Örtliche Zuständigkeit
Verfasst: 10.05.2011, 05:09
Hallo,
Arbeitgeber= Firma mit Sitz in Berlin, keine Niederlassungen
Arbeitsort= München
Arbeitnehmer= Hauptwohnsitz in München
Frage: Welche GKK (AOK) ist örtlich zuständig? Wo muss die Anmeldung erfolgen?
Zusatzfrage-1: Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer "gezwungen" werden, obwohl in dieser Branche leider noch immer keine Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung besteht, eine Anmeldung spätestens zu Zeitpunkt des Arbeitsantritts durchzuführen? Es ist ein beliebter Trick, bei kurzen Arbeitsverhältnissen auf die Anmeldung zu "vergessen"...
Zusatzfrage-2: Hat der Arbeitnehmner einen Rechtsanspruch, von der jeweils zuständigen AOK kurzfristig zu erfahren, ob er tatsächlich angemeldet ist?
Arbeitgeber= Firma mit Sitz in Berlin, keine Niederlassungen
Arbeitsort= München
Arbeitnehmer= Hauptwohnsitz in München
Frage: Welche GKK (AOK) ist örtlich zuständig? Wo muss die Anmeldung erfolgen?
Zusatzfrage-1: Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer "gezwungen" werden, obwohl in dieser Branche leider noch immer keine Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung besteht, eine Anmeldung spätestens zu Zeitpunkt des Arbeitsantritts durchzuführen? Es ist ein beliebter Trick, bei kurzen Arbeitsverhältnissen auf die Anmeldung zu "vergessen"...
Zusatzfrage-2: Hat der Arbeitnehmner einen Rechtsanspruch, von der jeweils zuständigen AOK kurzfristig zu erfahren, ob er tatsächlich angemeldet ist?