Beitragsnachzahlung nach Selbstständigkeit.
Verfasst: 21.07.2009, 17:28
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Im August 2008 habe ich mich als HarzIV-Empfänger von der Arge abgemeldet, um von selbstständiger Arbeit zu leben. Wegen meines geringen Einkommens verzichtete ich darauf mich weiter zu versichern. Ich habe mir auch telefonisch von meiner GKV bestätigen lassen, dass ich nicht versichert bin und es auch keiner schriftlichen Kündigung bedarf. Nun habe ich mich nach 9 Monaten wieder zu HatzIV begeben müssen, und mich wieder bei meiner vorherigen GKV angemeldet. Daraufhin stellt diese mir eine Forderung der Beiträge aus diesen 9 Monaten Selbstständigkeit. Hat meine GKV das Recht auf Grund meiner Versicherungspflicht Beiträge nachzufordern aus einer Zeit in der ich nicht versichert war ?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu Schreiben könnte.
ich habe folgendes Problem:
Im August 2008 habe ich mich als HarzIV-Empfänger von der Arge abgemeldet, um von selbstständiger Arbeit zu leben. Wegen meines geringen Einkommens verzichtete ich darauf mich weiter zu versichern. Ich habe mir auch telefonisch von meiner GKV bestätigen lassen, dass ich nicht versichert bin und es auch keiner schriftlichen Kündigung bedarf. Nun habe ich mich nach 9 Monaten wieder zu HatzIV begeben müssen, und mich wieder bei meiner vorherigen GKV angemeldet. Daraufhin stellt diese mir eine Forderung der Beiträge aus diesen 9 Monaten Selbstständigkeit. Hat meine GKV das Recht auf Grund meiner Versicherungspflicht Beiträge nachzufordern aus einer Zeit in der ich nicht versichert war ?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu Schreiben könnte.