Hallo,
habe ien Problem.
Ich bin Beamtin und seit 7 Jahren aus familären Gründen ohne Bezüge beurlaubt. Im Juni kommt unser 2. Kind auf die Welt, und ich habe nun wieder Anspruch auf Beihilfe.
Zur zeit bin ich bei meinem Mann in der Familienversicherung mitversichert. Sobald ich jedoch meinen Elternurlaub in Anspruch nehme, möchte mich die Versicherung nicht mehr mitversichern, und ich muß mich bei denen freiwillig versichern.
Die andere Möglichkeit wäre diese, ich versichere mich bei meiner letzten privaten Krankenversicherung für 140 Euro im Monat . Diese würden dann 30 % meiner Kosten übernehmen und die Beihilfe 70 %.
Laut Aussage der einzelnen Krankenkassen habe ich keine andere Möglichkeit.
Ist die so richtig, oder habe ich doch ein Anrecht auf eine Familienversicherung mit meinem Mann?
Mit dem monatlichen Beitrag von ca. 140 Euro habe ich nicht gerechnet, und suche nun einen Weg, damit ich diese auch nicht zahlen muß.
Lindi
Beamtin Beurlaubung ohne Bezügejetzt anspruch auf Elternzeit
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Hallo Lindi, hallo Marc!
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie Lindi. Ich bin zur Zeit noch privat versichert, gehe aber ab August in Elternzeit. Wenn ich das richtig sehe, komme ich darüber weder in die Familienversicherung noch in die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse. Ich plane für den Anschluss an die Elternzeit eine Beurlaubung ohne Bezüge, wobei dann ja, wie ihr schreibt, die Beihilfe entfallen würde. Mir ist allerdings gesagt worden, dass auch ein Wegfall der Beihilfe einen nicht dazu berechtigt, wieder in die gesetzliche Kasse zurückzukehren. Dies scheint bei dir, Lindi, ja anders gewesen zu sein. Könnt ihr mir dazu etwas sagen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Hanna
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie Lindi. Ich bin zur Zeit noch privat versichert, gehe aber ab August in Elternzeit. Wenn ich das richtig sehe, komme ich darüber weder in die Familienversicherung noch in die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse. Ich plane für den Anschluss an die Elternzeit eine Beurlaubung ohne Bezüge, wobei dann ja, wie ihr schreibt, die Beihilfe entfallen würde. Mir ist allerdings gesagt worden, dass auch ein Wegfall der Beihilfe einen nicht dazu berechtigt, wieder in die gesetzliche Kasse zurückzukehren. Dies scheint bei dir, Lindi, ja anders gewesen zu sein. Könnt ihr mir dazu etwas sagen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Hanna
dann dürftest Du auch einen Anspruch auf FAMIlienversicherung (FAMI) haben.
Lass Dir doch mal die gesetzliche Fundstelle sagen, wonach Du keinen Anpsruch auf FAMI hättest.
Sollte man Dir sagen, dass es daran liegt, dass Du Beamtin bist, dann sag denen, dass die Ansprüche des Beamtenstatus (z.B Beihilfe) ab diesem Zeitpunkt entfallen.
Lass Dir doch mal die gesetzliche Fundstelle sagen, wonach Du keinen Anpsruch auf FAMI hättest.
Sollte man Dir sagen, dass es daran liegt, dass Du Beamtin bist, dann sag denen, dass die Ansprüche des Beamtenstatus (z.B Beihilfe) ab diesem Zeitpunkt entfallen.
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