Seid 4 jahren nicht krankenversichert-Brauche euren Rat!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

bummler
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 28.03.2011, 20:04

Beitragvon bummler » 27.05.2011, 08:14

wäre nett wenn noch jemand antworten würde
z.b. ROSSI :D

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 27.05.2011, 15:06

aha was soll wir dennj etzt dazu sagen. Das Speiechen läuft denn so ab das du denn alles beibringen mußt was deinen auslandsaufenthalt nachweißt, ansonsten gilt give me y money.

Charly
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 50
Registriert: 17.10.2010, 01:43

Beitragvon Charly » 27.05.2011, 17:01

Auslandsaufenthalt 'angeben' reicht nicht, man muss üblicherweise Melde- und Abmeldebescheinungen vorlegen, sonst wird das verständlicherweise nicht akzeptiert. Eventuell werden auch andere, ähnlich aussagekräftige Aufenthaltsnachweise akzeptiert.

- Charly

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 27.05.2011, 18:47

Rossi hatte das vielleicht Entscheidende schon geschrieben - Pflichtversicherung aufgrund ALG2-Bezugs mit Anmeldung über das Jobcenter anstreben, und nicht selbst nach § 5(1) Nr. 13 SGB V.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 28.05.2011, 23:35

Jooh,


so ist es. Einfach nur einen anderen Pflichttatbestand und aus mit lustig.

Dazu zählt dann auch die Pflichtversicherung im Rahmen des ALG II.

Alles andere - irgendwelche Lügenärchen zu erzählen - halte ich überhaupt nicht für sinnvoll.

Es soll und immer so bleiben. Wir bleiben bei der Wahrheit und nutzen einfach nur den Wortlaut des Geseztes aus. Jenes sind zumindest meine Schwerpunkte.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste