Rückzahlung von Beiträgen an die GKV bis 2007
Verfasst: 29.01.2012, 18:36
Hallo,
ich gehöre leider zu denjenigen, die jetzt rückwirkend bis 2007 GKV-Beiträge nachzahlen müssen. Ich bin seit 1994 angestellt, aber auch freiberuflich tätig (für diesen Betrieb). Darum habe ich damals bei Beginn des Arbeitsverhältnisses extra von der GKV prüfen lassen, ob es in Ordnung ist, meine KK Beiträge nur über die Angestellten-Tätigkeit abrechnen zu lassen. Das habe ich dann 1994 schriftlich bekommen, dass meine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit NICHT der KK-Pflicht unterliegen. Seitdem habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.
Nun ist es aber so, dass mein Betrieb letztes Jahr eine Betriebsprüfung bekommen hat. In diesem Zuge wurden meine StB verlangt und es wurde nun festgestellt, dass meine freiberuflichen Einnahmen wohl doch (?) zu hoch waren. Die Krankenkasse hat inzwischen eine stattliche Summe ausgerechnet (nachdem ich auf Aufforderung ALLE StB bis 2007 eingereicht habe). Was ich nicht verstehe: Zur Berechnung ALLER Jahre 2007-2011 incl. der Einstufung 2012 wurde NUR der StB von 2007 herangezogen. Das verstehe ich nicht. Ich habe schon viel darüber gelesen, auch dass die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei der Beurteilung ZUKUNFTSBEZOGEN ZEITVERSETZT Berücksichtigung finden, habe ich verstanden. Aber erklärt das auch die Berechnung in meinem Fall? Warum fragt die KK denn nach ALLEN StB, wenn sie nur einen davon berücksichtigt? Hintergrund meiner Frage ist natürlich, dass ich leider 2007 überdurchschnittlich viel verdient habe, z.B. fast doppelt so viel wie 2010. Ich hoffe, jemand weiß Bescheid!
ich gehöre leider zu denjenigen, die jetzt rückwirkend bis 2007 GKV-Beiträge nachzahlen müssen. Ich bin seit 1994 angestellt, aber auch freiberuflich tätig (für diesen Betrieb). Darum habe ich damals bei Beginn des Arbeitsverhältnisses extra von der GKV prüfen lassen, ob es in Ordnung ist, meine KK Beiträge nur über die Angestellten-Tätigkeit abrechnen zu lassen. Das habe ich dann 1994 schriftlich bekommen, dass meine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit NICHT der KK-Pflicht unterliegen. Seitdem habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.
Nun ist es aber so, dass mein Betrieb letztes Jahr eine Betriebsprüfung bekommen hat. In diesem Zuge wurden meine StB verlangt und es wurde nun festgestellt, dass meine freiberuflichen Einnahmen wohl doch (?) zu hoch waren. Die Krankenkasse hat inzwischen eine stattliche Summe ausgerechnet (nachdem ich auf Aufforderung ALLE StB bis 2007 eingereicht habe). Was ich nicht verstehe: Zur Berechnung ALLER Jahre 2007-2011 incl. der Einstufung 2012 wurde NUR der StB von 2007 herangezogen. Das verstehe ich nicht. Ich habe schon viel darüber gelesen, auch dass die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei der Beurteilung ZUKUNFTSBEZOGEN ZEITVERSETZT Berücksichtigung finden, habe ich verstanden. Aber erklärt das auch die Berechnung in meinem Fall? Warum fragt die KK denn nach ALLEN StB, wenn sie nur einen davon berücksichtigt? Hintergrund meiner Frage ist natürlich, dass ich leider 2007 überdurchschnittlich viel verdient habe, z.B. fast doppelt so viel wie 2010. Ich hoffe, jemand weiß Bescheid!