Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage, welche mir von meiner KV nicht so recht oder richtig beantwortet wurde, und deswegen hoffe ich hier jemanden zu finden, der weiß wie es laufen muss.
Ich bin momentan in der 32 Woche schwanger und bekomme so bald mein Kind. Für die Arbeit habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich in der Tiermedizin tätig bin. Nach der Geburt werde ich 3 Jahre in Elternzeit gehen und bekomme dann auch das Elterngeld. Mit meinem Lebenspartner lebe ich selbstverständlich zusammen, sind aber noch nicht nicht verheiratet.
Wie läuft es dann mit der Krankenversicherung? Wie bin ich versichert und was viel wichtiger ist, wie ist mein bzw. unser Kind versichert??Kann mein Partner mich und die Kleine in seine GKV aufnehmen oder muss ich jetzt eine PKV abschließen?
Hoffe auf baldige Antwort!!
Danke!
Schwangerschaft, Gburt Elternzeit....Krankenversicherung!!??
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Re: Schwangerschaft, Gburt Elternzeit....Krankenversicherung
Hallo nicoleb
Hallo Ihr Lieben,
das iss aber mal ne nette Begrüßung.
Ihr Kind kann bei Ihnen oder dem leiblichen Vater versichert werden.
Für Ihre Beurteilung fehlt leider Ihr Status Freiwillig oder Pflicht versichert ?
Das Beschäftigungsverbot ist auch interessant kommt ja einen Berufsverbot gleich - wie werden Sie in diesem Zeitraum bezahlt ?
Lohnfortzahlung oder Krankengeld ?
Gruß
Hallo Ihr Lieben,

Ihr Kind kann bei Ihnen oder dem leiblichen Vater versichert werden.
Für Ihre Beurteilung fehlt leider Ihr Status Freiwillig oder Pflicht versichert ?
Das Beschäftigungsverbot ist auch interessant kommt ja einen Berufsverbot gleich - wie werden Sie in diesem Zeitraum bezahlt ?
Lohnfortzahlung oder Krankengeld ?
Gruß
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- Postrank7
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Re: Schwangerschaft, Gburt Elternzeit....Krankenversicherung
nicoleb hat geschrieben: Nach der Geburt werde ich 3 Jahre in Elternzeit gehen und bekomme dann auch das Elterngeld.
Nur als kleine Ergänzung, Elterngeld gibbed nur max. 14 Monate. Ansonsten ist, wie erwähnt, die Klärung der Krankenversicherungsart für die Beantwortung nötig.
Hallo nicoleb,
Du wirst während der gesamten Elternzeit beitragsfrei bei Deiner KK versichert bleiben, sofern es sich um eine Pflichtversicherung handelt und keine Kündigung erfolgt. Dein Kind kannst Du selbstverständlich in die Familienversicherung aufnehmen.
Auch Dein Lebenspartner kann Euer Kind in die kostenfreie Fami nehmen. Dich kann er, solange Ihr nicht verheiratet seid, nicht familienversichern. Aber auch wenn Ihr in der Zwischenzeit heiraten solltet, bleibst Du während der Elternzeit selber versichert, da Du noch weiter über Deinen Arbeitgeber läufst, allerdings wie gesagt ohne Beitragszahlung. Interessant wird die Fami für Dich nur, wenn Du nach der Elternzeit weiter daheim bleiben möchtest.
Grüße,
Marc
Du wirst während der gesamten Elternzeit beitragsfrei bei Deiner KK versichert bleiben, sofern es sich um eine Pflichtversicherung handelt und keine Kündigung erfolgt. Dein Kind kannst Du selbstverständlich in die Familienversicherung aufnehmen.
Auch Dein Lebenspartner kann Euer Kind in die kostenfreie Fami nehmen. Dich kann er, solange Ihr nicht verheiratet seid, nicht familienversichern. Aber auch wenn Ihr in der Zwischenzeit heiraten solltet, bleibst Du während der Elternzeit selber versichert, da Du noch weiter über Deinen Arbeitgeber läufst, allerdings wie gesagt ohne Beitragszahlung. Interessant wird die Fami für Dich nur, wenn Du nach der Elternzeit weiter daheim bleiben möchtest.
Grüße,
Marc
Hallo Ihr Lieben schnell antwortenden da draussen
!!
Das ging ja schnell und hat mir nun sehr weitergeholfen.Danke!Danke!
Da das Beschäftigungsverbot wirklich einem Arbeitsverbot gleicht, habe ich eine Lohnfortzahlung über meine KK bekommen, bei der ich pflichtversichert bin. Natürlich werde ich diese nicht kündigen und hoffe das Sie mir auch nicht kündigt.
Das dürfte die KK doch auch gar nicht ohne trifftige Gründe, oder?
Nach der Elternzeit möchte ich natürlich zurück in meinen Beruf, da dieser mir sehr viel Spaß und Freude bereitet. Ich arbeite nämlich als Tiermedizinische Fachangestellte und dies ist mein absoluter Traumberuf.
Aber die ersten drei Jahre möchte ich natürlich daheim bleiben, da es mir sehr wichtig erscheint, und ich meine Kleine nicht schon nach einem Jahr an Tagesmütter o.ä. "abschieben" möchte. Das würde ich für die Bindung zwischen Kind und Mutter nicht gut finden, da ich im Freundes-Bekanntenkreis schon viele negative Erfahrungen miterlebt habe.
Das es das Elterngeld nur für max 14 Monate bzw. 24 Monate (wenn man den Betrag splitten lässt) gibt, ist mir bewußt und finde ich persönlich auch schade.
Denn meine Meinung dazu ist; es ist zwar schön und gut, dass es jetzt anstatt des Erziehungsgeldes, welches drei Jahre ausgezahlt wurde und nicht der Höhe dem Elterngeld entspricht, das Elterngeld gibt, aber in Grunde genommen ist es ja auch Augenwischerei.
Wenn man sich nicht richtig informiert (was leider viele nicht machen und nun fröhlich anfangen sich fortzupflanzen) , denkt man Wow, man bekommt 67% des Nettoeinkommens. Aber wie oben schon erwähnt max. 14 oder 24 Monate.
Wäre man mit dem Erziehungsgeld auf Dauer dann doch nicht besser dran? Einfach nur von der Länge der Auszahlung her?Ich denke schon. Aber wie auch immer.
Ich danke euch nochmals für die schnelle Beantwortung!
Viele liebe Grüße

Das ging ja schnell und hat mir nun sehr weitergeholfen.Danke!Danke!
Da das Beschäftigungsverbot wirklich einem Arbeitsverbot gleicht, habe ich eine Lohnfortzahlung über meine KK bekommen, bei der ich pflichtversichert bin. Natürlich werde ich diese nicht kündigen und hoffe das Sie mir auch nicht kündigt.

Nach der Elternzeit möchte ich natürlich zurück in meinen Beruf, da dieser mir sehr viel Spaß und Freude bereitet. Ich arbeite nämlich als Tiermedizinische Fachangestellte und dies ist mein absoluter Traumberuf.
Aber die ersten drei Jahre möchte ich natürlich daheim bleiben, da es mir sehr wichtig erscheint, und ich meine Kleine nicht schon nach einem Jahr an Tagesmütter o.ä. "abschieben" möchte. Das würde ich für die Bindung zwischen Kind und Mutter nicht gut finden, da ich im Freundes-Bekanntenkreis schon viele negative Erfahrungen miterlebt habe.
Das es das Elterngeld nur für max 14 Monate bzw. 24 Monate (wenn man den Betrag splitten lässt) gibt, ist mir bewußt und finde ich persönlich auch schade.
Denn meine Meinung dazu ist; es ist zwar schön und gut, dass es jetzt anstatt des Erziehungsgeldes, welches drei Jahre ausgezahlt wurde und nicht der Höhe dem Elterngeld entspricht, das Elterngeld gibt, aber in Grunde genommen ist es ja auch Augenwischerei.
Wenn man sich nicht richtig informiert (was leider viele nicht machen und nun fröhlich anfangen sich fortzupflanzen) , denkt man Wow, man bekommt 67% des Nettoeinkommens. Aber wie oben schon erwähnt max. 14 oder 24 Monate.
Wäre man mit dem Erziehungsgeld auf Dauer dann doch nicht besser dran? Einfach nur von der Länge der Auszahlung her?Ich denke schon. Aber wie auch immer.
Ich danke euch nochmals für die schnelle Beantwortung!
Viele liebe Grüße
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