Familienversicherung nach jahrelanger Versicherungslosigkeit

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Poldy
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Familienversicherung nach jahrelanger Versicherungslosigkeit

Beitragvon Poldy » 20.02.2013, 23:09

Guten Abend liebe Mitglieder,

ich habe mich jetzt wochenlang durch dieses und andere Foren geklickt und mir ist einiges unklar:

Ich (37) stelle kurz meine Situation dar:
ich bin seit 8 Jahren nicht mehr krankenversichert, war vorher in der GKV, habe seitdem tatsächlich kein eigenes Einkommen, ALG2 oder ähnliches bekommen. Ich war in der ganzen Zeit auch nie beim Arzt, muss es in der nächsten Zeit hoffentlich auch nicht.

So weit ich verstanden habe müsste ich wegen der Pflichtversicherung also eigentlich die komplette Nachzahlung seit 2007 leisten, x-tausend EUR, jedenfalls absolut nicht zu bewältigen.

Jetzt habe ich aber letzten Sommer geheiratet, meine Frau ist in der GKV (TKK), einer anderen als die, in der ich vor Jahren war.

Der Plan:
Ich könnte also in die Familienversicherung, und hoffen das sich niemand für die Versicherungslosigkeit interessiert. Das Formular habe ich auch schon ausgefüllt und weggeschickt.

Jetzt kam es aber (bzw eine Kopie) zusammen mit einem Begleitschreiben zurück, weil ich nicht alle Angaben gemacht hätte: nämlich die zu meiner bisherigen Versicherung.

Auf dem Formular muss man:
"Mitgliedschaft", "familienversichert" oder "nicht gesetzlich versichert", sowie den Namen der alten Versicherung und den Versicherungszeitraum ankreuzen.

Meine Frage/Befürchtung ist nun:
was soll ich denn ankreuzen:

- gesetzlich mit den entsprechenden Zeiträumen und riskieren das die TKK den Fall direkt der alten KK meldet (melden muss?) und diese mir schnellsten die Rechnung präsentiert!

-oder einfach wieder zurückschicken und mich komplett verweigern

lügen über den Versicherungszeitraum in der alten Versicherung sollte man wohl nicht :evil:

Ich weiss allerdings nicht weshalb sich die KK bei Familienversicherung für die Vorversicherung überhaupt interesssiert, oder muss sie von der alten Versicherung auch eine Kündigungsbestätigung anfordern.

Darf oder muss die neue Krankenkasse der alten eigentlich meinen Fall melden oder gar selbst die Nachzahlungen seit 2007 beanspruchen?

Ich hoffe auf baldige und kompetente Hilfe, vielen Dank im Voraus!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.02.2013, 00:48

guten Abend,
gib an das du in der zeit von bis beider kk sowieso versichert warst, in der zeit von bis gar nicht und gut.Die TKk intressiert nur ob ggf eine Meldung gemacht werden muss im Rahmen des Meldeverfahrens zur Familienversicherung mehr nich, es werden keine Meldungen gemacht das rückwirkend mitgliedschafen aufgebaut werden. sind ansonsnten die Vorausseetzugnen für die Familienversicherung erfüllt geht die Familienversicherung klar. auch rückwirkend mit der Heirat.

CTG
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Beitragvon CTG » 21.02.2013, 11:37

Ich sehe das ähnlich wie Vergil.
Da die TK für den Zeitraum ohne Versicherung nicht die zuständige Kasse ist, sollten die deswegen nicht unternehmen können und müssten dich an deine alte Kasse verweisen. (Was den alten Zeitraum angeht). Die Familienversicherung ist wenn die Voraussetzungen passen aber durchzuführen.

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Beitragvon Nachzahlung » 21.02.2013, 18:44

CTG hat geschrieben:Die Familienversicherung ist wenn die Voraussetzungen passen aber durchzuführen.


Welche Voraussetzungen erfüllt er denn, außer das er Ehepartner ist?

Wieso will die TK dann überhaupt die letzte Versicherung wissen, wenn es doch eigentlich unrelevant sein soll?

Wieso wird ein Single mit Versicherungslücke ein Problem und wird an seine alte Kasse verwiesen incl. Nachzahlung, während ein säumiger Ehemann problemlos in die Familienversicherung kommen soll?

Die aktuell zuständige KV muss doch irgendwie die Lücke schließen, warum sollte sie das in dem Fall hier tun?

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Beitragvon Czauderna » 21.02.2013, 19:05

Nachzahlung hat geschrieben:
CTG hat geschrieben:Die Familienversicherung ist wenn die Voraussetzungen passen aber durchzuführen.


Welche Voraussetzungen erfüllt er denn, außer das er Ehepartner ist?

Wieso will die TK dann überhaupt die letzte Versicherung wissen, wenn es doch eigentlich unrelevant sein soll?

Wieso wird ein Single mit Versicherungslücke ein Problem und wird an seine alte Kasse verwiesen incl. Nachzahlung, während ein säumiger Ehemann problemlos in die Familienversicherung kommen soll?

Die aktuell zuständige KV muss doch irgendwie die Lücke schließen, warum sollte sie das in dem Fall hier tun?


Hallo,
verheiratet zu sein und kein Einkommen über 385,00 € haben reicht eben aus um dann beitragsfrei in die Familienversicherung zu können - damit kann man sehr bequem Lücken stopfen - das geht eben bei einem "Single" nicht.
Gruss
Czauderna

Nachzahlung
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Beitragvon Nachzahlung » 21.02.2013, 21:10

Czauderna hat geschrieben:verheiratet zu sein und kein Einkommen über 385,00 € haben reicht eben aus um dann beitragsfrei in die Familienversicherung zu können


Dagegen habe ich ja nichts ;)

Czauderna hat geschrieben: - damit kann man sehr bequem Lücken stopfen - das geht eben bei einem "Single" nicht.


Aber hier verstehe ich eben den Sinn nicht.

Wieso darf ein Ehemann ohne Nachzahlungen in die GKV, während ein Single es nicht darf?

CTG
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Beitragvon CTG » 21.02.2013, 22:24

Kurz gesagt, kein System ist perfekt und ja in unserem existieren Lücken. Hier hat eben ein verheirateter mehr Glück als ein Single. So einfach ist das.

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Beitragvon Czauderna » 21.02.2013, 23:23

Nachzahlung hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:verheiratet zu sein und kein Einkommen über 385,00 € haben reicht eben aus um dann beitragsfrei in die Familienversicherung zu können


Dagegen habe ich ja nichts ;)

Czauderna hat geschrieben: - damit kann man sehr bequem Lücken stopfen - das geht eben bei einem "Single" nicht.


Aber hier verstehe ich eben den Sinn nicht.

Wieso darf ein Ehemann ohne Nachzahlungen in die GKV, während ein Single es nicht darf?



Hallo,
nun, das ist so, weil eine Famililenversicherung voraussetzt, dass es schon einen Hauptversicherten in der GKV gibt. Die Familienversicherung ist eine Mitversicherung, auch wenn sie eine eigenständige Versicherung ist.
Deshlab kann der Familienversicherte rückwirkend in die kostenlose Versicherung und der Single eben nicht, so will es das Gesetz. Wäre die Familienversicherung auch kostenpflichtig, muesste er natürlich auch nachzahlen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Poldy » 21.02.2013, 23:35

Erst mal Danke für die ganzen Beiträge.

Was die Sinnhaftigkeit und Gerechtigkeit der ganzen Regelungen betrifft habe ich im Übrigen auch meine Zweifel, auch wenn ich hier mal der Profiteur sein sollte. Aber das gilt ja für die meisten Sozialgesetze.

Nur noch mal zur Klärung: wenn ich jetzt angebe, ich war bis 2006 bei der alten Kasse, macht dann die TK im Rahmen des Meldeverfahrens zur Familienversicherung Meldung bei der alten Kasse, oder nicht weil es ja nicht das Risiko einer Doppelversicherung gibt?

Nachzahlung
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Beitragvon Nachzahlung » 22.02.2013, 01:42

Czauderna hat geschrieben:Deshlab kann der Familienversicherte rückwirkend in die kostenlose Versicherung und der Single eben nicht, so will es das Gesetz.


Wieso rückwirkend? Ich bin mir sicher wenn die alte Kasse davon Wind kriegt, dann fordert sie sehr wohl die Beträge bis heute.

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Beitragvon Vergil09owl » 22.02.2013, 19:30

njet, wie fordern wo nix besteht?. Forderungen können nur bestehen wenn eine Mitgliedschaft besteht. Besteht keine Mitgliedschaft, keine Nachforderung...

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 22.02.2013, 20:05

Hallo Nachzahlung,
Familienversicherung (kostenlos) geht in diesem Fall vor eigener Mitgliedschaft (beitragspflichtig), glaube es uns !
Gruss
Czauderna


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