Wieder mal Rückkehr nach D. aus NICHT-EU-Land, Alter Ü55
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wieder mal Rückkehr nach D. aus NICHT-EU-Land, Alter Ü55
Hallo liebe Gemeinde,
habe schon viele informative Beiträge in diesem Forum gelesen (Lob), aber nun nicht genau das, was ich gerne wissen möchte, liegt vielleicht auch daran, dass die Interpretation bzw. das Verstehen der Gesetzestexte für Laien nicht so einfach ist.
Mein Fall sieht so aus: Gehe nach Deutschland aus Brasilien kommend zurück und möchte in die GKV. Bin nun schon 58 Jahre alt und habe es läuten gehört, dass es dann schwierig wird, überhaupt wieder krankenversichert zu werden.
Mir stellen sich folgende Fragen: Ich bekäme Hartz-IV genehmigt, ist dann meine letzte GKV verpflichtet mich aufzunehmen, obwohl ich 58 bin? (Das letzte Mal krankenversichert war ich bei der Barmer bis ca. 05/2006. Danach habe ich gekündigt und bin aus Deutschland weg.
Was kann ich tun, wenn ich Hartz-IV abgelehnt bekomme, ist dann die PKV die einzige Alternative versichert zu werden?
Was passiert, wenn ich mir einen 400-€-Job besorgen könnte, wäre dann die GVK verpflichtet mich zu versichern, oder z.B. Mini-Job ab 401 €, sind da Einkommensgrenzen?
Ich habe schon ähnliches über diese Themen gelesen, wobei Gesetzestexte zitiert wurden, aber wurde beim Durchlesen der Texte nicht schlauer. Ich weiß nur eins sicher, wenn ich nicht in die GKV komme, sieht es ganz bescheiden für mich aus, denn die Zuschüsse für eine PKV die man bekommt, fallen ja wohl bei spätestens Renteneintritt weg, und dann ist man mit den Beiträgen der PKV "rasiert".
Ich würde mit über einige Infos freuen, besonders wenn jemand die entsprechenden Texte aus dem Sozialgesetzbuch in eine allgemeinverständliche Sprache übersetzen kann.
habe schon viele informative Beiträge in diesem Forum gelesen (Lob), aber nun nicht genau das, was ich gerne wissen möchte, liegt vielleicht auch daran, dass die Interpretation bzw. das Verstehen der Gesetzestexte für Laien nicht so einfach ist.
Mein Fall sieht so aus: Gehe nach Deutschland aus Brasilien kommend zurück und möchte in die GKV. Bin nun schon 58 Jahre alt und habe es läuten gehört, dass es dann schwierig wird, überhaupt wieder krankenversichert zu werden.
Mir stellen sich folgende Fragen: Ich bekäme Hartz-IV genehmigt, ist dann meine letzte GKV verpflichtet mich aufzunehmen, obwohl ich 58 bin? (Das letzte Mal krankenversichert war ich bei der Barmer bis ca. 05/2006. Danach habe ich gekündigt und bin aus Deutschland weg.
Was kann ich tun, wenn ich Hartz-IV abgelehnt bekomme, ist dann die PKV die einzige Alternative versichert zu werden?
Was passiert, wenn ich mir einen 400-€-Job besorgen könnte, wäre dann die GVK verpflichtet mich zu versichern, oder z.B. Mini-Job ab 401 €, sind da Einkommensgrenzen?
Ich habe schon ähnliches über diese Themen gelesen, wobei Gesetzestexte zitiert wurden, aber wurde beim Durchlesen der Texte nicht schlauer. Ich weiß nur eins sicher, wenn ich nicht in die GKV komme, sieht es ganz bescheiden für mich aus, denn die Zuschüsse für eine PKV die man bekommt, fallen ja wohl bei spätestens Renteneintritt weg, und dann ist man mit den Beiträgen der PKV "rasiert".
Ich würde mit über einige Infos freuen, besonders wenn jemand die entsprechenden Texte aus dem Sozialgesetzbuch in eine allgemeinverständliche Sprache übersetzen kann.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Nun denn
@Cassiesman; Du willst auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V hinaus, oder?
Bei wörtlicher Auslegung des § 6 Abs. 3a SGB V kommt es nicht darauf an, dass man in dem 5 Jahreszeitraum (als über 55-jähriger) privat versichert war.
Es kommt entscheidend und ganz allein darauf an, dass man in dem 5 Jahreszeitraum nicht gesetzlich versichert war.
Wenn man in dem 5 Jahreszeitraum überhaupt nicht versichert war, dann ist diese Hürde zu prüfen.
Das Alter spielt nur eine Rolle, wenn Sie letztmals PKV-Versichert waren, was ja nicht der Fall ist.
@Cassiesman; Du willst auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V hinaus, oder?
Bei wörtlicher Auslegung des § 6 Abs. 3a SGB V kommt es nicht darauf an, dass man in dem 5 Jahreszeitraum (als über 55-jähriger) privat versichert war.
Es kommt entscheidend und ganz allein darauf an, dass man in dem 5 Jahreszeitraum nicht gesetzlich versichert war.
Wenn man in dem 5 Jahreszeitraum überhaupt nicht versichert war, dann ist diese Hürde zu prüfen.
Okay, der 5-Jahreszeitraum wird überschritten.
Es ist jetzt relativ einfach, denn hier kann man trixen.
Wenn Du aus Brasilien zurückkehrst, darfst Du nicht sofort ALG II beantragen.
Zwischen der Rückkehr aus Brasilien und dem ALG II-Antrag sollten ein paar Tage bzw. Wochen dazwischen liegen. Denn in dieser Zwischenzeit (Übersiedlung Braslien und ALG II-Antrag) wirst Du von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt. Bei dieser besagten Versicherungspflicht gilt nämlich die besondere Anspruchshürde des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige) nicht.
