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Wieder mal Rückkehr nach D. aus NICHT-EU-Land, Alter Ü55
Verfasst: 25.04.2011, 19:12
von gstfor
Hallo liebe Gemeinde,
habe schon viele informative Beiträge in diesem Forum gelesen (Lob), aber nun nicht genau das, was ich gerne wissen möchte, liegt vielleicht auch daran, dass die Interpretation bzw. das Verstehen der Gesetzestexte für Laien nicht so einfach ist.
Mein Fall sieht so aus: Gehe nach Deutschland aus Brasilien kommend zurück und möchte in die GKV. Bin nun schon 58 Jahre alt und habe es läuten gehört, dass es dann schwierig wird, überhaupt wieder krankenversichert zu werden.
Mir stellen sich folgende Fragen: Ich bekäme Hartz-IV genehmigt, ist dann meine letzte GKV verpflichtet mich aufzunehmen, obwohl ich 58 bin? (Das letzte Mal krankenversichert war ich bei der Barmer bis ca. 05/2006. Danach habe ich gekündigt und bin aus Deutschland weg.
Was kann ich tun, wenn ich Hartz-IV abgelehnt bekomme, ist dann die PKV die einzige Alternative versichert zu werden?
Was passiert, wenn ich mir einen 400-€-Job besorgen könnte, wäre dann die GVK verpflichtet mich zu versichern, oder z.B. Mini-Job ab 401 €, sind da Einkommensgrenzen?
Ich habe schon ähnliches über diese Themen gelesen, wobei Gesetzestexte zitiert wurden, aber wurde beim Durchlesen der Texte nicht schlauer. Ich weiß nur eins sicher, wenn ich nicht in die GKV komme, sieht es ganz bescheiden für mich aus, denn die Zuschüsse für eine PKV die man bekommt, fallen ja wohl bei spätestens Renteneintritt weg, und dann ist man mit den Beiträgen der PKV "rasiert".
Ich würde mit über einige Infos freuen, besonders wenn jemand die entsprechenden Texte aus dem Sozialgesetzbuch in eine allgemeinverständliche Sprache übersetzen kann.
Verfasst: 25.04.2011, 19:50
von Cassiesmann
Hallo,
da sie letztmals in der BRD in einer GKV versichert waren, kommen Sie auch wieder in eine GKV rein. Das Alter spielt nur eine Rolle, wenn Sie letztmals PKV-Versichert waren, was ja nicht der Fall ist.
Grüße
CM
Verfasst: 25.04.2011, 20:38
von Rossi
Nun denn
Das Alter spielt nur eine Rolle, wenn Sie letztmals PKV-Versichert waren, was ja nicht der Fall ist.
@Cassiesman; Du willst auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V hinaus, oder?
Bei wörtlicher Auslegung des § 6 Abs. 3a SGB V kommt es nicht darauf an, dass man in dem 5 Jahreszeitraum (als über 55-jähriger) privat versichert war.
Es kommt entscheidend und ganz allein darauf an, dass man in
dem 5 Jahreszeitraum nicht gesetzlich versichert war.
Wenn man in dem 5 Jahreszeitraum überhaupt nicht versichert war, dann ist diese Hürde zu prüfen.
Verfasst: 25.04.2011, 20:53
von gstfor
Hallo Rossi, was meinst du mit: dann ist die Hürde zu prüfen?
Verfasst: 25.04.2011, 21:00
von gstfor
Hallo Rossi nochmal für mich als "Doofen" auf diesem Gebiet: war zuletzt bis 05/2006 in GKV mit 53 Jahren, nun irgendwann gegen Ende des Jahres 2011, also 5 Jahre nachdem ich das letzte mal in der GKV war, will ich wieder rein. Geht das oder nicht?
Verfasst: 25.04.2011, 21:57
von Rossi
Okay, der 5-Jahreszeitraum wird überschritten.
Es ist jetzt relativ einfach, denn hier kann man trixen.
Wenn Du aus Brasilien zurückkehrst, darfst Du nicht sofort ALG II beantragen.
Zwischen der Rückkehr aus Brasilien und dem ALG II-Antrag sollten ein paar Tage bzw. Wochen dazwischen liegen. Denn in dieser Zwischenzeit (Übersiedlung Braslien und ALG II-Antrag) wirst Du von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt. Bei dieser besagten Versicherungspflicht gilt nämlich die besondere Anspruchshürde des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige) nicht.
Wenn Du dann zuerst von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V (zuletzt in Deutschland GKV versichert) erwischt worden bist, spielt ein späterer Antrag auf ALG II keine Rolle mehr. Denn in dieser Konstellation werden die Anspruchshürden nach § 5 Abs. 5a und § 6 Abs. 3a SGB V klipp und klar überwunden.
Sorry, dies zu erklären, würde eine Spezialausbildung zum Sofa (Sozialversicherungsfachangestellter) bedeuten. Mache es einfach so.
