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Beiträge nachzahlen?

Verfasst: 30.01.2012, 15:30
von kirsche
Hallo,

ich war durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt bis 2010.
Im Jahr 2011 habe ich selbständig gearbeitet, ohne KV, ich konnte es nicht bezahlen. Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem Job, über 400€, bin wieder über die gleiche KK versichert wie vorher. Nun bekomme ich ein Schreiben der KK über die 11 Monate ohne KV.
Muss ich es beantworten, muss ich Beiträge nachzahlen?

Danke für eure Mühe

Verfasst: 30.01.2012, 16:15
von Czauderna
Hallo,
es gibt in Deutschland seit 2007 ein Gesetz welches jeden Bürger mit 1. Wohnsitz in Deutschland zu einer Krankenversicherung verpflichtet.
Das bedeutet nichts anderes, dass Du nachzahlen musst für die Zeit deiner Selbständigkeit.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.01.2012, 16:43
von kirsche
Danke, Cz... für die schnelle Antwort.
Gibt es keine Möglichkeit dies zu umgehen? Arbeite seit 30 Jahren durchgehend, war nie krank...

Gruß Kirsche

Verfasst: 30.01.2012, 16:45
von Cassiesmann
Ich suche etwas ähnliches zum Thema Steuern, ich hab auch keine Lust die zu zahlen.

Verfasst: 30.01.2012, 17:35
von Dipling
Die Antworten sind etwas hart, zumal das Thema hier schon öfter mit anderen Ergebnissen diskutiert wurde.
Grundsätzlich kann die Kasse ohne Mitwirkung des Wiederversicherten wenig ausrichten; siehe die anderen Threads.

Verfasst: 30.01.2012, 18:28
von Czauderna
Hallo,

es handelt sich um die gleiche Kasse !!!

Einfach so mal knapp ein Jahr dazwischen, wenn es die letzte Kasse war ??

Ich denke, da kommt es wirklich auf die Kasse an, ob sie das mit macht.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.01.2012, 20:55
von Tiger
Habe die Erfahrung gemacht, dass die Kassen die Beiträge nur dann auf Biegen und Brechen fordern, wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden, d.h. wenn über die KV-Karte z.B. von Ärzten, Apotheken oder Krankenhäusern Leistungen abgerechnet wurden für einen Zeitraum, in dem eben keine Mitgliedschaft bestand.

Falls nichts abgerechnet wurde, stehen die Chancen ziemlich gut, dass keine Beitragsnachforderung kommt. Rein rechtlich wäre die Nachzahlung jedoch zu leisten.

Verfasst: 30.01.2012, 21:57
von kirsche
Hallo,
vielen dank für die Antworten.
In dem Fragenbogen der KV wird nicht nach einer Selbständigkeit gefragt in der Zeit, sondern ob, versichert,Renten/Leistungen Jobcenter etc.
Ist es sinnvoller den Fragebogen zurückzuschicken und alles mit nein ankreuzen, oder soll ich lieber mit der KV sprechen?
In der Zeit ohne KV habe ich keine Leistungen in Anspruch genommen.
Grüße, Kirsche

Verfasst: 31.01.2012, 22:30
von Tiger
Schwer zu sagen, was die KK vorhat. Was passiert, wenn keine Angaben gemacht werden? Im günstigsten Fall passiert gar nichts weiter wegen fehlender Mitwirkung, im schlechtesten Fall wird der Beitrag für die 11 Monate Lücke aus dem Höchsteinkommen (ca. 3700 EUR) berechnet und Dir in Rechnung gestellt. Gegen diesen Beitragsbescheid könntest Du aber innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die Einkommensangaben nachholen, was zur Reduzierung der Forderung führt.

Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts an die KK schicken sondern abwarten...