Wenn Du dann zuerst von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V (zuletzt in Deutschland GKV versichert) erwischt worden bist, spielt ein späterer Antrag auf ALG II keine Rolle mehr. Denn in dieser Konstellation werden die Anspruchshürden nach § 5 Abs. 5a und § 6 Abs. 3a SGB V klipp und klar überwunden.
Sorry, dies zu erklären, würde eine Spezialausbildung zum Sofa (Sozialversicherungsfachangestellter) bedeuten. Mache es einfach so.
Ach ja, wenn Du am 03.11.2011 einreist, darfst Du den ALG-Antrag erst am 01.12.2011 oder gar später stellen. Sonst wird es mit Sicherheit wieder Probleme geben!!
Es ist jetzt relativ einfach, denn hier kann man trixen.
Wenn Du aus Brasilien zurückkehrst, darfst Du nicht sofort ALG II beantragen.
Zwischen der Rückkehr aus Brasilien und dem ALG II-Antrag sollten ein paar Tage bzw. Wochen dazwischen liegen. Denn in dieser Zwischenzeit (Übersiedlung Braslien und ALG II-Antrag) wirst Du von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt. Bei dieser besagten Versicherungspflicht gilt nämlich die besondere Anspruchshürde des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige) nicht.
Wenn Du dann zuerst von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V (zuletzt in Deutschland GKV versichert) erwischt worden bist, spielt ein späterer Antrag auf ALG II keine Rolle mehr. Denn in dieser Konstellation werden die Anspruchshürden nach § 5 Abs. 5a und § 6 Abs. 3a SGB V klipp und klar überwunden.
Sorry, dies zu erklären, würde eine Spezialausbildung zum Sofa (Sozialversicherungsfachangestellter) bedeuten. Mache es einfach so.
Ach ja, wenn Du am 03.11.2011 einreist, darfst Du den ALG-Antrag erst am 01.12.2011 oder gar später stellen. Sonst wird es mit Sicherheit wieder Probleme geben!!
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Danke für den Tipp. Wenn ich nach D. komme, muss ich mich sowieso erst einmal beim Einwohnermeldeamt vorstellen, damit ich wieder in D. offiziell gemeldet bin (z.B. kann für eine gewisse Zeit bei einem Bekannten wohnen, der Bekannte unterschreibt mit dann den Antrag, als wäre er mein Vermieter). Also nach Ankunft und Anmeldung, damit die ARGE auch weiß wo ich wohne gehen schon mal ein paar Tage ins Land. Deinem Rat nach soll ich dann noch ein paar Wochen warten bis ich zur ARGE gehe? D.h. ich habe für die Wochen kein Versicherungsschutz? Sehe ich richtig, oder? Meine Gesundheit ist auch nicht zum Besten, aber wenn nicht anders geht!? Ich könne in der Zeit ja auch mal eine hiesige Sozialberatungsstelle aufsuchen, vielleicht haben die Leute ja auch noch ein paar Ideen.
Rossi, weißt Du ob ich über einen 400-€-Job in die GKV käme, weil da könnte man ja jemanden suchen, der einen temporär einstellt?
Ansonsten nochmal danke für die Hilfe.
Rossi, weißt Du ob ich über einen 400-€-Job in die GKV käme, weil da könnte man ja jemanden suchen, der einen temporär einstellt?
Ansonsten nochmal danke für die Hilfe.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
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- Postrank7
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Rossi hat geschrieben:Okay, der 5-Jahreszeitraum wird überschritten.
Es ist jetzt relativ einfach, denn hier kann man trixen.
Wenn Du aus Brasilien zurückkehrst, darfst Du nicht sofort ALG II beantragen.
Zwischen der Rückkehr aus Brasilien und dem ALG II-Antrag sollten ein paar Tage bzw. Wochen dazwischen liegen. Denn in dieser Zwischenzeit (Übersiedlung Braslien und ALG II-Antrag) wirst Du von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt. Bei dieser besagten Versicherungspflicht gilt nämlich die besondere Anspruchshürde des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige) nicht.
Wenn Du dann zuerst von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V (zuletzt in Deutschland GKV versichert) erwischt worden bist, spielt ein späterer Antrag auf ALG II keine Rolle mehr. Denn in dieser Konstellation werden die Anspruchshürden nach § 5 Abs. 5a und § 6 Abs. 3a SGB V klipp und klar überwunden.
Sorry, dies zu erklären, würde eine Spezialausbildung zum Sofa (Sozialversicherungsfachangestellter) bedeuten. Mache es einfach so.
Ach ja, wenn Du am 03.11.2011 einreist, darfst Du den ALG-Antrag erst am 01.12.2011 oder gar später stellen. Sonst wird es mit Sicherheit wieder Probleme geben!!
die könnten jetzt auf die Idee kommen den 5 Jahreszeitraum zu prüfen. Aber das spielt denn keine Rolle bei Rückkehr aus dem Ausland.
Oder auch, wenn sie den 401+-Job verdächtigen, dass er ...
... hauptsächlich deshalb venturiert wurde, um in die die GKV hinein zu kommen.
Also am besten alle Formalitäten erfüllen, die geeignet sind, diesen Verdacht zu zerstreuen, denn das ist ja nicht wirklich der Fall, oder?
Gruß von
Gerhard
Also am besten alle Formalitäten erfüllen, die geeignet sind, diesen Verdacht zu zerstreuen, denn das ist ja nicht wirklich der Fall, oder?
Gruß von
Gerhard
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