jetzt PKV -> durch Elternzeit/Teilzeit Rückkehr in GKV mg
Verfasst: 21.04.2013, 13:54
Hallo zusammen, ich bin auf dieses Forum gestoßen und würde mihc freuen, wenn mir hier jemand Infos zu meinem Thema geben kann.
Es geht um folgendes:
Mann mit Einkommen deutlich über Bemessungsgrundlage ist seit Jahren privat versichert. Besteht die Möglichkeit im Rahmen von Elternzeit/Erziehungsurlaub dauerhaft in die GKV zurück zu kommen?
Dazu besteht die Überlegung ggf. 2 Monate Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit auch Elterngeld zu beziehen und im Anschluss für einige Monate in Teilzeit zu arbeiten bzw. für den Zeitraum Elternzeit mit Teilzeitvertrag zu nehmen. Alles gerade so bemessen, dass man unter die Bemessungsgrundlage für die GKV kommen würde.
Mein Informationsstand ist der, dann man 12 Monate lang unter der Bemessungsgrundlage sein muss, um dann dauerhaft in die GKV zu kommen. Geplant ist dann natürlich wieder Vollzeit zu arbeiten, um dann freiwilliges MItglied der GKV zu werden.
Zum einen Mal die Kernfrage: kann das wirklich ein gangbarer Weg sein.
Zum anderen ein paar Detailfragen:
1. zählt das Elterngeld (das für 2 Mon. bezogen werden soll) auch in die Bemessungsgrundlagen für die GKV mit hinein oder ist das komplett außen vor und nicht dem Einkommen zuzurechnen
2. wie ist es zu verstehen, dass man 12 Monate unter der Bemessungsgrundlage (für 2014 T€ 50,8) liegen muss. Zählt das jahresweise also für das Kalenderjahr 2013 oder 2014 oder zählt es ab dem Zeitpunkt, ab dem man erstmals monatlich berechnen unter die Grenze von T€ 50,8 (p.M. also T€ 4,2) kommt und ab dann 12 Monate?
3. macht es bei dieser Berechnung/geplanten Vorgehensweise einen Unterschied, ob man für einige Monate im Rahmen des bestehenden Vertrages einfach die Arbeitszeit reduziert oder ob der eigentliche Vollzeit-Arbeitsvertrag ruht, man Elternzeit nimmt und im Rahmen der Elternzeit teilzeit arbeitet?
Für ein paar Antworten/Denkanstöße wäre ich dankbar. Dass wir außerdem eine rechtl. Beratung dazu brauchen (wo am besten?) ist klar.
Herzlichen Dank schon einmal für's Lesen.
Vi-Ma
Es geht um folgendes:
Mann mit Einkommen deutlich über Bemessungsgrundlage ist seit Jahren privat versichert. Besteht die Möglichkeit im Rahmen von Elternzeit/Erziehungsurlaub dauerhaft in die GKV zurück zu kommen?
Dazu besteht die Überlegung ggf. 2 Monate Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit auch Elterngeld zu beziehen und im Anschluss für einige Monate in Teilzeit zu arbeiten bzw. für den Zeitraum Elternzeit mit Teilzeitvertrag zu nehmen. Alles gerade so bemessen, dass man unter die Bemessungsgrundlage für die GKV kommen würde.
Mein Informationsstand ist der, dann man 12 Monate lang unter der Bemessungsgrundlage sein muss, um dann dauerhaft in die GKV zu kommen. Geplant ist dann natürlich wieder Vollzeit zu arbeiten, um dann freiwilliges MItglied der GKV zu werden.
Zum einen Mal die Kernfrage: kann das wirklich ein gangbarer Weg sein.
Zum anderen ein paar Detailfragen:
1. zählt das Elterngeld (das für 2 Mon. bezogen werden soll) auch in die Bemessungsgrundlagen für die GKV mit hinein oder ist das komplett außen vor und nicht dem Einkommen zuzurechnen
2. wie ist es zu verstehen, dass man 12 Monate unter der Bemessungsgrundlage (für 2014 T€ 50,8) liegen muss. Zählt das jahresweise also für das Kalenderjahr 2013 oder 2014 oder zählt es ab dem Zeitpunkt, ab dem man erstmals monatlich berechnen unter die Grenze von T€ 50,8 (p.M. also T€ 4,2) kommt und ab dann 12 Monate?
3. macht es bei dieser Berechnung/geplanten Vorgehensweise einen Unterschied, ob man für einige Monate im Rahmen des bestehenden Vertrages einfach die Arbeitszeit reduziert oder ob der eigentliche Vollzeit-Arbeitsvertrag ruht, man Elternzeit nimmt und im Rahmen der Elternzeit teilzeit arbeitet?
Für ein paar Antworten/Denkanstöße wäre ich dankbar. Dass wir außerdem eine rechtl. Beratung dazu brauchen (wo am besten?) ist klar.
Herzlichen Dank schon einmal für's Lesen.
Vi-Ma