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Ich - privat, getrennte Ehefrau gesetzlich- Trennung,Frage

Verfasst: 20.03.2012, 10:13
von happyos
Hallo zusammen,
mir ist dieses tolles Forum aufgefallen und ich hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen....

Ich bin selbständig und privat versichert

Meine Frau ist im Rahmen der Gleitzone in meinem Unternehmen beschäftigt, als SV pflichtig

Wir haben 2 Kids (6 und 9) die freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sind.


Nun haben wir uns (leider) getrennt, die Zusammenarbeit im Betrieb ist denkbar schwierig.

Frage.

1. Kann meine Frau die Kids bei der erfolgten Trennung nunmehr beitragsfrei in ihrer gesetzlichen KV versichern ?

2. Sollte das Arbeitsverhältnis gelöst werden, sie würde sich dann arbeitslos melden. Sind dann die Kids bei ihr versichert und die freiwillige Versicherung ist dann hinfällig ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Danke und Grüß
Carsten

Re: Ich - privat, getrennte Ehefrau gesetzlich- Trennung,Fra

Verfasst: 20.03.2012, 10:59
von Czauderna
happyos hat geschrieben:Hallo zusammen,
mir ist dieses tolles Forum aufgefallen und ich hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen....

Ich bin selbständig und privat versichert

Meine Frau ist im Rahmen der Gleitzone in meinem Unternehmen beschäftigt, als SV pflichtig

Wir haben 2 Kids (6 und 9) die freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sind.


Nun haben wir uns (leider) getrennt, die Zusammenarbeit im Betrieb ist denkbar schwierig.

Frage.

1. Kann meine Frau die Kids bei der erfolgten Trennung nunmehr beitragsfrei in ihrer gesetzlichen KV versichern ?

2. Sollte das Arbeitsverhältnis gelöst werden, sie würde sich dann arbeitslos melden. Sind dann die Kids bei ihr versichert und die freiwillige Versicherung ist dann hinfällig ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Danke und Grüß
Carsten


Hallo,
bringt alles nix - solange dein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt und ihr verheiratat seit, solange haben die Kinder keinen Anspruch
auf Familienversicherung (Ausnahme, das Einkommen der Ehefrau wäre hoeher als da deinige).
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.03.2012, 13:12
von Max80
Wenn die Scheidung erfolgt ist, können die Kinder über die Mutter mitversichert sein. Es bestünde eine Wahlmöglichkeit, selbst wenn ein Elternteil Privat versichert wäre. (Das Sorgerecht kann dennoch bei beiden Elternteilen liegen.) Da die Kinder vorher schon freiwillig gesetzlich versichert waren, gäbe es keine Bedenken.
Normalerweise werden die Kinder über das Elternteil versichert, bei dem sie leben. Wobei das kein Kriterium sein soll(?).

Freiwillige Versicherung besteht nur, wenn man über der Einkommensgrenze liegt, ist man darunter, fällt das freiwillige weg.

Verfasst: 20.03.2012, 17:12
von (w)right
hallo,

zu frage 1: ja, solange ihr einkommen als selbständiger nicht über der jaeg liegt.

DANKE !

Verfasst: 21.03.2012, 13:51
von happyos
Ihr habt mir geholfen

ich darf also fleißig zahlen bis die Scheidung durch ist...

:^o