Einstiegsgeld läuft aus - Beitragserhöhung?
Verfasst: 03.06.2011, 12:55
Hallo,
Seit dem 01.01.2011 bin ich selbstständig tätig im Haupterwerb.
Während der ersten drei Monate bezog ich noch Arbeitslosengeld II und war natürlich über das Jobcenter auch krankenversichert.
Ab April verzichtete ich freiwillig auf ALG II, erhalte aber noch das Einstiegsgeld (01.01.2011 - 30.06.2011 bewilligt).
Wegen des Einstiegsgeldes wurde ich auf die 1.277,50€ eingestuft und zahle monatlich "nur" 218,46€ an Beiträgen.
Wird der Beitrag jetzt erhöht, wenn das Einstiegsgeld nicht mehr gezahlt wird und müsste mich die Krankenkasse darüber informieren?
Meine Kasse bucht die Beiträge immer einen Monat später ab. Somit würde ich erst im August erfahrten, wenn sich der Beitrag ab Juli erhöht hätte. Dann könnte ich aber nicht mehr rückwirkend ab 1. Juli einen Antrag auf ALG II stellen, der bei einem höheren Beitrag nicht mehr vermeidbar wäre.
Vielleicht noch einige wichtige Infos:
1. Steuerbescheid von 2010 (Selbstständig im Nebenerwerb) liegt der Krankenkasse ebenso vor wie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für dieses Jahr
2. Auf meinem Konto sind genau 153,92€ und Bargeld habe ich 257,58€
3. Ich bin nicht verheiratet, habe keine Kinder und es ist in dieser Richtung auch absolut nichts in Planung
4. Es sind keine Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung vorhanden, es gibt keinerlei Zinseinkünfte, ich habe keinen weiteren Job, werde von niemandem finanziell unterstützt oder bekäme von sonst irgendwo Geld her.
5. Momentan erwirtschafte ich etwa 400€ Gewinn aus meiner Tätigkeit und hinzu kommt eben momentan noch das Einstiegsgeld in Höhe von 180€
Von 400€ kann ich nun aber definitiv keine 330€ Beitrag zahlen und darum wäre es wirklich sehr wichtig, ob der Beitrag nun erhöht wird oder nicht.
Müsste ich für weitere Einstufung auf 1.277,50€ irgendeinen bestimmten Antrag ausfüllen oder würde als Nachweis der Bedürftigkeit reichen, wenn ich eine Bestätigung vom Jobcenter bringe, dass ich Anspruch auf ALG II hätte, aber freiwillig auf Leistungen verzichte?
Und dann hätte ich noch eine Frage zur 2%-Grenze, falls sich mal ein Arztbesuch unter keinen Umständen verhindern lässt (z.B. offener Knochenbruch):
2% aus 1.277,50€ (306,60€), aus den 400€ Gewinn vor Abzug der Krankenversicherung (96€) oder aus den 180€ Gewinn nach Abzug der Krankenversicherung (43,20€)?
Sorry für den langen Text und damit meine wichtigste Frage jetzt nicht irgendwie untergeht:
Muss mich die Krankenkasse rechtzeitig informieren, wenn sich der Beitrag erhöht?
Seit dem 01.01.2011 bin ich selbstständig tätig im Haupterwerb.
Während der ersten drei Monate bezog ich noch Arbeitslosengeld II und war natürlich über das Jobcenter auch krankenversichert.
Ab April verzichtete ich freiwillig auf ALG II, erhalte aber noch das Einstiegsgeld (01.01.2011 - 30.06.2011 bewilligt).
Wegen des Einstiegsgeldes wurde ich auf die 1.277,50€ eingestuft und zahle monatlich "nur" 218,46€ an Beiträgen.
Wird der Beitrag jetzt erhöht, wenn das Einstiegsgeld nicht mehr gezahlt wird und müsste mich die Krankenkasse darüber informieren?
Meine Kasse bucht die Beiträge immer einen Monat später ab. Somit würde ich erst im August erfahrten, wenn sich der Beitrag ab Juli erhöht hätte. Dann könnte ich aber nicht mehr rückwirkend ab 1. Juli einen Antrag auf ALG II stellen, der bei einem höheren Beitrag nicht mehr vermeidbar wäre.
Vielleicht noch einige wichtige Infos:
1. Steuerbescheid von 2010 (Selbstständig im Nebenerwerb) liegt der Krankenkasse ebenso vor wie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für dieses Jahr
2. Auf meinem Konto sind genau 153,92€ und Bargeld habe ich 257,58€
3. Ich bin nicht verheiratet, habe keine Kinder und es ist in dieser Richtung auch absolut nichts in Planung
4. Es sind keine Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung vorhanden, es gibt keinerlei Zinseinkünfte, ich habe keinen weiteren Job, werde von niemandem finanziell unterstützt oder bekäme von sonst irgendwo Geld her.
5. Momentan erwirtschafte ich etwa 400€ Gewinn aus meiner Tätigkeit und hinzu kommt eben momentan noch das Einstiegsgeld in Höhe von 180€
Von 400€ kann ich nun aber definitiv keine 330€ Beitrag zahlen und darum wäre es wirklich sehr wichtig, ob der Beitrag nun erhöht wird oder nicht.
Müsste ich für weitere Einstufung auf 1.277,50€ irgendeinen bestimmten Antrag ausfüllen oder würde als Nachweis der Bedürftigkeit reichen, wenn ich eine Bestätigung vom Jobcenter bringe, dass ich Anspruch auf ALG II hätte, aber freiwillig auf Leistungen verzichte?
Und dann hätte ich noch eine Frage zur 2%-Grenze, falls sich mal ein Arztbesuch unter keinen Umständen verhindern lässt (z.B. offener Knochenbruch):
2% aus 1.277,50€ (306,60€), aus den 400€ Gewinn vor Abzug der Krankenversicherung (96€) oder aus den 180€ Gewinn nach Abzug der Krankenversicherung (43,20€)?
Sorry für den langen Text und damit meine wichtigste Frage jetzt nicht irgendwie untergeht:
Muss mich die Krankenkasse rechtzeitig informieren, wenn sich der Beitrag erhöht?