Seit 08/2008 ohne KK und nun ALGII, was kommt auf mich zu?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Chamberlain
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Beitragvon Chamberlain » 30.03.2010, 12:07

Hallo,

habe nun heute ein schreiben von der GEK bekommen.

Die schrieb:
"lt. Ihren Angaben bestand vor ca. 15 Monaten eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses.

Aufgrund des Bezuges von ALG II ab.05.02.2010 besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Dürchführung der Mitgliedschaft ist die letzte Krankenkasse zuständig, bei der vorher eine Mitgliedschaft bestanden hat.

Bitte setzten Sie sich mit dieser Krankenkasse in Verbindung und beantragen dort die Mitgliedschaft.

Den Landkreis als Leistungsträger für das ALG II werden wir entsprechend informieren."

Muss ich mir jetzt Rechtsbeistand holen?

Was meint ihr dazu?

Schöne Grüße

Chamberlain

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Beitragvon Rossi » 30.03.2010, 18:33

Öhm, woher kommt denn jetzt auf einmal die Mitgliedschaft (vor 15 Monaten) in der GKV?

Hat sich die Kasse diese Mitgliedschaft ausgedacht, oder ist dort etwas wahres dran.

Schließlich gibt es eine Bindungsfrist von 18 Monaten!

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Beitragvon Vergil09owl » 30.03.2010, 18:46

Besteht nicht ein neues Wahlrecht bei Unterbrechung der Mitgliedschaft ?

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Beitragvon Rossi » 30.03.2010, 23:25

Hm, ich glaube man muss nach der Unterbrechung gucken, ob die Mindestbindungsfrist von insgesamt 18 Monaten (Versicherungszeit bei der damaligen Kassen zzgl. Unterbrechung) erfüllt ist, dann sollte es gehen.

Aber jenes ist natürlich wieder Theorie und wird in der Praxis vielfach anders gehandhabt. Grund hierfür; man will diese Kunden einfach nicht!

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Beitragvon Chamberlain » 31.03.2010, 09:24

Hallo,

es ist so wie ich es gepostet habe. Bis 08/2008 PKV versichert.

Habe mir das Schreiben noch einmal angesehen was ich ausfüllen musste.
Habe meinen Fehler schon gefunden. Habe nur geschrieben das ich vor ca. 15Monaten kankenversichert war! Nun geht der Sachbearbeiter wohl davon aus, dass ich vorher in einer GKV war.

Gruß Chamberlain

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Beitragvon Rossi » 31.03.2010, 09:41

Na dann bin ich mal gespannt, was die Kasse macht!

Du wirst vermutlich ne Ablehnung bekommen!

Aber meine Erfahrung in der Praxis zeigte, dass man bei einem fundierten Widerspruch teilweise ohne sozialgerichtliche Hilfe Erfolg hatte!

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Beitragvon Rossi » 08.05.2010, 20:53

Okay, Chambi geht jetzt dagegen vor. Dann muss halt das SG entscheiden, dafür werden die Herrschaften gut bezahlt.

Ich habe mir die Begründung zum Gesetzentwurf auch noch einmal reingezogen. Auch diese geht von einer tatsächlich vorhandenen priv. Kv. aus.

Bei uns gehen jetzt auch 2 Verfahren auf die Reise; es sind zwei unterschiedliche Ersatzkassen.

Die Ablehnung der Kasse war noch nicht mal ne halbe Seite. Der Widerspruch und die einstweilige AO werden 7 Seiten sein.

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Beitragvon Rossi » 10.05.2010, 22:29

In Gelsenkrichen gibt es jetzt einen weiteren Beschluss vom 25.03.2010 (Az. S 17 KR 147/09)

Da ging die Kasse erneut jämmerlich mit dem Wunschdenken den Bach hinunter!

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Beitragvon Rossi » 12.05.2010, 20:48

Kommando zurück, das SG Geslenkirchen hat keinen Beschluss gefasst sondern ein ordentliches Urteil:

Zitat:

Die Kammer hält es in diesem Zusammenhang nicht für zulässig, über den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes hinaus, den Versicherungszugang für den Kläger zu versagen, weil er der ab dem 01.01.2009 für ihn bestehendne Verpflichtung des Abschlusses eines privaten Krankenversicherungsvertrages nach § 193 Abs. 3 VVG nicht nachgekommen ist.

Hierzu weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 5 a SGB V das Bestehen einer privaten Versicherung unmittelbar vor Beginn der Leistungen nach dem SGB II voraussetzt und nicht auf eine bestehende Versicherungspflicht im Be-reich der privaten Krankenversicherung abstellt.

Der Beklagten ist zuzugestehen, dass die von ihr gewählte Auslegung ordnungs- und sozialpolitisch durchaus sinnvoll und überle-genswert ist. Sie ist jedoch durch die eindeutige gesetzgeberische Anordnung nicht ge-deckt.

Eine abweichende Betrachtung ergibt sich auch nicht unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien. In der amtlichen Begründung zur Einfügung des neuen Absatzes 5a in § 5 SGB V (Bundestagsdrucksache 16/3100, S. 96) wird nochmals der Begriff „unmittelbar“ im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung vor Beginn des Leistungsbezuges verwandt. Überlegungen zu einer irgendwie gearteten Sanktionierung der Nichterfüllung der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG hat der Gesetzgeber offensichtlich nicht angestellt.

Dieses mögliche Versäumnis des Gesetzgebers kann und sollte auch nur durch diesen und nicht die Krankenkassen oder das angerufene Gericht korrigiert werden
.

Damit hat das SG Gelsenkirchen klipp und klar dem Wunschdenken der Kassen nicht entsprochen.

Selbst die inhaltliche Auslegung der gesetzlichen Bestimmung des § 5 Abs. 5a (teleologische Auslegung) entspricht mit im Ansatz dem Wunschdenken.

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Beitragvon Vergil09owl » 13.05.2010, 09:46

öh ha nett, nutzt nur nicht wirklich was, wenn die Kasse sich stur stellt laüft es eh jedesmal auf ein Widerspruchsverfahren raus usw usw.

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Beitragvon Rossi » 13.05.2010, 13:49

wenn die Kasse sich stur stellt laüft es eh jedesmal auf ein Widerspruchsverfahren raus usw usw.




Das hast Du wunderbar formuliert; die Kasse stellt sich stur! Ein rechtlich fundaminertes Argument hat sie im Ansatz nicht!

Kannst Du mir verraten, was das soll?

Rechtsbeugung, nur weil man stur ist oder stur sein möchte?

So muss die Kasse im Widerspruchsverfahren die Rechtsanwaltskosten zahlen, die natürlich von der Solidargemeinschaft finanziert werden!

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Beitragvon Rossi » 24.05.2010, 23:11

na wunderbar!

Jetzt habe ich eine schriftliche Ablehnung vorliegen.

Zitat:

Es ist nicht gerechtfertigt .....

Dat haut mich erneut vom Hocker!

Gesetzliche Bestimmungen haben im Ansatz nichts mit einer Rechtfertigung zu tun.

Entweder liegen die Voraussetzungen vor, oder sie liegen nicht vor!

Aber hierüber schweigt die Kasse scharmvoll!

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Beitragvon Vergil09owl » 25.05.2010, 22:18

Hm, es mag ja so sein was das SG Schalke sagt nur, wenn die in Bonn und Berlin Mist bauen...........

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Beitragvon Rossi » 25.05.2010, 23:02

Nun denn, die Gerüchte, die mir zugetragen werden, sagen, dass man dort evtl. nachbessern will. Sofern man die Zeit dazu hat!

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Beitragvon Vergil09owl » 26.05.2010, 18:56

Oh ich glaube das eher nich, wenn mir da so Herrn Schäubles Sparprogramm ansehe.......


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