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Versicherung älterer EU (nicht erwerbstätig) in D
Verfasst: 25.10.2010, 11:42
von EUBürger
Guten Tag,
meine Schwiegermutter ist Britin und derzeit noch in UK berufstätig. Es ist möglich, dass wir sie mit ihrer Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen nach D holen müssen.
Sie wird dann voraussichtlich eine gesetzliche Rente aus der UK beziehen. Ist es möglich, dass sie sich damit hier in D gesetzlichen kranken- und pflegeversichert? Wird der Beitrag dann anhand der Höhe der Rente berechnet oder gilt sie dann als freiwillig pflichtversichert?
Vielen Dank schon im Voraus!
Verfasst: 25.10.2010, 14:29
von Vergil09owl
Bittte sich ma bei der DVKa erkundigen, da hat sich was geändert und beim DRV - Bund ehemals LVA Rheinland da sitz die Verbindungstelle für die RV in GB.
ww DVKA.de
ww. DRV.de
Verfasst: 25.10.2010, 14:34
von Vergil09owl
Verfasst: 25.10.2010, 15:54
von EUBürger
Danke für Deine Antwort. Die Rentenversicherung ist da zuständig? Auf die wäre ich nun nicht gekommen :rolleyes:
Verfasst: 25.10.2010, 17:30
von Vergil09owl
doch doch, es mßte denn da auch noch einiges geregelt werden, am besten mal auf die Seite der DVKA kucken, da sit es erklärt mit den Rentner und dem EU Recht und Sozialrecht.
Verfasst: 25.10.2010, 17:32
von EUBürger
Danke schön. Ich habe parallel dazu mal meine GKV angeschrieben. Mal gucken, was die antworten...
Verfasst: 25.10.2010, 17:46
von Vergil09owl
schaun wir mal
Verfasst: 27.10.2010, 15:29
von EUBürger
Hier die Antwort meiner GKV zur Info:
Sehr geehrte XYZ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Länder der europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) stellen sich gegenseitig Ihre Gesundheitssysteme zur Verfügung.
Wenn Ihre Schwiegermutter Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt, bezieht sie weiterhin aus Großbritannien Ihre Rente.
Der zuständige Kranken- und Pflegeversicherungsträger aus Großbritannien kann bei uns eine Leistungsaushilfe mit dem Formular E
121 beantragen. Somit erhält Ihre Schwiegermutter in Deutschland uneingeschränkt alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie wird dann bei uns als Anspruchsberechtigte mit Leistungsaushilfe geführt und mit einer Krankenversichertenkarte versorgt.
Die Auszahlung und die Verbeitragung ihrer Rente obliegt weiterhin der Zuständigkeit des britischen Rentenversicherung- und Krankenversicherungsträgers.
Sie können sich auch gern bezüglich dieses Themas im Internet auf der Seite
www.dvka.de belesen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Verfasst: 27.10.2010, 20:50
von Vergil09owl
Fein, stimmt so.