Nachzahlungen - Artabana
Verfasst: 13.04.2011, 21:12
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Nachzahlungen.
Müsste ich eine Nachzahlung leisten wenn ich eine bestimmte Zeit bei der Artabana Solidargemeinschaft versichert bin in der Arbeitslosigkeit und dann wieder ein Angestelltenverhältnis eingehe?
Auf der Internetseite der Artabana steht dass seit 2007 eine Krankenersicherungspflicht besteht von der Personen ausgenommen sind die anderweitig vergleichbar abgesichert sind und dass die Artabana als solche anderweitige Absicherung gilt.
Also müsste ich auch keine Nachzahlung leisten wenn ich mich wieder gesetzlich versichern müsste bei aufnahme einer Arbeit? Wenn ich mich überhaut gesetzlich versichern müsste weil als Artabana Mitglied ist man ja nicht versicherungsfplichtig.
Hier der orginaltext von der Internetseite:
"Der Gesetzgeber hat in Deutschland mit dem Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2007 eine generelle Krankenversicherungspflicht eingeführt. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Personen, die anderweitig vergleichbar abgesichert sind und daher der Allgemeinheit nicht mit Kosten aufgrund von Krankheit zur Last fallen.
Die ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V. ist eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung gemäß § 1 Abs. 3 Ziff. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Sie bietet nach dem Sozialgesetzbuch eine anderweitige vergleichbare Absicherung in Krankheits- und Unglücksfällen (§ 5Abs. 1 Nr. 13 SGB V als auch in § 193 Abs.3 Nr.2 VVG), also außerhalb von Krankenkassen und Krankenversicherungen."
ich habe eine Frage bezüglich Nachzahlungen.
Müsste ich eine Nachzahlung leisten wenn ich eine bestimmte Zeit bei der Artabana Solidargemeinschaft versichert bin in der Arbeitslosigkeit und dann wieder ein Angestelltenverhältnis eingehe?
Auf der Internetseite der Artabana steht dass seit 2007 eine Krankenersicherungspflicht besteht von der Personen ausgenommen sind die anderweitig vergleichbar abgesichert sind und dass die Artabana als solche anderweitige Absicherung gilt.
Also müsste ich auch keine Nachzahlung leisten wenn ich mich wieder gesetzlich versichern müsste bei aufnahme einer Arbeit? Wenn ich mich überhaut gesetzlich versichern müsste weil als Artabana Mitglied ist man ja nicht versicherungsfplichtig.
Hier der orginaltext von der Internetseite:
"Der Gesetzgeber hat in Deutschland mit dem Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2007 eine generelle Krankenversicherungspflicht eingeführt. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Personen, die anderweitig vergleichbar abgesichert sind und daher der Allgemeinheit nicht mit Kosten aufgrund von Krankheit zur Last fallen.
Die ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V. ist eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung gemäß § 1 Abs. 3 Ziff. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Sie bietet nach dem Sozialgesetzbuch eine anderweitige vergleichbare Absicherung in Krankheits- und Unglücksfällen (§ 5Abs. 1 Nr. 13 SGB V als auch in § 193 Abs.3 Nr.2 VVG), also außerhalb von Krankenkassen und Krankenversicherungen."