Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Im August 2008 habe ich mich als HarzIV-Empfänger von der Arge abgemeldet, um von selbstständiger Arbeit zu leben. Wegen meines geringen Einkommens verzichtete ich darauf mich weiter zu versichern. Ich habe mir auch telefonisch von meiner GKV bestätigen lassen, dass ich nicht versichert bin und es auch keiner schriftlichen Kündigung bedarf. Nun habe ich mich nach 9 Monaten wieder zu HatzIV begeben müssen, und mich wieder bei meiner vorherigen GKV angemeldet. Daraufhin stellt diese mir eine Forderung der Beiträge aus diesen 9 Monaten Selbstständigkeit. Hat meine GKV das Recht auf Grund meiner Versicherungspflicht Beiträge nachzufordern aus einer Zeit in der ich nicht versichert war ?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu Schreiben könnte.
Beitragsnachzahlung nach Selbstständigkeit.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Beitragsnachzahlung nach Selbstständigkeit.
Yogi hat geschrieben:Im August 2008 ... Wegen meines geringen Einkommens verzichtete ich darauf mich weiter zu versichern.
Das geht nicht – seit April 2007 besteht in Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Versicherung. Deshalb hat die Kassenmitgliedschaft nie aufgehört, und ja, die Krankenkasse hat Anspruch auf die Beiträge.
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