Seite 1 von 1

Pflichtmitgliedschaft nach Auslandsrueckkehr - Elterngeld

Verfasst: 05.03.2013, 22:00
von rooky
Hallo,

kann uns jemand weiterhelfen?

Wir sind im Nov aus GB nach Deutschland umgezogen. Mein Mann ist Norweger und hat vorher noch nie in Deutschland gelebt. Ich bin verbeamtet worden und deshalb in der PKV.
Mein Mann bezieht Elterngeld und ist in der GKV. Dort wird er als freiwilliges Mitglied gefuehrt, muss also auch auf mein Einkommen Beitraege bezahlen.

Nun zu unserer Frage: Warum ist mein Mann waehrend der Elternzeit nicht beitragsfreies Pflichtmitglied der GKV? Er war ja in GB auch Pflichtmitglied beim NHS Ich dachte, dass man bei einem Umzug innerhalb der EU die Rechte mitnimmt bzw. nicht benachteiligt werden soll. Waere er ein Pflichtmitglied in Deutschland gewesen, muesste er waehrend er Elternzeit hat, ja auch keine Beitraege bezahlen.

Verfasst: 05.03.2013, 22:11
von CTG
Hallo rooky, du beziehst dich hier auf 2 unterschiedliche Sachen.
Elternzeit kann nur jemand nehmen der in einem Beschäftigungsverhältniss steht, von dem er sich eben eine Aus(eltern)zeit nimmt.

Zum Elterngeld möchte ich nichts sagen, da ich mir aus dem Kopf grade nicht sicher bin.

Verfasst: 05.03.2013, 22:14
von rooky
Hallo CTG,

mein Mann hat in GB gearbeitet. Er hat den Job wegen unseres Umzugs gekuendigt und ist dann direkt in Elternzeit gegangen.

Verfasst: 07.03.2013, 05:23
von Vergil09owl
elternzeit gibt es nur bei einem bestehenden Veschäftigugnsverhältnis, beim Bezug von Elterngeld muss vorher eine Pflichtmitgleidschaft in Deutschland bestanden haben. Bestand sie aber nicht, Elterngeld wird bezogen, aber davor keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand....