Umfang der Auskunftspflicht gegenüber dem MDK?
Verfasst: 26.11.2012, 16:46
Ich muß mich beim MDK vorstellen.
Meine Frage ist, was für Fragen die mir stellen dürfen und welche ich davon beantworten muß.
Muß ich bspw. die Frage beantworten, ob ich mit dem Aufzug zur Etage des Besprechungszimmers gefahren bin oder geht das den MDK nichts an?
Wo hört meine Auskunftspflicht auf bzw. gibt es überhaupt eine solche.
Kann ich die Beantwortung einfach ablehnen oder daß mir Vergeltungsmaßnahmen drohen?
Meine Frage ist, was für Fragen die mir stellen dürfen und welche ich davon beantworten muß.
Muß ich bspw. die Frage beantworten, ob ich mit dem Aufzug zur Etage des Besprechungszimmers gefahren bin oder geht das den MDK nichts an?
Wo hört meine Auskunftspflicht auf bzw. gibt es überhaupt eine solche.
Kann ich die Beantwortung einfach ablehnen oder daß mir Vergeltungsmaßnahmen drohen?