Kündigung nach 6 Tagen - Bestand Versicherungspflicht?
Verfasst: 20.09.2009, 14:50
Hallo zusammen,
diesmal hab ich mal (hoffentlich) keine hochkomplizierte Frage. Da die Krankenkasse mich aber nicht in Ruhe lässt mit ihren Briefen und Fragen, wollte ich jetzt mal von euch wissen, ob ihr wisst, wie mein Fall zu bewerten ist:
Ich hatte am 01.04.2009 ein Praktikum begonnen, das laut Vertrag mit 550€ Brutto vergütet werden sollte. Nun ist was dummes passiert: Ich musste feststellen, dass ich überhaupt nicht auf den Job passte. In einem Gespräch mit der Geschäftsführung habe ich das erklärt und wir haben gemeinsam beschlossen, das Vertragsverhältnis aufzulösen (das war 6 Tage nach Vertragsbeginn). Es gibt aber keinen Auflösungsvertrag. Offenbar wurde ich über die Firma auch nicht bei der KK angemeldet.
Das habe ich meiner KK genau so erklärt, sowohl am Telefon und schriftlich, aber sie schickt mir immer wieder dasselbe Formular zum ausfüllen, weil sie wohl nicht weiß, wie sie das ganze sozialversicherungstechnisch beurteilen soll.
Ich war also vom 01.04.2009 - 06.04.2009 dort angestellt, dann arbeitslos bis zum 04.05.2009 (da begann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). In der Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich weder ALG1 noch ALG2 bezogen, da ich für ersteres die Anwartszeit nicht erfüllte und für letzteres mein Freund zuviel verdiente.
Ich habe der Kasse das genau so erklärt. Meine Frage: Ist es richtig, dass sich die Kasse die (anteiligen) Beiträge für den 01.04.2009 - 06.04.2009 bei der Firma holen muss, bei der ich in diesem Zeitraum angestellt war und ich danach bis zum 05.04.2009 einen "nachgehenden kostenlosen Leistungsanspruch" habe bzw. hatte?
Danke für eure Hilfe!
diesmal hab ich mal (hoffentlich) keine hochkomplizierte Frage. Da die Krankenkasse mich aber nicht in Ruhe lässt mit ihren Briefen und Fragen, wollte ich jetzt mal von euch wissen, ob ihr wisst, wie mein Fall zu bewerten ist:
Ich hatte am 01.04.2009 ein Praktikum begonnen, das laut Vertrag mit 550€ Brutto vergütet werden sollte. Nun ist was dummes passiert: Ich musste feststellen, dass ich überhaupt nicht auf den Job passte. In einem Gespräch mit der Geschäftsführung habe ich das erklärt und wir haben gemeinsam beschlossen, das Vertragsverhältnis aufzulösen (das war 6 Tage nach Vertragsbeginn). Es gibt aber keinen Auflösungsvertrag. Offenbar wurde ich über die Firma auch nicht bei der KK angemeldet.
Das habe ich meiner KK genau so erklärt, sowohl am Telefon und schriftlich, aber sie schickt mir immer wieder dasselbe Formular zum ausfüllen, weil sie wohl nicht weiß, wie sie das ganze sozialversicherungstechnisch beurteilen soll.
Ich war also vom 01.04.2009 - 06.04.2009 dort angestellt, dann arbeitslos bis zum 04.05.2009 (da begann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). In der Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich weder ALG1 noch ALG2 bezogen, da ich für ersteres die Anwartszeit nicht erfüllte und für letzteres mein Freund zuviel verdiente.
Ich habe der Kasse das genau so erklärt. Meine Frage: Ist es richtig, dass sich die Kasse die (anteiligen) Beiträge für den 01.04.2009 - 06.04.2009 bei der Firma holen muss, bei der ich in diesem Zeitraum angestellt war und ich danach bis zum 05.04.2009 einen "nachgehenden kostenlosen Leistungsanspruch" habe bzw. hatte?
Danke für eure Hilfe!