Wie ist das, wenn man Lohnabhängiger ist und eine selbstständige Tätigkeit als Nebengewerbe anmeldet dann mit der GKV ?
Jochen
KV Beiträge Nichtselbstständig und Selbstständige Tätigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
solange diese "Nebentätigkeit" nicht von der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger als hauptberufliche Selbständigkeit angesehen wird ist fürdieses Einkommen keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beschäftigung als Arbeitnehmer ist weiterhin vorrangig.
Mein Rat - sich direkt an die Krankenkasse wenden, die Details besprechen und eine Statusfeststellung vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna
solange diese "Nebentätigkeit" nicht von der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger als hauptberufliche Selbständigkeit angesehen wird ist fürdieses Einkommen keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beschäftigung als Arbeitnehmer ist weiterhin vorrangig.
Mein Rat - sich direkt an die Krankenkasse wenden, die Details besprechen und eine Statusfeststellung vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
solange diese "Nebentätigkeit" nicht von der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger als hauptberufliche Selbständigkeit angesehen wird ist fürdieses Einkommen keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beschäftigung als Arbeitnehmer ist weiterhin vorrangig.
Mein Rat - sich direkt an die Krankenkasse wenden, die Details besprechen und eine Statusfeststellung vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna
Danke
Verdienst Haupttätigkeit 100 %
Verdienst Nebentätigkeit 1-2 %
Ich frage trotzdem mal bei der KKl
Jochen
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