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Elternzeit meiner Frau endet. Bin PKV versichert. Was nun??
Verfasst: 04.12.2012, 22:00
von Zaunkönig
Meine Situation ist wie folgt: Ich (39) bin mit unseren zwei Kindern (5 und 3 Jahre) in der PKV (Hanse Merkur, ca 700 € mtl.). Meine Frau (38) war berufstätig und ist noch in der GKV und seit der ersten Geburt in Elternzeit, die insgesamt 6 Jahre sind demnächst rum. Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung gibt es für meine Frau, wenn Sie zukünftig zu Hause bleibt? Kann Sie in der GKV bleiben und was kostet das im Monat? Richtet sich der Beitrag nach meinem Einkommen? Ich bin Angestellter (100 T€ p.a. fix zzgl. 40 T€ Bonus p.a.). Gibt es Beitragsunterschiede zwischen den GKVs oder kostet das überall gleich viel? Gibt es irgendeine clevere Möglichkeit in die GKV zurückzukommen? Ich verspüre wenig Lust in Zukunft monatlich einen vierstelligen Betrag für die Krankenversicherung meiner Family zu zahlen. Vorab besten Dank für Ihre Hilfe!
Verfasst: 04.12.2012, 23:14
von GS
Hallo Zaunkönig,
die Zaunkönigin kann sich freiwillig in ihrer bisherigen Kasse weiter versichern. Der Beitrag dort richtet sich in Eurem Fall nicht nach dem zaunköniglichen Einkommen, sondern maximal nach der vergleichsweise bescheidenen halben Beitragsbemessungsgrenze, ab 2013 monatlich ca. 1.969 Euro. Davon 16,95 % für Kranken- und Pflegeversicherung, was sicher zu stemmen ist.
Alternativ würde ich mir an ihrer Stelle Angebote von privaten Versicherern einholen - warum sollte sie als einzige in der Familie kässlich versichert bleiben, wenn es nicht notwendig ist?
Gruß von
Gerhard
der noch eine Frage nachschiebt: Soll bzw. will sie denn künftig überhaupt nicht mehr in den Beruf zurückkehren?
Verfasst: 27.12.2012, 10:55
von Zaunkönig
Hallo Gerhard,
Danke für die Auskunft. Die Zaunkönigin wird wieder in den Job zurückkehren, wenn der jüngste Spross in die Schule kommt, d.h. in rund 3 Jahren. Da sie dann nur Teilzeit arbeiten wird ist sie ja automatisch wieder in der GKV. Ich habe mal grob durchkalkuliert wie in der Zwischenzeit die monatlichen Beiträge aussehen. Wenn ich für meine Gattin rund 500 € Monatsbeitrag in der PKV rechne zzgl. der 700 € für mich und die Knirpse sind das stolze 1.200 € mtl. abzüglich AG-Zuschuss iHv 280 € bleiben rund 900 € Gesamtkosten netto übrig. Steueraspekte ausgeblendet bedeutet das eine Mehrbelastung gegenüber einem GKV-Familienvater iHv rund 600 € mtl. bzw. 7,2 T€ im Jahr. Da könnte ich als Holzklasse-Kassenpatient bequem sämtliche Arztleistungen privat zahlen und käme finanziell noch deutlich besser weg.
Verfasst: 27.12.2012, 20:05
von Lady Butterfly
bedeutet das eine Mehrbelastung gegenüber einem GKV-Familienvater iHv rund 600 € mtl. bzw. 7,2 T€ im Jahr.
ich schätze mal, dass zu zu früheren Zeiten mal gefragt hast, wieso du mehr KV-Beiträge in der GKV zahlen sollst, wenn du in der privaten Versicherung vermeintlich bessere Leistungen für weniger Geld bekommst?
du kannst in die GKV zurück, wenn du dein Gehalt für ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze senkst (2013: 52.200 Euro/Jahr) - eine Möglichkeit dafür wäre, dass du statt deiner Frau ein Jahr Elternzeit nimmst.
Dann kämen sowohl du als auch deine Frau wieder in die GKV und die Kinder könnten kostenlos mitversichert werden.
Verfasst: 27.12.2012, 21:16
von Zaunkönig
@ Lady Butterfly:
Stimmt genau. Habe mich als Single mit Blick auf den niedrigen PKV-Beitrag dazu verleiten lassen in die PKV zu wechseln. Die Frage ob das ggfs. mit Familie dann auch noch von Vorteil ist habe ich mir damals leider nicht gestellt. Meinen "Berater" hat's gefreut.
Muss mein Gehalt tatsächlich ein komplettes Jahr unter 52,2 T€ liegen? Reicht es nicht aus wenn man ein paar Monate unter die Verdienstgrenze rutscht?
Verfasst: 27.12.2012, 21:57
von comverso
Nach meiner Rechnung ist der Beitrag für eine Hausfrau mit zwei Kindern in der PKV nur 181,44 €
Beitragsbemessungsgrenze 2013 = 3.937,50 €
monatliche Bezugsgröße für Kinderabzug in 2013 = 2.695,00 €
=> Abzug bei 2 Kindern in der PKV: 2695€/3*2 = 1.796,67 €
anrechenbares Einkommen der Ehefrau = 1.070,42 €
(GKV Mindestbemessungsgrenze 2013 = 898,33 €)
=> 16,95 % (GKV+PV) von 1070,42 € = 181,44 €
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Verfasst: 28.12.2012, 13:32
von ratte1
comverso hat geschrieben:Nach meiner Rechnung ist der Beitrag für eine Hausfrau mit zwei Kindern in der PKV nur 181,44 €
Beitragsbemessungsgrenze 2013 = 3.937,50 €
monatliche Bezugsgröße für Kinderabzug in 2013 = 2.695,00 €
=> Abzug bei 2 Kindern in der PKV: 2695€/3*2 = 1.796,67 €
anrechenbares Einkommen der Ehefrau = 1.070,42 €
(GKV Mindestbemessungsgrenze 2013 = 898,33 €)
=> 16,95 % (GKV+PV) von 1070,42 € = 181,44 €
Ich hoffe, ich konnte helfen.
M.E. ist die Berechnung falsch.
Die Begrenzung auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze erfolgt erst nach Abzug der Kinderfreibeträge (und diese werden auch nicht von der Hälfte des Einkommens sondern vom ganzen Einkommen abgezogen).
MfG
ratte1