5%Säumniszuschläge trotz Zahlungsunfähigkeit
Verfasst: 09.05.2012, 17:25
Hallo!
Ich hatte bis Ende April 2011 einen Handwerksbetrieb und war freiwillig bei der Aok versichert. Konnte 2010 bis zum Ende der Vertragslaufzeit Mai 2011 alle KV-Beiträge bis auf 200 EUR bezahlen.
Von Feb.-April 2011 war ich sowohl mit der Firma als auch privat aufgrund stark nachlassender Auftragslage zahlungsunfähig. Habe dann im April die Firma geschlossen und habe mit allen Gläubigern einen Vergleich schliessen können. Die AoK weigerte sich.
Am 4.April 2011 schickt die AOK eine Nachforderung für 2010 in Höhe von 7 mal 180,00 EUR aufgrund des höheren Einkommens im Jahr 2010.
Mit viel zähneknirschen habe ich inzwischen 1200 EUR abbezahlt. Womit ich jetzt wirklich Mühe habe ist die Tatsache, dass die AOK fast 1000 EUR angestauter Säumniszuschläge haben will. Ich konnte eben erst im Januar 2012 eine erste Zahlung leisten, da ich bis jetzt und die nächsten 2 Jahre andere Gläubiger mit insgesamt 1200 EUR/Monat bedienen muss. Eventuell, so die Sachbearbeiterin, würde Sie mir 500,00 EUR an Säumniszuschlägen erlassen. Bleiben immernoch 500 EUR übrig.
Inzwischen bin ich in die Schweiz ausgesiedelt um mit dem schweizer Lohn alle Gläubiger bedienen zu können.
Ich habe jetzt schon viel gelesen hier im Forum und meine Frage:
Dürfen 5%-Säumniszuschläge/Monat verlangt werden wenn bei Eingang der Forderung zahlungsunfähikeit bestand. Wie kann ich diese nachweisen so dass es von der Kasse akzeptiert wird?
auf welchen Gesetzestext kann ich mich ggf. hier berufen?
Für Eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar!
Grüsse!
Ich hatte bis Ende April 2011 einen Handwerksbetrieb und war freiwillig bei der Aok versichert. Konnte 2010 bis zum Ende der Vertragslaufzeit Mai 2011 alle KV-Beiträge bis auf 200 EUR bezahlen.
Von Feb.-April 2011 war ich sowohl mit der Firma als auch privat aufgrund stark nachlassender Auftragslage zahlungsunfähig. Habe dann im April die Firma geschlossen und habe mit allen Gläubigern einen Vergleich schliessen können. Die AoK weigerte sich.
Am 4.April 2011 schickt die AOK eine Nachforderung für 2010 in Höhe von 7 mal 180,00 EUR aufgrund des höheren Einkommens im Jahr 2010.
Mit viel zähneknirschen habe ich inzwischen 1200 EUR abbezahlt. Womit ich jetzt wirklich Mühe habe ist die Tatsache, dass die AOK fast 1000 EUR angestauter Säumniszuschläge haben will. Ich konnte eben erst im Januar 2012 eine erste Zahlung leisten, da ich bis jetzt und die nächsten 2 Jahre andere Gläubiger mit insgesamt 1200 EUR/Monat bedienen muss. Eventuell, so die Sachbearbeiterin, würde Sie mir 500,00 EUR an Säumniszuschlägen erlassen. Bleiben immernoch 500 EUR übrig.
Inzwischen bin ich in die Schweiz ausgesiedelt um mit dem schweizer Lohn alle Gläubiger bedienen zu können.
Ich habe jetzt schon viel gelesen hier im Forum und meine Frage:
Dürfen 5%-Säumniszuschläge/Monat verlangt werden wenn bei Eingang der Forderung zahlungsunfähikeit bestand. Wie kann ich diese nachweisen so dass es von der Kasse akzeptiert wird?
auf welchen Gesetzestext kann ich mich ggf. hier berufen?
Für Eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar!
Grüsse!