Seite 1 von 1

Widerspruchsverfahren, Zeitrahmnen

Verfasst: 21.06.2011, 16:47
von Hauptmann
Gibt es bei Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der GKK irgendwelche Zeitrahmen, innerhalb dieser entschieden werden muss?

Habe heute erst die Eingangsbestätigung meines vor 4 Wochen zugestellten Widerspruchs erhalten. Darin wird mir huldvoll mitgeteilt: "Wir werden den Widerspruch prüfen".

Verfasst: 21.06.2011, 18:55
von Vergil09owl
Das kann man so nicht sagen kann bis zu 6 Moanten dauern, kommt darauf an wann der widerspruchsausschuss tagt, leider

Verfasst: 21.06.2011, 22:22
von Rossi
Nun denn, wobei irgendwann kommt auch der Tatbestand der Untätigkeit ins Spiel.

Verfasst: 22.06.2011, 10:39
von Sabine
Wobei man aus § 88 Abs. 2 SGG eine angemessene Frist für eine Entscheidung über den Widerspruch von 3 Monaten herleiten kann.