Irgendwelche Vorteile der Anwartschaft in diesem Fall?
Verfasst: 29.04.2013, 17:26
Hallo zusammen,
ich habe mich schon tiefer in das ganze Thema eingelesen, doch da ich kein Experte bin, wäre es super, wenn die Fachleute unter euch mir das Ganze noch einmal bestätigen bzw. mich auf Risiken hinweisen könnten.
Zu mir: 26 Jahre alt, ich war bisher immer in der GKV pflichtversichert, zuerst familiär, dann als Rentner, seit 7 Monaten als Arbeitnehmer.
Ich beabsichtige im August einen 3-4 jährigen Auslandsaufenthalt wegen Promotion in den USA. Meinen Wohnsitz in Deutschland melde ich ab. Es stellt sich also die Frage, ob ich eine Anwartschaft abschließen sollte. Da ich während der Promotion keine großen finanziellen Mittel zur Verfügung habe, ist dies fast ausgeschlossen, allerdings würde ich doch gerne wissen, welchen Risiken ich mich ggf. aussetze. Da ich Motorrad fahre, denke ich, darüber muss ich mir leider doch vertieft Gedanken machen.
Und zwar möchte ich zwischen folgenden Szenarien unterscheiden:
1. Ich kehre arbeitsunfähig nach Deutschland zurück. Muss mich meine GKV wieder aufnehmen und pflichtversichern? § 5 I Nr. 11 SGB V wird wohl nicht greifen, da ich die letzten 4 Jahre meines dann 30-jährigen Lebens nicht versichert war. Greift aber § 5 I Nr. 13a SGB V?
2. Ich kehre arbeitsfähig nach Deutschland zurück, aber bin zunächst arbeitslos.
Gem. § 5 I Nr. 13a SGB V pflichtversichert, richtig?
3. Ich kehre arbeitsfähig nach Deutschland zurück und nehme einen Job oberhalb der JAEG auf. Was passiert nun? Kann ich mich noch freiwillig bei der GKV versichern? Gem. § 9 I Nr. 1 SGB V sollte dies möglich sein, da ich sowohl die 5 Jahre vor meinem Ausscheiden, als auch unmittelbar davor für 12 Monate pflichtversichert war. Ich frage, da die Dame sagte, eine freiwillige Versicherung sei nicht möglich, wenn ich keine Anwartschaft abschließen würde. Allerdings rechnete sie mir laut vor, dass in den besagten Zeitraum vor Ausscheiden auch mein Auslandsaufenthalt fiele und es nicht auf die 5 Jahre vor Antritt des Auslandsaufenthalts ankäme.
Gibt es sonst noch etwas, dass ich beachten sollte? Die Dame von der GKV meinte, es sollte zumindest eine Anwartschaft für die Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Kostet nur 10€ im Monat und dann gibt es hinterher keine Probleme bzgl. der Vorversicherungszeit, wenn ich pflegebedürftig aus den USA zurückkehren sollte. Zutreffend?
Ich danke euch allen ganz herzlich für jede hilfreiche Antwort.
ich habe mich schon tiefer in das ganze Thema eingelesen, doch da ich kein Experte bin, wäre es super, wenn die Fachleute unter euch mir das Ganze noch einmal bestätigen bzw. mich auf Risiken hinweisen könnten.
Zu mir: 26 Jahre alt, ich war bisher immer in der GKV pflichtversichert, zuerst familiär, dann als Rentner, seit 7 Monaten als Arbeitnehmer.
Ich beabsichtige im August einen 3-4 jährigen Auslandsaufenthalt wegen Promotion in den USA. Meinen Wohnsitz in Deutschland melde ich ab. Es stellt sich also die Frage, ob ich eine Anwartschaft abschließen sollte. Da ich während der Promotion keine großen finanziellen Mittel zur Verfügung habe, ist dies fast ausgeschlossen, allerdings würde ich doch gerne wissen, welchen Risiken ich mich ggf. aussetze. Da ich Motorrad fahre, denke ich, darüber muss ich mir leider doch vertieft Gedanken machen.
Und zwar möchte ich zwischen folgenden Szenarien unterscheiden:
1. Ich kehre arbeitsunfähig nach Deutschland zurück. Muss mich meine GKV wieder aufnehmen und pflichtversichern? § 5 I Nr. 11 SGB V wird wohl nicht greifen, da ich die letzten 4 Jahre meines dann 30-jährigen Lebens nicht versichert war. Greift aber § 5 I Nr. 13a SGB V?
2. Ich kehre arbeitsfähig nach Deutschland zurück, aber bin zunächst arbeitslos.
Gem. § 5 I Nr. 13a SGB V pflichtversichert, richtig?
3. Ich kehre arbeitsfähig nach Deutschland zurück und nehme einen Job oberhalb der JAEG auf. Was passiert nun? Kann ich mich noch freiwillig bei der GKV versichern? Gem. § 9 I Nr. 1 SGB V sollte dies möglich sein, da ich sowohl die 5 Jahre vor meinem Ausscheiden, als auch unmittelbar davor für 12 Monate pflichtversichert war. Ich frage, da die Dame sagte, eine freiwillige Versicherung sei nicht möglich, wenn ich keine Anwartschaft abschließen würde. Allerdings rechnete sie mir laut vor, dass in den besagten Zeitraum vor Ausscheiden auch mein Auslandsaufenthalt fiele und es nicht auf die 5 Jahre vor Antritt des Auslandsaufenthalts ankäme.
Gibt es sonst noch etwas, dass ich beachten sollte? Die Dame von der GKV meinte, es sollte zumindest eine Anwartschaft für die Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Kostet nur 10€ im Monat und dann gibt es hinterher keine Probleme bzgl. der Vorversicherungszeit, wenn ich pflegebedürftig aus den USA zurückkehren sollte. Zutreffend?
Ich danke euch allen ganz herzlich für jede hilfreiche Antwort.