Krankengeld bei freiwilliger Mitgliedschaft GKV
Verfasst: 13.02.2012, 18:00
Hallo Forum,
für Kenner dürfte dies wahrscheinlich eine ziemlich bescheuerte Frage sein, aber ich habe hierzu Nichts gefunden.
Jemand wird als Selbständiger freiwilliges Mitglied der GKV (die Voraussetzungen liegen vor!) und zahlt einen "Zusatzbeitrag für die Berechtigung auf Krankengeld".
Was ist im Krankheitsfall - setzt das Krankengeld bei einem Selbständigen auch erst nach 6 Wochen (wie bei einem Arbeitnehmer) ein?
Danke für Eure Antworten.
Frdl. Gruß und einen schönen Abend
für Kenner dürfte dies wahrscheinlich eine ziemlich bescheuerte Frage sein, aber ich habe hierzu Nichts gefunden.
Jemand wird als Selbständiger freiwilliges Mitglied der GKV (die Voraussetzungen liegen vor!) und zahlt einen "Zusatzbeitrag für die Berechtigung auf Krankengeld".
Was ist im Krankheitsfall - setzt das Krankengeld bei einem Selbständigen auch erst nach 6 Wochen (wie bei einem Arbeitnehmer) ein?
Danke für Eure Antworten.
Frdl. Gruß und einen schönen Abend