Ach ja, wenn Du am 03.11.2011 einreist, darfst Du den ALG-Antrag erst am 01.12.2011 oder gar später stellen. Sonst wird es mit Sicherheit wieder Probleme geben!!
Verfasst: 25.04.2011, 22:07
von Cassiesmann
@Rossi: Mir ging es darum, dass er nicht in die PKV muss da Deine "Kralle" der GKV für ihn greift. Von daher ist seine Sorge unbegründet.
Verfasst: 26.04.2011, 13:37
von gstfor
Danke für den Tipp. Wenn ich nach D. komme, muss ich mich sowieso erst einmal beim Einwohnermeldeamt vorstellen, damit ich wieder in D. offiziell gemeldet bin (z.B. kann für eine gewisse Zeit bei einem Bekannten wohnen, der Bekannte unterschreibt mit dann den Antrag, als wäre er mein Vermieter). Also nach Ankunft und Anmeldung, damit die ARGE auch weiß wo ich wohne gehen schon mal ein paar Tage ins Land. Deinem Rat nach soll ich dann noch ein paar Wochen warten bis ich zur ARGE gehe? D.h. ich habe für die Wochen kein Versicherungsschutz? Sehe ich richtig, oder? Meine Gesundheit ist auch nicht zum Besten, aber wenn nicht anders geht!? Ich könne in der Zeit ja auch mal eine hiesige Sozialberatungsstelle aufsuchen, vielleicht haben die Leute ja auch noch ein paar Ideen.
Rossi, weißt Du ob ich über einen 400-€-Job in die GKV käme, weil da könnte man ja jemanden suchen, der einen temporär einstellt?
Ansonsten nochmal danke für die Hilfe.
Verfasst: 26.04.2011, 19:13
von Vergil09owl
400,- € Jobs lösen keine Versicherungspflicht mehr aus, aber ein 401 € Job = Gleitzone, kommt für beide Seiten auch günstiger.
Verfasst: 26.04.2011, 19:34
von gstfor
Danke Vergil09owl. Also wenn ich mir einen > 401-€-Job besorge, muss mich die GKV nehmen, auch mit 58 Jahren?
Verfasst: 27.04.2011, 08:22
von Vergil09owl
Grundsätzlich ja.
Verfasst: 27.04.2011, 13:16
von gstfor
Hallo Vergil09owl, danke für die kurze, knappe Antwort. Ich hätte die Antwort gerne noch kürzer gehabt, z.B.: Ja. Wenn du "grundsätzlich ja" schreibst, scheint da doch ein Haken dabei sein zu können. An welchen Stolperstein hast du da gedacht?
Verfasst: 27.04.2011, 21:11
von Vergil09owl
Rossi hat geschrieben:Okay, der 5-Jahreszeitraum wird überschritten.
Es ist jetzt relativ einfach, denn hier kann man trixen.
Wenn Du aus Brasilien zurückkehrst, darfst Du nicht sofort ALG II beantragen.
Zwischen der Rückkehr aus Brasilien und dem ALG II-Antrag sollten ein paar Tage bzw. Wochen dazwischen liegen. Denn in dieser Zwischenzeit (Übersiedlung Braslien und ALG II-Antrag) wirst Du von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V erwischt. Bei dieser besagten Versicherungspflicht gilt nämlich die besondere Anspruchshürde des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige) nicht.
Wenn Du dann zuerst von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V (zuletzt in Deutschland GKV versichert) erwischt worden bist, spielt ein späterer Antrag auf ALG II keine Rolle mehr. Denn in dieser Konstellation werden die Anspruchshürden nach § 5 Abs. 5a und § 6 Abs. 3a SGB V klipp und klar überwunden.
Sorry, dies zu erklären, würde eine Spezialausbildung zum Sofa (Sozialversicherungsfachangestellter) bedeuten. Mache es einfach so.
Ach ja, wenn Du am 03.11.2011 einreist, darfst Du den ALG-Antrag erst am 01.12.2011 oder gar später stellen. Sonst wird es mit Sicherheit wieder Probleme geben!!
die könnten jetzt auf die Idee kommen den 5 Jahreszeitraum zu prüfen. Aber das spielt denn keine Rolle bei Rückkehr aus dem Ausland.
Oder auch, wenn sie den 401+-Job verdächtigen, dass er ...
Verfasst: 27.04.2011, 21:50
von GS
... hauptsächlich deshalb venturiert wurde, um in die die GKV hinein zu kommen.
Also am besten alle Formalitäten erfüllen, die geeignet sind, diesen Verdacht zu zerstreuen, denn das ist ja nicht wirklich der Fall, oder?
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 27.04.2011, 23:21
von gstfor
Hallo GS, so sieht es aus, dass ich irgendwie reinkommen muss und wenn es geklappt hat, kann ich planen, was ich mit so für die Zukunft vorgestellt habt. In meinem Alter (58) ohne die GKV hat alles keinen Sinn. Auf jeden Fall danke für die Aufmerksamkeit!