Seite 1 von 1

Freiw. GKV, Ende Selbständigkeit - Beitrag ?

Verfasst: 28.05.2011, 09:44
von reinerotto
Wenn man selbständig ist, ledig, freiw. in GKV, und nun zum 1.7. die Selbständigkeit aufgibt, um für einige Monate oder auch auf Dauer keiner Beschäftigung mehr nachzugehen (aus Altersgründen), wie wird dann für die 2. Jahreshälfte der Beitrag zur GKV errechnet ?
Wird der selbst. Gewinn aus dem ersten Halbjahr aufs Jahr umgegelgt, oder kann man sich nach Abmeldung des Gewerbes als "ohne Einkommen" zum Mindestbeitrag (ca. 140E) weiterversichern ?

Re: Freiw. GKV, Ende Selbständigkeit - Beitrag ?

Verfasst: 28.05.2011, 11:23
von Czauderna
reinerotto hat geschrieben:Wenn man selbständig ist, ledig, freiw. in GKV, und nun zum 1.7. die Selbständigkeit aufgibt, um für einige Monate oder auch auf Dauer keiner Beschäftigung mehr nachzugehen (aus Altersgründen), wie wird dann für die 2. Jahreshälfte der Beitrag zur GKV errechnet ?
Wird der selbst. Gewinn aus dem ersten Halbjahr aufs Jahr umgegelgt, oder kann man sich nach Abmeldung des Gewerbes als "ohne Einkommen" zum Mindestbeitrag (ca. 140E) weiterversichern ?


Hallo,
genau so ist es - ab dem 01.07. lliegt ein anderer "Versicherungstatbestand" vor
und danacvh werden dann auch die Beiträge berechnet. Die EInkommen aus der selbständigen Tätigkeit beziehen sich dann nur auf die Zeit vom 1.1. -30.06.
d. Jahres.
Gruss
Czauderna