freiwillig gesetzlich versichert, Nachzahlung

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Linus
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freiwillig gesetzlich versichert, Nachzahlung

Beitragvon Linus » 05.08.2009, 13:08

Hallo rundum!

Ich bin selbständig seit 2003. Ab Oktober 2004 bis einschließlich Juni 2007 war ich dann fest angestellt in Teilzeit und nur noch nebenberuflich selbständig tätig (mit um die 3000 EUR Jahreseinkünften aus der nebenberuflich selbständigen Tätigkeit).

Basierend auf meinem Steuerbescheid von 2007 (eingereicht am 1.10.08, Festsetzung durch BKK am 23.7.09) hat meine BKK nun einen Beitrag von um die 600 EUR/Monat festgesetzt und fordert Rückzahlungen, die sich m.E. auf falsche Berechnungen/den falschen Zeitraum beziehen.
Zur Erläuterung:in 2007 war ich von Jan-Juni fest angestellt (80%), ab Juli bis 18.November 2007 arbeitslos (ALG I) und ab 19.11.07 wieder selbständig als Freiberuflerin, aber in Vollzeit. Die BKK bezieht meine Einkünfte von 9500 EUR in 2007 aber nur auf 73 Tage: 19.11.-31.12.07 (ab 19.11. Gründerzuschuss) und den Juni 07 (nebenberuflich ein Seminar gehalten) - also nur die Monate, in denen ich tatsächlich Einkünfte aus der Selbständigkeit hatte. Ich bin aber seit 2003 als selbständig beim Finanzamt gemeldet (wenn auch zeitweise nebenberuflich) und denke, dass das gesamte Jahr 2007 für die Berechnung zugrunde gelegt werden sollte (bis auf meine Zeit der Arbeitslosigkeit, in der ich nicht selbständig tätig war): nämlich 224 Tage statt 73 Tage. Liege ich damit richtig?

Im Folgejahr 2008 habe ich in 12 Monaten (von 01.01.08 - 31.12.08, also 356 Tage) 24.676,20 EUR Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt. Dies entspricht durchschnittlichen monatlichen Einkünften von ungefähr 2056 EUR. Ein Kassenbeitrag von ca. 600 EUR im Monat entspräche demnach knapp 30% (!!) meiner Einkünfte (und da hätte ich noch keine Steuern bezahlt). Dies ist völlig unverhältnismäßig und so sicher nur zustande gekommen, weil der Zeitraum in 2007 nicht korrekt angesetzt worden ist, denke ich.

Hinzu kommt, dass der Steuerbescheid für 2008 mir noch nicht vorliegt, weil ich in ein anderes Bundesland umgezogen bin (aber eben auch die BKK hat sich ganz schön Zeit gelassen mit der Festsetzung). Damit zahle ich bis dato bzw. bis dr Bescheid vorliegt diesen horrend hohen Betrag.

Ich habe nun Widerspruch eingelegt (mit Erklärung wie oben formuliert und Belegen) und werde die Nachzahlung von knapp 8000 EUR vorerst nicht tätigen.

Wer kann mir helfen? Habe ich Chancen mit meiner Argumentation / Sachlage? Was kann ich noch tun?

Besten Dank für jede Antwort!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.08.2009, 17:19

Hallo,
schwierig zu sagen - Tatsache ist jedenfalls dass die Kasse die Beiträge immer nach aktuell vorliegenden Stuerbescheid voornimmt - bei einer Ersteinstufung kann es daher rückwirkend zu Nachzahlungen aber auch zu Rückzahlungen kommen - für die Zukunft, also bis zu dem tag an dem der nächste Steuerbescheid vorgelegt wird gelten dann diese Bezüge als Berechnungsgrundlage - stellt sich nun heraus, dass das Einkommen im abgelaufenen Jahr höher war gibt es keine Nachzahlung aber das höhere Einkommen wird für die nächsten Monate bis zum nächsten Bescheid angesetzt.
War das Einkommen niedriger, gibt es keine Rückzahlung, aber die niedrigenen Einkünfte gelten dann für die nächsten Monate bis zum nächsten Steuerbescheid.
Dumm ist da, wenn die selbständige Tätigkeit dann beendet wird - das kann dann schon zu einer Schieflage führen.
Vielleicht kannst du erreichen bei der Kasse, dass diese die derzeitige Einstufung bzw. die letzte bis zur Einreichung des Steuerbescheides fpr 2008 als vorläufige anssetzt - dann könntes es im positiven Falle
zur Rückerstattung kommen - aber ich sage gleich, die Kasse ist nach den Bestimmungen dazu nicht verpflichtet.
Gruß
Czauderna

Linus
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Beitragvon Linus » 06.08.2009, 09:45

Im Moment argumentiere ich ja, dass das gesamte Jahr 2007 für die Berechnung zugrunde gelegt werden sollte (bis auf meine Zeit der Arbeitslosigkeit, in der ich nicht selbständig tätig war): nämlich 224 Tage statt 73 Tage. Dadurch kommen schon ganz andere monatliche Einkünfte und dadurch auch ein niedriger Beitrag zustande. Danke für den Tipp, um die letzte Einstufung als vorläufige zu bitten.
Jetzt heißt es erstmal abwarten, was die BKK zu meinem Wiederspruch und den nachgereichten Unterlagen (Arbeitsvertrag 80%-Stelle, Nachweis Selbständigkeit seit 2003 und Gewinnermitltung für 2008) sagt.

Herzlichen Dank nochmal!

Marc
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Beitragvon Marc » 09.08.2009, 12:21

Hallo,

noch ein kleiner Tipp: beim Finanzamt kann man einen Vorauszahlungsbescheid anfordern. Was dazu benötigt wird, kann ich leider nicht sagen, das kann man beim Finanzamt erfragen, ABER: mit diesem Vorauszahlungsbescheid kann die Krankenkasse die aktuellen Daten akzeptieren. Da wäre dir zumindest für die aktuelle Beitragsberechnung geholfen. Eine BWA, bzw. eine G+V-Rechnung darf eine KK ab dem 01.01.09 nicht mehr akzeptieren.

__________
Grüße, Marc

P.S.: Das ist keine Rechtsberatung. Ich gebe nur Tipps aus meiner Sicht, für die ich jedoch keine Haftung übernehme.


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