Beitrag in d. GKV für Rentner - pflicht- vs. freiwillig
Verfasst: 17.04.2012, 16:52
Hallo,
ich habe eine Frage, die mich grundsätzlich interessiert.
Ich bin noch einige Jährchen berufstätig, beschäftige mich aber schon mit dem Beitragssatz in der KV im Rentenalter.
Wie wird der Beitrag denn grundsätzlich festgesetzt, den man dann im Rentenalter zu zahlen hat? Für die PKV ist das klar.
Aber wie ist es in der GKV? Gibt es einen grundsätzlichen Unterschied, ob man am Ende seines Berufslebens freiwillig oder pflichtversichert war?
Gibt es einen Unterschied in den Zuschüssen, oder sind diese grundsätzlich für pflicht- und freiwillig Versicherte und auch privat Versicherte gleich?
Hintergrund: ich musste leider feststellen, dass man als freiwillig Versicherte in der GKV leider alle Pflichten aber nicht alle Vergünstigungen hat. Z.B. kann es vorkommen, dass man Beiträge während der Elternzeit zahlen muss. Zumindest war das bei mir vor 8 Jahren so.
Vielleicht kennt sich jemand aus? Danke für alle Infos
Sylvia
ich habe eine Frage, die mich grundsätzlich interessiert.
Ich bin noch einige Jährchen berufstätig, beschäftige mich aber schon mit dem Beitragssatz in der KV im Rentenalter.
Wie wird der Beitrag denn grundsätzlich festgesetzt, den man dann im Rentenalter zu zahlen hat? Für die PKV ist das klar.
Aber wie ist es in der GKV? Gibt es einen grundsätzlichen Unterschied, ob man am Ende seines Berufslebens freiwillig oder pflichtversichert war?
Gibt es einen Unterschied in den Zuschüssen, oder sind diese grundsätzlich für pflicht- und freiwillig Versicherte und auch privat Versicherte gleich?
Hintergrund: ich musste leider feststellen, dass man als freiwillig Versicherte in der GKV leider alle Pflichten aber nicht alle Vergünstigungen hat. Z.B. kann es vorkommen, dass man Beiträge während der Elternzeit zahlen muss. Zumindest war das bei mir vor 8 Jahren so.
Vielleicht kennt sich jemand aus? Danke für alle Infos
Sylvia