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Frage bezüglich Krankengeld

Verfasst: 17.08.2009, 16:35
von fleischa
hi leute als erstes mal hoffe ich das ich das richtige forum erwischt habe.

hier mein problem:

so also ich bin seit jetzt 2,5monaten krankgeschrieben wegen einer operation. zwischenzeitlich wurde ich gekündigt zum 31.8 und wie es aussieht wird die zeit der genesung auch über dem 31.8 hinauslaufen dementsprechend kassiere ich auch weiter krankengeld.

so und eben rief die nette dame der versicherung an und meinte das ich meine restlichen urlaubstage nehmen muss.darauf sagte ich ihr das ich halt noch krankgeschrieben bin und mich ja nicht einfach gesund schreiben lassen kann obwohl ich es nicht bin.daraufhin meinte sie halt irgendwas von wegen das der medizinische dienst meinte ich solle die restlichen urlaubstage nehemen und ich wenn ich sie nicht nehme keinen anspruch auf krankengeld habe.

das is doch nicht richtig oder?? wurde nie von einem medizinischen dienst untersucht.und ich kann mich doch nicht gesund melden lassen obwohl die wunde noch nicht verheilt ist oder???

ich denk mir die sagen das mit dem medizinischen dienst nur um es als druckmittel zu nutzen damit die nicht mehr zahlen müssen.

vielleicht kennt sich einer ein bisschen besser aus oder hat ähnliches erlebt.

mfg kai

Verfasst: 17.08.2009, 19:24
von Rossi
Hm, hatte die gute Dame am Telefon denn eine einschlägige Rechtsgrundlage genannt?

Also, das Krankengeld ruht gem. § 49 SGB V solange Arbeitsentgelt bezogen wird. D.h., wenn Du tatsächlich den Urlaub nimmst und hieraus Arbeitsentgelt erhältst, dann ruht der Krankengeldanspruch.

Wenn aber tatsächlich der Urlaub nicht genommen wird, dann bekommst Du kein Arbeitsentgelt, folglich kann auch nichts ruhen.

Auch die Voraussetzungen der anderen Vorschriften (§ 50 SGB V Ausschluss des Krankengeldes oder § 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes) sind nicht erfüllt. Wenn dann kann die Kv. meines Erachtens nur unter den Vorschriften des § 51 SGB V das Krankengeld entfallen lassen und hier steht nix von nicht genommenen Urlaub.

Auf der anderen Seite solltest Du dir im klaren sein, dass der Arbeitslohn für den Urlaub natürlich höher ist, als das Krankengeld!

Verfasst: 17.08.2009, 19:37
von fleischa
also zu deiner frage: nein hat sie nicht.

kam halt nur mit dem argument das der medizinische dienst meinte das ich meinen urlaub nehmen soll aber wie gesagt denke eher das sie das genannt hat um mich einzuschüchtern oder so.

naja werd sie morgen anrufen und ihr sagen das ich mich nicht gesund schreiben lasse obwohl ich krank bin und wenn sie wieder den medizinischen dienst erwähnt sollen die mich kontaktieren um mich zu untersuchen.

nur weil die nicht zahlen wollen nehme ich doch nicht meinen urlaub. lass ich mir auszahlen und gut ist.zahl ja nicht umsonst genug gebühren für den laden da

Verfasst: 17.08.2009, 19:41
von Czauderna
Hallo,
ich sehe das so - wenn der Resturlaub bei Beendigung eines Beschäftigugnsverhältnisses wegen Krankengeldzahlung nicht abgenommen werden kann dann wird er eben ausgezahlt und dem letzten abgerechneten Lohnzahlungszeitraum zugeschlagen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 17.08.2009, 19:48
von Rossi
Na, Du solltest mal mit der Krankenkasse besprechen, wie es aussieht, wenn Du den Urlaub nicht nimmst, sondern auszahlen lässt.

Denn nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld nicht bei einmalig gezahlten Arbeitsentgelt.

Zumindest sieht es das BSG so, dass hier nix ruht, wenn der Urlaub nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt wird.

BSG, 30.05.2006, B 1 KR 26/05 R

Bei dem Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs (Urlaubsentgelt) handelt es sich nicht um einen Abfindungsanspruch, sondern um ein Surrogat des nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruchs auf Befreiung von der Arbeitspflicht.

Der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsentgelt bzw. auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld.


Ich weiss jetzt nicht, wie die Kv. dieses sieht. Aber frag sie doch mal?

Verfasst: 17.08.2009, 20:26
von fleischa
ja werd ich.danke allen erstmal für die antworten