schönen guten tag,
habe mal ne frage,ich bin zeitsoldat bei der bundeswehr und habe ne kostenlose heilführsorge.habe jetzt geheiratet und im normal fall wäre meine frau somit über mich versichert,aber da ich bei der bundeswehr bin ist es leider nicht so.meine frau arbeitet nicht da sie schwanger ist(hat auch noch nicht gearbeitet).sie ist aber immernoch über ihren vater familien versichert.da das kind aber im august kommt muss ich sie dann krankenversichern,jetzt ist meine frage wie muss ich sie versichern,da das kind ja dann auch über sie versichert sein muss.
wir danken schonmal im voraus.....
frau ohne arbeit versichern,mann bei der bundeswehr.
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Re: frau ohne arbeit versichern,mann bei der bundeswehr.
Hallo polo83,
Durch die Heirat, nehme ich an Das auch eine gemeinsame Wohnung existiert und somit der Lebensmittelpunkt nicht mehr bei den Schwiegereltern ist.
Durch die Heirat hat Ihre Frau Anspruch auf Beihilfe das bedeutet 70 % aller anfallenden Rechnung zahlt Vater Staat und für 30 % sollten Sie eine private restkostenversicherung abschließen, ab August gilt ähnliches für das Würmchen, es erhält 80 % Beihilfe und benötigt 20 % Restkostenversicherung.
Gruß
Durch die Heirat, nehme ich an Das auch eine gemeinsame Wohnung existiert und somit der Lebensmittelpunkt nicht mehr bei den Schwiegereltern ist.
Durch die Heirat hat Ihre Frau Anspruch auf Beihilfe das bedeutet 70 % aller anfallenden Rechnung zahlt Vater Staat und für 30 % sollten Sie eine private restkostenversicherung abschließen, ab August gilt ähnliches für das Würmchen, es erhält 80 % Beihilfe und benötigt 20 % Restkostenversicherung.
Gruß
Na ja, ich würde es aber noch mit der Familienversicherung über die Eltern probieren. Wenn Du unter 23 Jahre alt bis, dann kannst Du dort durchaus versichert werden.
Für das Baby sollte man über die sog. Familienversicherung eines familienversicherten Kindes nachdenken.
Das kosten nämlich alles nicht´s
Guckst du hier: http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb05x010.htm
Für das Baby sollte man über die sog. Familienversicherung eines familienversicherten Kindes nachdenken.
Das kosten nämlich alles nicht´s
Guckst du hier: http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb05x010.htm
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hallo rossi,
ist ne gute Idee aber in den meißten Fällen nicht zu verwirklichen.
es geht in wenigen Fällen, z.B bei ledigen Müttern, wobei die Großeltern den überwiegenden Kindesunterhalt für Ihr eigenes und für das Enkelkind bestreiten , dass wird in den meisten Fällen verneint wenn z.B Kindergeld und Unterhalt vom Vater gezahlt wird.
Gruß
ist ne gute Idee aber in den meißten Fällen nicht zu verwirklichen.
es geht in wenigen Fällen, z.B bei ledigen Müttern, wobei die Großeltern den überwiegenden Kindesunterhalt für Ihr eigenes und für das Enkelkind bestreiten , dass wird in den meisten Fällen verneint wenn z.B Kindergeld und Unterhalt vom Vater gezahlt wird.
Gruß
Hallo DKV-Service-Center und natürlich Polo83,
dazu gibt es eine Änderung. Ist das Elternteil des Enkelkindes selber noch in der Familienversicherung, ist die Fami für das Enkelkind ohne überwiegenden Unterhalt zu prüfen. Die Prüfung des überwiegenden Unterhaltes gilt nur noch für Stiefkinder oder Enkelkinder, die alleine in die Fami zu den Großeltern sollen. Also eventuell doch eine Möglichkeit.
Grüße,
Marc
dazu gibt es eine Änderung. Ist das Elternteil des Enkelkindes selber noch in der Familienversicherung, ist die Fami für das Enkelkind ohne überwiegenden Unterhalt zu prüfen. Die Prüfung des überwiegenden Unterhaltes gilt nur noch für Stiefkinder oder Enkelkinder, die alleine in die Fami zu den Großeltern sollen. Also eventuell doch eine Möglichkeit.
Grüße,
Marc
Jepp, genauso sieht es aus.
Die sog. Kindeskindversicherung - ohne Prüfung des überwiegenden Unterhaltes - hat unser lieber Gesetzgeber zum 01.04.2005 (meine ich zumindestens) eingeführt.
dazu gibt es eine Änderung. Ist das Elternteil des Enkelkindes selber noch in der Familienversicherung, ist die Fami für das Enkelkind ohne überwiegenden Unterhalt zu prüfen
Die sog. Kindeskindversicherung - ohne Prüfung des überwiegenden Unterhaltes - hat unser lieber Gesetzgeber zum 01.04.2005 (meine ich zumindestens) eingeführt.
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