Bundesfreiwilligendienst

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

sozifa
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 30
Registriert: 03.11.2009, 19:02
Wohnort: Düsseldorf

Bundesfreiwilligendienst

Beitragvon sozifa » 25.01.2011, 15:20

Kurze Frage:

Der Zivi ist ja nun weggefallen stattdessen kann man den Bundesfreiwilligendienst ab 1.7. leisten. Dieser Diennst ist entgeltlich.

Fallen Personen die diesen Dienst machen unter §5 SGB V und sind somit pflichtig??

Danke im Voraus

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 25.01.2011, 17:52

Der Wehrdienst ruht, somit der Zivildienst ruht, ist nicht abgeschaft, müßte eher denn meiner Meinungn ach so im Bereich FSJ FÖJ anzusiedeln sein, grundsätzlich also nach § 5 SGB V.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.01.2011, 18:15

Du meinst doch das sog. freiwillige soziale Jahr nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, richtig?

Dieses hier:

http://www.pro-fsj.de/index.php?module=ContentExpress&file=index&func=display&ceid=1&meid=8

Sobald Du irgendeine Leistung vom Träger bekommst, sei es Taschengeld, unentgeltliche Verpflegung oder Unterkunft, löst dies klipp und klar Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt) aus.

Dies ergibt sich auch noch ausdrücklich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, denn es ist auch keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job).

sozifa
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 30
Registriert: 03.11.2009, 19:02
Wohnort: Düsseldorf

Beitragvon sozifa » 25.01.2011, 18:27

Rossi hat geschrieben:Du meinst doch das sog. freiwillige soziale Jahr nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, richtig?



nein, der Bundesfreiwilligen Dienst ersetzt den Zivi und ist ganz neu.

@Vergil09owl:

danke =) hatte die gleiche Idee bin/war mir aber nicht sicher

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 25.01.2011, 18:28

Richtig, die sind nähmlich SV pflichtig und der AG muss voll die Beiträge tragen. Bisher wurde der Entsprechende § 5 Abs 1 Nr 1 Und dem Gesetz zum Jugendfreiwilligen Dienst noch nicht geändert.

erik22
Beiträge: 1
Registriert: 24.03.2011, 11:13

Beitragvon erik22 » 24.03.2011, 11:16

wurde die SV Pflicht im BFD nicht abgeschafft?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste