Mahlzeit, bin zufällig auf dieses Forum gestossen und möchte gleich mal ne Meinung hören.
Jemand ist im Rahmen einer Familienversicherung über die Ehefrau (sie arbeitet) in einer gesetzlichen KV/PV versichert.
Er hat bereits vor Jahren eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Die Voraussetzungen für die sog. KvdR liegen aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit nicht vor.
Der Rententräger kommt endlich nach 9 Jahren in die Pötte und bewilligt eine Erwerbsminderungsrente. Für 1 1/2 Jahre steht eine Nachzahlung an, die laufende Zahlung erfolgt erstmalig zum 01.04.2007. Aufgrund der Rentenhöhe liegen die Voraussetzungen für die Familienversicherung gem. § 10 SGB V nicht mehr vor. Eine freiwillige KV ist auch aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit nicht möglich.
Zu wann wird jetzt die Familienversicherung beendet. Mit Wirkung für die Zukunft (laufende Rentenzahlung zum 01.04.2007) oder gar rückwirkend auch für den Nachzahlungszeitraum?
Wenn die Familienversicherung rückwirkend beendet wird, hätte dieses nämlich auch zur Folge, dass die Leistungen der KV zu Unrecht erfolgt sind und diese wären dann zu erstatten?!?!
Rückwirkende Beendigung Familienversicherung
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