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Bundesfreiwilligendienst

Verfasst: 25.01.2011, 15:20
von sozifa
Kurze Frage:

Der Zivi ist ja nun weggefallen stattdessen kann man den Bundesfreiwilligendienst ab 1.7. leisten. Dieser Diennst ist entgeltlich.

Fallen Personen die diesen Dienst machen unter §5 SGB V und sind somit pflichtig??

Danke im Voraus

Verfasst: 25.01.2011, 17:52
von Vergil09owl
Der Wehrdienst ruht, somit der Zivildienst ruht, ist nicht abgeschaft, müßte eher denn meiner Meinungn ach so im Bereich FSJ FÖJ anzusiedeln sein, grundsätzlich also nach § 5 SGB V.

Verfasst: 25.01.2011, 18:15
von Rossi
Du meinst doch das sog. freiwillige soziale Jahr nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, richtig?

Dieses hier:

http://www.pro-fsj.de/index.php?module=ContentExpress&file=index&func=display&ceid=1&meid=8

Sobald Du irgendeine Leistung vom Träger bekommst, sei es Taschengeld, unentgeltliche Verpflegung oder Unterkunft, löst dies klipp und klar Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt) aus.

Dies ergibt sich auch noch ausdrücklich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, denn es ist auch keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job).

Verfasst: 25.01.2011, 18:27
von sozifa
Rossi hat geschrieben:Du meinst doch das sog. freiwillige soziale Jahr nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, richtig?



nein, der Bundesfreiwilligen Dienst ersetzt den Zivi und ist ganz neu.

@Vergil09owl:

danke =) hatte die gleiche Idee bin/war mir aber nicht sicher

Verfasst: 25.01.2011, 18:28
von Vergil09owl
Richtig, die sind nähmlich SV pflichtig und der AG muss voll die Beiträge tragen. Bisher wurde der Entsprechende § 5 Abs 1 Nr 1 Und dem Gesetz zum Jugendfreiwilligen Dienst noch nicht geändert.

Verfasst: 24.03.2011, 11:16
von erik22
wurde die SV Pflicht im BFD nicht abgeschafft?