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GKV ohne Einkommen

Verfasst: 23.07.2010, 17:52
von Marlene2010
Hallo,

wie sieht die Berechnung für den Beitrag zur GKV für

1. unter 25jährigen ohne Einkommen;
2. über 25jährigen ohne Einkommen

aus?

Ich habe im Forum schon gesucht, aber die Berechnungsgrundlage nirgends gefunden.
Weiß schon jemand, wie Berechnung für 2011 erfolgt und wie hoch der Beitrag zur GKV ohne Einkommen dann ist?

Im voraus vielen Dank für Antworten.


Viele Grüße und ein
schönes Wochenende

Marlene

Verfasst: 29.07.2010, 20:19
von heinrich
ohne Einkommen ??

wovon wird denn der Lebensunterhalt bestritten.

Selbstständig ?
Kinder vorhanden ?

Alter ? genau

Familienstand ?


dies ist nur ein Teil der Fragen, die sich ergeben, um einen Beitrag sagen zu können.


Übrigens stehen die Werte für 2011 noch nicht fest

Verfasst: 30.07.2010, 10:13
von Marlene2010
Hallo Heinrich,

vielen Dank für die Antwort.

Den Lebensunterhalt zahlen wir Eltern. Mein Sohn wohnt noch bei uns zu Hause.

Mein Sohn wird Anfang kommendes Jahr 23 Jahre alt und ist ledig.
Er ist ausbildungsplatzsuchend gemeldet, möchte jetzt jedoch eine private, schulische Ausbildung im künstlerischen Bereich beginnen. Bisher haben wir aber erst mal gar nichts!!!

Ich möchte den, auf uns zukommenden, Beitrag gerne ausrechnen. Deshalb möchte ich die Berechnungsbasis wissen.

Verfasst: 30.07.2010, 11:38
von Vergil09owl
Aha das heißt jetzt also dein Sohn bleibt bis zum Ausbildungende in der Familienversicherung bei dir oder deinem Mann, soweit sie besteht, vergl § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Also kostenlos.
Wie Heinrich schon geschieben hat, können wir leider nicht in die zukunft sehen uns wissen nicht ob wir alle ab 2014 Prämienzahler sind.

Verfasst: 01.08.2010, 15:29
von RHW
Hallo,
für Stellenlose beträgt der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung 140,53 Euro (ggf. zuzüglich Zusatzbeitrag). Unterkuft und Verpflegung zählen übrigens auch als Einname.

Als Schüler kann er bis zum 25. Geburtstag (ggf. Verlängerung durh Wehr- oder Zivildienst) kostenlos familienversichert sein (aber erst ab Beginn des Schulbesuchs).

Bei kurzfristigen Lücken zwischen zwei Schulbesuchen (max. 4 Monate) kann ebenfalls eine kostenlose Familienversicherung durchgeführt werden.

Gruß
RHW