Kündigung nach 6 Tagen - Bestand Versicherungspflicht?

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koallasuu
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Kündigung nach 6 Tagen - Bestand Versicherungspflicht?

Beitragvon koallasuu » 20.09.2009, 14:50

Hallo zusammen,

diesmal hab ich mal (hoffentlich) keine hochkomplizierte Frage. Da die Krankenkasse mich aber nicht in Ruhe lässt mit ihren Briefen und Fragen, wollte ich jetzt mal von euch wissen, ob ihr wisst, wie mein Fall zu bewerten ist:

Ich hatte am 01.04.2009 ein Praktikum begonnen, das laut Vertrag mit 550€ Brutto vergütet werden sollte. Nun ist was dummes passiert: Ich musste feststellen, dass ich überhaupt nicht auf den Job passte. In einem Gespräch mit der Geschäftsführung habe ich das erklärt und wir haben gemeinsam beschlossen, das Vertragsverhältnis aufzulösen (das war 6 Tage nach Vertragsbeginn). Es gibt aber keinen Auflösungsvertrag. Offenbar wurde ich über die Firma auch nicht bei der KK angemeldet.

Das habe ich meiner KK genau so erklärt, sowohl am Telefon und schriftlich, aber sie schickt mir immer wieder dasselbe Formular zum ausfüllen, weil sie wohl nicht weiß, wie sie das ganze sozialversicherungstechnisch beurteilen soll.

Ich war also vom 01.04.2009 - 06.04.2009 dort angestellt, dann arbeitslos bis zum 04.05.2009 (da begann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). In der Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich weder ALG1 noch ALG2 bezogen, da ich für ersteres die Anwartszeit nicht erfüllte und für letzteres mein Freund zuviel verdiente.

Ich habe der Kasse das genau so erklärt. Meine Frage: Ist es richtig, dass sich die Kasse die (anteiligen) Beiträge für den 01.04.2009 - 06.04.2009 bei der Firma holen muss, bei der ich in diesem Zeitraum angestellt war und ich danach bis zum 05.04.2009 einen "nachgehenden kostenlosen Leistungsanspruch" habe bzw. hatte?

Danke für eure Hilfe!

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Beitragvon Czauderna » 20.09.2009, 17:02

Hallo,
nun, die erste Frage ist die ob Geld geflossen ist, d.h.
wurden die 5 Tage Tätigkeit seitens der Firma entlohnt, ja oder nein ?
wenn ja - muss auch eine An- und Abmeldung durch die
Firma erfolgen und demzufolge auch die Abführung der fälligen Sozalversicheruingsbeiträge.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 21.09.2009, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Rossi » 20.09.2009, 17:50

Hm?

Koallasuu hatte doch sogar einen schriftlichen Praktikumsvertrag. Dort war sogar die Höhe des Arbeitsentgelts fixiert. Kuallasuu hat dort für 6 Tage eine Arbeitsleistung erbracht. Mithin war K. für 6 Tage gegen Arbeitsentgelt beschäftigt.

Ergo Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, oder?

Der Arbeitgeber muss nunmehr dazu bewogen werden, die vertragliche Praktikumsvergütung zu entrichten bzw., dass er die Meldung erbringt.

Was natürlich auch sein kann, ist dass der Arbeitgeber diese 6 Tage als geringfügige Beschäftigung (unterhalb von 400,00 Euro) betrachtet, dann dürfte es anders aussehen.

Ob jenes so ohne weiteres möglich ist, weiss ich nicht!

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Beitragvon koallasuu » 20.09.2009, 19:58

Hallo Czauderna & Rossi,

danke für eure fixen Antworten!

Beim Gespräch, in dem ich und die Geschäftsführung beschlossen haben, dass wir das Arbeitsverhältnis auflösen, wurde mir mündlich zugesagt, dass ich die 6 Tage bezahlt bekomme. Tatsächlich habe ich aber nie Geld gesehen...
Man muss dazusagen, dass die Firma schlampig mit uns Praktikanten umgegangen ist: Ich habe z.B. meine Lohnsteuerkarte nicht wiederbekommen - auf Nachfrage hieß es, sie haben sie beim Firmenumzug verloren.
Später hab ich erfahren, dass sie auch die andere Praktikantin (, die nachdem ich ging, dablieb) nicht bei ihrer KK angemeldet haben (das kam erst nach der 2-Wochen-Frist raus, die der Arbeitgeber Zeit hat, den Arbeitnehmer für die Sozialversicherung anzumelden) .
Meiner Meinung nach wäre die Firma verpflichtet gewesen, mich bei der KK anzumelden. Da sie der Verpflichtung nicht nachgekommen ist, muss die Firma die Beiträge jetzt doch eigentlich nachträglich zahlen, oder?

Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum meine KK das immernoch nicht geklärt hat - ich habe ihr schon vor Monaten mündlich am Telefon alle Informationen dazu gegeben. Plötzlich fällt ihnen wieder ein, dass sie noch etwas darüber wissen wollen. Meiner damaligen Bitte an die KK, mich telefonisch über den weiteren Verlauf dieser Sache zu informieren, sind sie nie nachgekommen...

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Beitragvon Rossi » 20.09.2009, 21:39

Meiner Meinung nach wäre die Firma verpflichtet gewesen, mich bei der KK anzumelden. Da sie der Verpflichtung nicht nachgekommen ist, muss die Firma die Beiträge jetzt doch eigentlich nachträglich zahlen, oder?


Es gibt für Arbeitgeber eine Meldeverpflichtung. Innerhalb von 3 Wochen hat der Arbeitgeber diesen Tatbestand der Krankenkasse zu melden. Macht er es nicht, begeht er sogar eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Für mich ist derzeit noch nicht klar, ob man die 6 Tage nicht als geringfügige Beschäftigung sehen kann. Jenes würde nämlich keine SV-Pflicht auslösen.

Nehme doch mal einfach Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Krankenkasse auf und schildere den Sachverhalt. Unter Umständen kümmert sich dann der Arbeitgeberservice der Kv. darum!

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Beitragvon koallasuu » 20.09.2009, 21:51

Hm. Ich bin bei der TKK. Online konnte ich jetzt erstmal keinen Ansprechpartner für den Arbeitgeberservice finden. Muss ich mich zu dem durchstellen lassen?

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Beitragvon Rossi » 20.09.2009, 21:52

Ich denke mal ja, versuche gleich den richtigen Mitarbeiter an die Strippe zu bekommen.

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Beitragvon koallasuu » 17.11.2009, 09:10

War ja klar, sie wollen eine Nachzahlung von 138€ für besagten Monat. Ich halte das mal eben fest: Ich habe GEARBEITET und muss dafür GELD BEZAHLEN. Wie kann das sein?

Die KK rief an und meinte, die alte Firma behauptet, ich hätte dort nie gearbeitet (was eine Lüge ist, denn 1.) habe ich einen Arbeitsvertrag und 2.) habe ich dort für 6 Tage gearbeitet). Was kann ich tun, um die Kosten zu umgehen?

EDIT
Von der KK (Abteilung Arbeitgeberservice) hab' ich jetzt die Auskunft, dass das einzige, was ich jetzt machen kann, ist, vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Den Betrag muss ich aber erstmal in jedem Fall zahlen.

EDIT2
Scheinbar tut sich doch was, die Firma hat mir ihren Personalfragebogen geschickt und dazugeschrieben, dass sie mich in den nächsten 2 Wochen anmelden wollen. Heureka.


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