Guten Tag,
meine Schwiegermutter ist Britin und derzeit noch in UK berufstätig. Es ist möglich, dass wir sie mit ihrer Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen nach D holen müssen.
Sie wird dann voraussichtlich eine gesetzliche Rente aus der UK beziehen. Ist es möglich, dass sie sich damit hier in D gesetzlichen kranken- und pflegeversichert? Wird der Beitrag dann anhand der Höhe der Rente berechnet oder gilt sie dann als freiwillig pflichtversichert?
Vielen Dank schon im Voraus!
Versicherung älterer EU (nicht erwerbstätig) in D
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http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/DRVN/de
Pardon nicht Rheinland, Hamburg ist zuständig.
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Hier die Antwort meiner GKV zur Info:
Sehr geehrte XYZ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Länder der europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) stellen sich gegenseitig Ihre Gesundheitssysteme zur Verfügung.
Wenn Ihre Schwiegermutter Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt, bezieht sie weiterhin aus Großbritannien Ihre Rente.
Der zuständige Kranken- und Pflegeversicherungsträger aus Großbritannien kann bei uns eine Leistungsaushilfe mit dem Formular E
121 beantragen. Somit erhält Ihre Schwiegermutter in Deutschland uneingeschränkt alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie wird dann bei uns als Anspruchsberechtigte mit Leistungsaushilfe geführt und mit einer Krankenversichertenkarte versorgt.
Die Auszahlung und die Verbeitragung ihrer Rente obliegt weiterhin der Zuständigkeit des britischen Rentenversicherung- und Krankenversicherungsträgers.
Sie können sich auch gern bezüglich dieses Themas im Internet auf der Seite www.dvka.de belesen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.
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