Seite 1 von 1

Zuzahlungsbefreiung vom Brutto

Verfasst: 08.08.2010, 13:02
von Paule
Hallo,

meine Frau ist chronisch Krank und braucht lt. Gesetzgeber max. 1% des Brutto-Familieneinkommens zuzahlen. Soweit o.k. Aber wie verhält es sich mit der Brutto-Rente eines freiwillig Versicherten? Er bekommt ja auf Antrag einen Zuschuss zum KV Beitrag, der dann aber doppelt abgebucht wird! Müsste da nicht für die Brutto-Rentenermittlung nur der um den Zuschuss verringerte Betrag herangezogen werden, da ja, wie gesagt, gegenüber einem GKV Rentners der doppelte KV Beitrag abgebucht wird?

Danke!
Gruß Paule

Verfasst: 08.08.2010, 13:50
von ratte1
Hallo,

berücksichtigt wird die Brutto-Rente ohne die Zuschuss-Zahlung an die Versicherte.

MfG
ratte1