Freiwillig versichert in Elternzeit - was tun?
Verfasst: 04.01.2007, 22:07
Hallo,
Wir haben es mit der folgenden, vermutlich nicht ganz unüblichen Situation zu tun: Wir leben als nicht verheiratetes Paar zusammen und haben zwei Kinder, 2 und 4. Vor der ersten Schwangerschaft waren wir beide bis Mitte 2002 freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun muss muss meine Beinahe-Ehefrau während der Elternzeit, die im September 2002 begann, Beiträge als freiwillig Krankenversicherte bezahlen. So weit so schlecht.
Frage 1: Eine Besonderheit der Situation liegt darin, dass sie zum Beginn der Elternzeit knapp über der damaligen Beitragsbemessungsgrenze lag. Aufgrund des jährlichen Anstiegs der BBG lag sie bereits im Jahr 2003 mit ihrem letzten Gehalt nicht mehr über der aktuell gültigen BBG. Müsste dies nicht dazu führen, dass sie als pflichtversichert geführt wird und somit die Beitragspflicht erlischt? Oder wird während der gesamten Elternzeit und sogar während der sich unmittelbar anschließenden Elternzeit für das zweite Kind immer noch die Situation von 2002 zugrunde gelegt?
Frage 2: Was kann sie tun, um wieder beitragsfrei zu werden? Welche Art von Beschäftigung für welchen Mindestzeitraum kann beispielsweise dazu führen, dass nicht mehr das Gehalt vor der Elternzeit sondern das neue Gehalt zugrunde gelegt wird?
Frage 3: Was geschieht nach ABlauf der Elternzeit, wenn sie ihren ehemaligen Job nicht antritt sondern kündigt und zunächst keine neue Beschäftigung antritt?
Mit vielem Dank im voraus für Eure Antworten
Marc
Wir haben es mit der folgenden, vermutlich nicht ganz unüblichen Situation zu tun: Wir leben als nicht verheiratetes Paar zusammen und haben zwei Kinder, 2 und 4. Vor der ersten Schwangerschaft waren wir beide bis Mitte 2002 freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun muss muss meine Beinahe-Ehefrau während der Elternzeit, die im September 2002 begann, Beiträge als freiwillig Krankenversicherte bezahlen. So weit so schlecht.
Frage 1: Eine Besonderheit der Situation liegt darin, dass sie zum Beginn der Elternzeit knapp über der damaligen Beitragsbemessungsgrenze lag. Aufgrund des jährlichen Anstiegs der BBG lag sie bereits im Jahr 2003 mit ihrem letzten Gehalt nicht mehr über der aktuell gültigen BBG. Müsste dies nicht dazu führen, dass sie als pflichtversichert geführt wird und somit die Beitragspflicht erlischt? Oder wird während der gesamten Elternzeit und sogar während der sich unmittelbar anschließenden Elternzeit für das zweite Kind immer noch die Situation von 2002 zugrunde gelegt?
Frage 2: Was kann sie tun, um wieder beitragsfrei zu werden? Welche Art von Beschäftigung für welchen Mindestzeitraum kann beispielsweise dazu führen, dass nicht mehr das Gehalt vor der Elternzeit sondern das neue Gehalt zugrunde gelegt wird?
Frage 3: Was geschieht nach ABlauf der Elternzeit, wenn sie ihren ehemaligen Job nicht antritt sondern kündigt und zunächst keine neue Beschäftigung antritt?
Mit vielem Dank im voraus für Eure Antworten
Marc