Beitragspflicht Selbstständige

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

mste68
Beiträge: 2
Registriert: 07.05.2007, 17:00

Beitragspflicht Selbstständige

Beitragvon mste68 » 07.05.2007, 17:24

Hallo,

meine Frau ist derzeit geringfügig selbstständig und daher bei mir familienversichert. Einkommen ca. 200 EUR pro Monat. Nun nimmt sie zusätzlich einen 400 Euro Job (ca. 56 h im Monat) auf. Damit ist sie nach wie vor rentenversicherungsfrei. Gilt das auch für GKV? Sprich: Kann meine Frau damit in der Familienversicherung bleiben?
Wenn nicht, mit welchem Beitrag müsste man kalkulieren?

Gruß
mste68

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: Beitragspflicht Selbstständige

Beitragvon DKV-Service-Center » 07.05.2007, 20:43

Hallo mste68,

die Familienversicherung entfällt bei einem Einkommen von über 350 Euro.
den genauen Beitrag erfragen Sie am besten bei der Krankenkasse wo Ihre Frau dann versichert wird.
Gruß

mste68
Beiträge: 2
Registriert: 07.05.2007, 17:00

Beitragspflicht Selbstständige

Beitragvon mste68 » 09.05.2007, 17:30

Ja, soweit so gut. Es ist aber das Einkommen aus 2004 maßgeblich. Und bei nichtselbstständiger Tätigkeit ist die Grenze 400 EUR. Die Frage ist also, ab wann fällt meine Frau aus der Famileinversicherung heraus? Und sind diese beiden Grenzen (selbstständig 345 EUR und nichtselbstständig 400 EUR) unabhängig voneinander zu sehen? Bei der Rentenversicherung ist das ja auch so!

Gruß
mste68

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 09.05.2007, 18:00

Nun denn, ein Auszug aus § 10 SGB V

§ 10 Familienversicherung SGB V

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

...
...
...
...

5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige "Gesamteinkommen 400 Euro."

Also, da hier die rede von einem Gesamteinkommen ist, müssten meines Erachtens beide Einkünfte zusammen gerechnet werden. Tja, und wenn diese oberhalb von 400,00 Euro liegen, dann ist aus.

Marc
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 48
Registriert: 15.12.2006, 00:31

Beitragvon Marc » 09.05.2007, 18:14

Hallo mste68,

rossi hat recht, die Einkünfte werden in der Familienversicherung zusammengezählt. Ist kein Minijob dabei, gilt die Grenze von 350 EUR, ist ein Minijob dabei, gilt eine Grenze von 400 EUR.

Zu den Beiträgen: das musst du deine Kasse prüfen lassen. Je nach Einstufung werden die Beiträge aus 816,67 EUR (das ist das Mindesteinkommen, dass zugrunde gelegt wird), oder aus 1.225 EUR berechnet. Der Rest ist dann abhängig vom Beitragssatz deiner KK.

Grüße,
Marc

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 09.05.2007, 23:40

Wobei ja noch die Frage zu klären ist, ob die selbständige Tätigkeit in der Tat nur geringfügig ist???

Bei den selbständigen Tätigkeiten kommt es nämlich nicht auf die Höhe des Gewinn´s an, sondern einzig und allein ob man hauptberuflich selbständig ist.

Hauptberuflich selbständig ist derjenige, der mindestens 18 Stunden wöchentlich tätig ist.

D. h., wenn Deine Holde mehr als 18 Stunden in der Woche der selbständigen Tätigkeit nachgeht, dann ist sie definitiv nicht mehr familienversichert. Auf die Höhe des Einkommens kommt es dann überhaupt nicht mehr an.


Es soll ja auch Selbständige geben, die 80 Stunden in der Woche malochen und nur schlappe 100,00 Euro Gewinn im Monat machen. Die gehören leider nicht in die schöne und gute beitragsfrei Familienversicherung.

Also aufpassen!!!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste