GKV-Selbstkündigung 2007 - wieder versichern - wie vorgehen
Verfasst: 07.12.2011, 18:15
GKV-Selbstkündigung 2007 - wieder versichern - wie vorgehen ?
Hallo an alle Forumsteilnehmer hier,
ich bin jetzt 51 Jahre alt, seit ca 12 Jahren selbständig und habe ein Gewerbe als Zeichner und Designer angemeldet, tätige allerdings meist Umbauarbeiten in Ausstellungshäusern.
Mein zu versteuerndes Einkommen schwankt nach Auftragslage zwischen 8000 und 23000 Euro/Jahr . ( Rentenzahlung ist da nicht drin... )
Wegen zu optimistischer Eintragungen hatte ich eine Zeit lang erhöhte Beiträge zu leisten, die aber nach dem Einreichen der Steuererklärung nicht rückerstattet wurden.
Das war schon seltsam, alles was Recht ist...:diese Kassen sind im Computerzeitalter unfähig, eine einfache auf dem Steuerbescheid fußende, nach Vorbild der Finanzämter, prozentuale Verteilung abzuwickeln?
Die Finanzämter würden die Daten an die Kassen leiten und automatisch würde sich doch dann der Beitrag x ergeben.
Stattdessen dieser ganze willkürliche Quatsch mit Mindestbeitragsbemessungsätzen ( allein dieses Wort ! )
Ich hatte zum 31.01.2007 meine freiwillige GKV Mitgliedschaft gekündigt, und beabsichtigte den Wechsel in eine private. Wegen nicht ausreichender Vorversicherung wollte mich die HUK 2008 nicht aufnehmen , und die AXA verteuerte nach einer von mir bezahlten Untersuchung die Beitäge wegen kommender Zahnbehandlungen und Cholesterinwerten, so dass ich über die Beiträge in der gesetzlichen gekommen wäre.
Seitdem schiebe ich die Geschichte mit ungutem Gewissen vor mir her und habe meinen Zahnarzt selbst bezahlt.
Aber wie sollte man jetzt eine Wiedereingliederung geschickterweise anstellen?
1. einfach bei der alten KK um Aufnahme bitten. Die schicken dann eine Rechnung ab 01042007+5% mit 3712,50 Beitragsbemessungsgrenze, und ich muss dann anfangen Widerspruch einzulegen und auf nachgewiesene niedrigere Einnahmen hinzuweisen...
oder
2. gleich die Einkommensteuerbescheide mitschicken und den Antrag auf Wideraufnahme mit entsprechenden §§240 versehen. Gleich auf die Verjährung für 2007 hinweisen. Und um Stundung bitten...
oder
3. erstnochmal abwarten...( wieso melden die sich eigentlich nicht ? )
Die Regelung mit § 240Abs.4satz2mit den niedrigeren Einnahmen ist ja auch noch nicht so alt, und man könnte auf weitere gerechtere Bedingungen hoffen ?
Mit freundlichen Grüßen...Roland
Hallo an alle Forumsteilnehmer hier,
ich bin jetzt 51 Jahre alt, seit ca 12 Jahren selbständig und habe ein Gewerbe als Zeichner und Designer angemeldet, tätige allerdings meist Umbauarbeiten in Ausstellungshäusern.
Mein zu versteuerndes Einkommen schwankt nach Auftragslage zwischen 8000 und 23000 Euro/Jahr . ( Rentenzahlung ist da nicht drin... )
Wegen zu optimistischer Eintragungen hatte ich eine Zeit lang erhöhte Beiträge zu leisten, die aber nach dem Einreichen der Steuererklärung nicht rückerstattet wurden.
Das war schon seltsam, alles was Recht ist...:diese Kassen sind im Computerzeitalter unfähig, eine einfache auf dem Steuerbescheid fußende, nach Vorbild der Finanzämter, prozentuale Verteilung abzuwickeln?
Die Finanzämter würden die Daten an die Kassen leiten und automatisch würde sich doch dann der Beitrag x ergeben.
Stattdessen dieser ganze willkürliche Quatsch mit Mindestbeitragsbemessungsätzen ( allein dieses Wort ! )
Ich hatte zum 31.01.2007 meine freiwillige GKV Mitgliedschaft gekündigt, und beabsichtigte den Wechsel in eine private. Wegen nicht ausreichender Vorversicherung wollte mich die HUK 2008 nicht aufnehmen , und die AXA verteuerte nach einer von mir bezahlten Untersuchung die Beitäge wegen kommender Zahnbehandlungen und Cholesterinwerten, so dass ich über die Beiträge in der gesetzlichen gekommen wäre.
Seitdem schiebe ich die Geschichte mit ungutem Gewissen vor mir her und habe meinen Zahnarzt selbst bezahlt.
Aber wie sollte man jetzt eine Wiedereingliederung geschickterweise anstellen?
1. einfach bei der alten KK um Aufnahme bitten. Die schicken dann eine Rechnung ab 01042007+5% mit 3712,50 Beitragsbemessungsgrenze, und ich muss dann anfangen Widerspruch einzulegen und auf nachgewiesene niedrigere Einnahmen hinzuweisen...
oder
2. gleich die Einkommensteuerbescheide mitschicken und den Antrag auf Wideraufnahme mit entsprechenden §§240 versehen. Gleich auf die Verjährung für 2007 hinweisen. Und um Stundung bitten...
oder
3. erstnochmal abwarten...( wieso melden die sich eigentlich nicht ? )
Die Regelung mit § 240Abs.4satz2mit den niedrigeren Einnahmen ist ja auch noch nicht so alt, und man könnte auf weitere gerechtere Bedingungen hoffen ?
Mit freundlichen Grüßen...Roland