Nicht Krankenversichter

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

deta
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 05.08.2010, 10:53

Beitragvon deta » 08.08.2010, 20:05

Hallo!
Danke erst mal für die nicht so erfolgreiche Hilfe!

Jetzt war ich so lang ohne KV kommt es auf ein paar Tage mehr oder weniger auch nicht mehr an! In die PKV gehe ich nicht mehr.
Bewerbungen hab ich ja einige drausen!

cu Deta

KKHH
Beiträge: 4
Registriert: 12.08.2010, 16:55

Nicht Krankenversichert

Beitragvon KKHH » 12.08.2010, 17:10

hi leute,

auch ich brauche rat weil ich nicht mehr ganz durchblicke


2003 habe ich mich selbständig gemacht (ich 23jahre), zwei jahre später hatte ich einen einbruch (2005)
hatte eine pkv und meine beiträge bezahlt usw. 2007 wurde ich gekündigt weil ich nicht mehr pünktlich meine beiträge zahlen konnte

2009 hörte ich mit der firma/laden auf und begann ein abendstudium
gewerbe habe ich noch und habe extreme umsatzschwankungen drin

deswegen bin ich zur arge und habe ALG II beantragt, abgesehen davon wollte ich mal wieder versichert sein :)

jetzt ist es so das die GKV sagt sie seien nicht zuständig
PKV sagt ich muß eine strafe zahlen

wie soll ich da jetzt vorgehen und was ist das vernünftigste


vielen dank im vorraus

KKHH

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.08.2010, 17:28

Boah, okay den Laden hast Du dicht gemacht, aber das Gewerbe offensichtlich wohl weiter betrieben.

Nu kommt es darauf an, ob das Gewerbe eine hauptberufliche Selbständigkeit darstellt. Wenn es an dem ist, dann hast Du keine Chance, Du musst zurück in die PKV.

Ist das Gewerbe nicht hauptberuflich, sondern nur nebenberuflich und bestimmte Kriterien werden erfüllt (keine 18 Stunden in der Woche/keine Mitarbeiter oberhalb von 400 €/keine wirtschaftliche Bedeutung) dann könntest Du als sog. Schlupflochfall wieder in der GKV landen. Aber glaube mir eins, das wird nicht einfach werden.

KKHH
Beiträge: 4
Registriert: 12.08.2010, 16:55

Beitragvon KKHH » 13.08.2010, 10:25

war schon immer so das es ein wenig speziell um mich war :)

-gewerbe ist hauptberuflich
-keine mitarbeiter
-ich verkaufe nur noch über das i-net :)


also mein plan ist:

GKV einen formellen antrag erstmal stellen kann ja ruhig eine absage sein .... widerspruch usw.

PKV kann ich rein, allerdings nur wenn ich diese strafe zahle ..... das verstehe ich nicht, wieso soll ich eine strafe zahlen obwohl ich keinen vertrag oder ähnliches mit ihnen hatte

wollen die es einfach mal mit mir probieren ???
was kann ich tun um dagegen anzugehen ??
jemand eine idee!!

mfg

KKHH

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 13.08.2010, 14:40

Dass die PKV einen Strafzuschlag fordert, ist gesetzlich festgelegt:

§193 Abs. 4 VVG:
"(4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 (die Pflicht entstand ab 01.01.2009, d.V.) beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen."

Um wieder in die GKV zu kommen und damit den PKV-Strafzuschlägen zu entgehen, muß man sich bei ALG2-Bezug auf eine längere Auseinandersetzung mit der Kasse einstellen - oder sicherer einen
versicherungspflichtigen Job finden und annehmen. Das Gehalt sollte höher als die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein, sonst geht die Diskussion mit der Kasse über eine haupt-/nebenberufliche Selbständigkeit möglicherweise weiter.

KKHH
Beiträge: 4
Registriert: 12.08.2010, 16:55

Beitragvon KKHH » 30.08.2010, 12:11

hallo zusammen,

auf die GKV habe ich mich nicht mehr weiter gekümmert ....

allerdings um die PKV, habe einen antrag gestellt zwecks versicherung.

Daraufhin meldeten sie sich eineinhalb wochen nicht bei mir, heute früh rief ich dort an und wollte nachfragen was denn los sei.

Als Antwort bekam ich zu hören für den Basistarif sollte ich 590,03 € im monat bezahlen zuzüglich 18,87€ Pflegeversicherung.

Prämienzuschlag 3800 €(in etwa) zu zahlen ...

Mir wurde geraten von der PKV beraterin ich soll mir doch bitte eine andere PKV suchen weil die beiträge so hoch seien wegen meiner vorgeschichte...

meine Vorgeschichte: 1 mal Zahnarzt = Krone machen lassen und gekündigt worden weil zahlungsschwierigkeiten

Ach ja wenn die Arge meine PKV bezahlen würde würde mich das 220€ insgesamt kosten, ansonsten 590,03€

Kann ich da was machen das sie mich als Kunden aufnehmen müssen oder muss ich mir eine andere PKV suchen ??

gruss KKHH

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 30.08.2010, 13:09

Wie gesagt, die Aufnahme eines Jobs mit mindestens 401 EUR Gehalt und damit verbunden die Aufnahme in die GKV wäre erheblich günstiger.

Wenn es aber unbedingt die PKV sein soll, so ist jede PKV zur Aufnahme in den Basistarif verpflichtet:

§ 195 Abs. 5 VVG:

"(5) Der Versicherer ist verpflichtet,
1.
allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten
a)
innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,
b)
innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses,
2.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, nicht zum Personenkreis nach Nummer 1 oder Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 und 4 gehören und die nicht bereits eine private Krankheitskostenversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die der Pflicht nach Absatz 3 genügt,
3.
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,
4.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine private Krankheitskostenversicherung im Sinn des Absatzes 3 mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben und deren Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wird,
Versicherung im Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren. Ist der private Krankheitskostenversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen, kann bei Wechsel oder Kündigung des Vertrags der Abschluss eines Vertrags im Basistarif beim eigenen oder einem anderen Versicherungsunternehmen unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen gemäß § 204 Abs. 1 nur bis zum 30. Juni 2009 verlangt werden. Der Antrag muss bereits dann angenommen werden, wenn bei einer Kündigung eines Vertrags bei einem anderen Versicherer die Kündigung nach § 205 Abs. 1 Satz 1 noch nicht wirksam geworden ist. Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und der Versicherer
1.
den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat oder
2.
vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist."
Zuletzt geändert von Dipling am 30.08.2010, 13:13, insgesamt 2-mal geändert.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 30.08.2010, 13:11

Hm, was für ein Abendstudium machst Du derzeit und wie alt bist Du heute genau?

KKHH
Beiträge: 4
Registriert: 12.08.2010, 16:55

Beitragvon KKHH » 30.08.2010, 14:34

Ich Studiere BWL und bin 30J. und 3 Tage alt

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 30.08.2010, 19:12

Wie läuft das genau mit dem Studium ab?

Wochenstunden?

Immatrikulation?

Seit wann ggf.?

Wieviel Stunden wöchentlich bist Du in der letzten Zeit noch in dem Gewerbe tätig gewesen.

Es gibt ja noch eine Versicherungspflicht als Student bzw. Auszubildender des 2. Bildungsweges. Kostet nur schlappe 65,00 Euro monatlich. Ggf. bist Du hiervon vielleicht schon längst erwischt worden!?!?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste