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Krankenkassenprobleme

Verfasst: 04.12.2009, 01:05
von yani
yani hat Folgendes geschrieben:
hallo habe einen Freund welcher seit 2005 nicht mehr in der Krankenkasse
ist , er besitzt Eigentum stand und steht wieder durch Nichtzahlung von Mietern
vor der ZV die Krankenkasse will von ihm obwohl er keine Beiträge schuldet
ab 07/07 monatl. 150,-- E Nachzahlung haben um ihn wieder zu versichern, er hat das Geld nicht.
er ist diabetes erkrankt.
Kann man dieses einklagen?

Re: Krankenkassenprobleme

Verfasst: 04.12.2009, 08:40
von Czauderna
yani hat geschrieben:yani hat Folgendes geschrieben:
hallo habe einen Freund welcher seit 2005 nicht mehr in der Krankenkasse
ist , er besitzt Eigentum stand und steht wieder durch Nichtzahlung von Mietern
vor der ZV die Krankenkasse will von ihm obwohl er keine Beiträge schuldet
ab 07/07 monatl. 150,-- E Nachzahlung haben um ihn wieder zu versichern, er hat das Geld nicht.
er ist diabetes erkrankt.
Kann man dieses einklagen?


Hallo,
was meinst Du mit einklagen ? - Das die Krankenkasse die Beiträge einklagt, also eine Zwangsvollstreckung durchführen lässt - Ja, das geht.
Was meinst damit - die Krankenkasse will Nachzahlung obwohl er keine Beiträge schuldet ?
Ich nehme mal stark an, das er schon diese Beiträge schuldet - das kommt daher, das seit dem 01.04.2007 eine Pflicht zur Versicherung in Deutschland besteht.
Wenn er also will dass er künftig versichert ist und die Kasse die Behandlungskosten übernimmt dann kommt er um die Nachforderung der Kasse nicht herum - dabei ist zu beachten, dass die Kasse, solange die Rückstandssumme nicht vollständig beglichen ist , nur verpflichtet ist die Behandlungskosten bei Notfällen zu übernehmen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.12.2009, 10:59
von Dipling
Vielleicht ist mit "einklagen" auch das Durchsetzen der Forderungen gegenüber den Mietern gemeint.

Da kann man nur raten, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen - etwa bei dem Grundeigentümerverein "Haus und Grund" (gibt es in jedem Bundesland). Auf Mietrecht spezialisierte Anwälte beraten dort kostenlos bzw. ist die Beratung in dem relativ geringen Mitgliedsbeitrag enthalten.