KV Beiträge Nichtselbstständig und Selbstständige Tätigkeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

spassig
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 15.10.2010, 11:54

KV Beiträge Nichtselbstständig und Selbstständige Tätigkeit

Beitragvon spassig » 16.10.2010, 15:44

Wie ist das, wenn man Lohnabhängiger ist und eine selbstständige Tätigkeit als Nebengewerbe anmeldet dann mit der GKV ?

Jochen

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 16.10.2010, 16:08

Hallo,
solange diese "Nebentätigkeit" nicht von der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger als hauptberufliche Selbständigkeit angesehen wird ist fürdieses Einkommen keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beschäftigung als Arbeitnehmer ist weiterhin vorrangig.
Mein Rat - sich direkt an die Krankenkasse wenden, die Details besprechen und eine Statusfeststellung vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna

spassig
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 15.10.2010, 11:54

Beitragvon spassig » 16.10.2010, 17:21

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
solange diese "Nebentätigkeit" nicht von der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger als hauptberufliche Selbständigkeit angesehen wird ist fürdieses Einkommen keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beschäftigung als Arbeitnehmer ist weiterhin vorrangig.
Mein Rat - sich direkt an die Krankenkasse wenden, die Details besprechen und eine Statusfeststellung vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna


Danke
Verdienst Haupttätigkeit 100 %
Verdienst Nebentätigkeit 1-2 %

Ich frage trotzdem mal bei der KKl

Jochen


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste