Gesetzliche Krankenversicherung, Mini-Job, Ausländer

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Fragendin
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Gesetzliche Krankenversicherung, Mini-Job, Ausländer

Beitragvon Fragendin » 14.05.2013, 09:41

Hallo an Alle,

mit einer etwas komplizierter Sache wende ich mich an Euch und hoffe an Eure Hilfe.

Nachdem ich mein Studium in Ungarn absolviert habe (Sommer 2012), habe ich nach Deutschland, zu meinem Freund gezogen. Im September 2012 habe ich mich bei dem Bürgerbüro (NRW) angemeldet. Ich habe mit dem "Ziel" nach Deutschland gezogen, Deutsch zu üben, einen Job zu finden, und alles ausschließlich legal.

Meine ungarische gezetzliche Krankenversicherung war bis Dezember 2012 gültig. Danach konnte ich den monatlichen Betrag aus finanziellen Gründen nicht bezahlen, da ich weder in Ungarn noch in Deutschland keinen Job gefunden (bzw. bekommen) habe. Ich weiss dass es eine unglückliche Entscheidung war, aber habe so geplant, dass ich aus meinem "werdenen" Gehalt alles rückwirkend bezahlen werde, auch wenn dazu noch Zinsen & Co. kommen.

Jetzt sieht es so aus, dass ein Eiscafe mich anstellen würde, in Rahmen eines €450-Jobs. Ich habe die Personalfragebogen bekommen, und ich sollte die Krankenkasse-Daten eintragen. Da ich in Deutschland nicht krankenversichert bin, konnte diesen Teil der Bogen nicht ausfüllen. Ich ging zur Krankenkasse und sagte, dass ich eine GKV abschließen möchte, weil ich einen €450-Job im Aussicht bekommen habe, aber dafür brauche ich die KV. Und ich würde auch freiwillig den Betrag bezahlen, da ich weiss, dass €450-Job nicht versicherungspflichtig sind, mir ist aber wichtig, dass ich eine gültige KV habe, und etwas Geld, damit ich auch für unseres Haushalt etwas Beitrag leisten kann. Die Sachbearbeiterin sagte, dass ich €150 monatlich bezahlen soll und rückwirkend bis zum Zeitpunt meiner Einreise. Und eigentlich wie stelle ich mir vor, dass ich nur so hineinspaziere und in irgendeinem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen möchte.

Was kann man in diesem Fall machen? Ich möchte diesen Job annehmen, es geht aber ohne KV nicht und liegt mir €150 nicht drum rum. 8x€150 ist der Wahnsinn.

Es fiel mir eine andere Frage ein. Nämlich in Zusammengang mit der sog. SED S040 Formular. Auf einer Webseite (Link kann ich ja in PM angeben) schreibt man, dass sich ein EU-Bürger, der sich in D. als arbeitslos gemeldet hat und so für den deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, mit Hilfe der Formular SED S040 bzw. 041 in Deutschland krankversichern kann, wenn er in seinem Heimatland versichert ist. Aber wo kriegt man diese Formular her? Ich hab studenlang gegooglt und nichts gefunden, weder eine Formular zum Ausdrucken, noch Informationen dazu. Was für einen Betrag soll man in einem solchen Fall bezahlen? Den ungarischen oder den Betrag einer deutschen Krankenkasse? Wie kann man es beantragen? Wenn ich meine ungarische Krankenversicherung mit der Hilfe meiner Familie und Co. bezahlen könnte, vielleicht wäre es eine Lösung für mich, oder?

Herzlichen Dank für alle Antworte und Anregungen im Voraus.

Gruß

Fragendin

Matze1988
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Beitragvon Matze1988 » 14.05.2013, 15:32

Huhu Fragedin,

wüsste evtl nen paar Möglichkeiten.

Frag einfach, die Krankenversicherung mal ob ne Ratenzahlung machbar wäre, mag jetzt zwar heftig klingen aber halt dan Pro monat ca 290 Euro zahlen (bleiben noch 160 euro Über). Müssteste dan halt wenne 8 Monate zahlen muss über 8 Monate halt machen.

Andernsfall, nen Mini mini Job noch annehmen, gibt zb Prospekteverteiler Job für Lidl/Kaufland oder so. Arbeitste halt 1 Tag je nachdem wie schnell du bist zwischen etwa 4-7 std . Pro Woche verdienste dan etwa je nachdem wieviel du verteilen willst bzw verdienen willst. 80-160 Euro im Monat extra. bzw bei 120-160Euro kannste 2 tage mit einkalkulieren.



Als 3 te Möglichkeit, den Chef mal fragen ob er den Verdienst Geringfügig ändern könnte, das du gesetzlich Krankenversichert wärst , müsstest dan halt nen paar std mehr Woche arbeiten.

Spontan würd mir nichts mehr einfallen.


Mfg

Matze

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Beitragvon Fragendin » 14.05.2013, 15:43

Hallo Matze,

vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich überlege die Möglichkeiten, Du hast mir viel geholfen. Danke!! :) :oops:

Matze1988
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Beitragvon Matze1988 » 14.05.2013, 18:11

Kein ding ^^

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Beitragvon Fragendin » 16.05.2013, 11:37

Hallo Matze,

es fiel mir noch eine Frage ein, vielleicht hast du einen Rat dafür auch. :oops:

Mir ist Folgendes aufgefallen: Die Dame bei der KK hat mir gesagt, dass ich bis zum September 2012 (bis zum Zeitpunkt der Einreise) die KV bezahlen soll, rückwirkend. Aber ist das nicht rechtswidrig? Weil ich bis zum 16 Dezember 2012 in Ungarn krankenversichert war, also: Wenn ich hier in D. die KV bis zum September bezahle, dann vom September 2012 bis zum 16. Dezember 2012 ist die KV doppelt bezahlt, hier und in Ungarn. Oder habe ich eine falsche Vorstellung? ](*,)

Ah und noch was: Vor diese KV-Miserie haben wir mit meinem Freund im Sommer zu heiraten geplant. Wenn ich jetzt die KV zu bezahlen anfange, kann ich nach der Eheschließung bei ihm mitversichert werden oder gibt es eine bestimmte "Laufzeit"? Ich habe irgendwo 18 Monate gelesen als Mindestzeitraum oder so, kann mich an das richtige Wort nicht erinnern. :oops: ](*,) Bis das nicht abgelaufen ist, kann ich bei ihm nicht mitversichert sein?

Und soll man diese rückwirkende Beitrage auch dann bezahlen, wenn man einen Vollzeitjob oder zumindest einen versicherungspflichtigen bekommt? Keiner meiner Bekannten mussten KV rückwirkend bezahlen, die einen versicherungspflichtigen Job bekommen haben. Dann liegt es daran, dass ich es freiwillig bezahlen würde?

Ich möchte Dir nicht läßtig weden oder auf die Nerven gehen, aber all diese hinundher macht einen fertig. Und ich weiß, dass ich dass ersparen konnte, wenn ich damals nicht naiv gewesen wäre und mich richtig erkundigen hätte. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät richtig zu handeln.

Vielen Dank für deine Antwort bzw. Auskunf im Voraus.

MfG

Fragendin

Dipling
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Beitragvon Dipling » 16.05.2013, 19:56

Personen, für die auf Grund über- und zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistungen besteht, verfügen über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, so dass die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ausgeschlossen ist.
Für die Dauer der ungarischen Versicherung fällt m.E. keine Nachzahlung an.

Bei Heirat kann sofort in die GKV des Ehemannes gewechselt bzw. aufgenommen werden, die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt in diesen Fällen nicht. Das eigene Einkommen der Ehefrau darf jedoch 385 EUR monatlich nicht übersteigen. Für einen Minijob liegt die Grenze bei 450 EUR.

Das Problem ist, dass die deutsche GKV im Rahmen des § 5(1) Nr. 13 SGB V nur rückwirkend aufnehmen darf, was grundsätzlich zu Nachzahlungsforderungen führt.
Wird jedoch ein sozialversicherungspflichtiger Job aufgenommen (mehr als 450 EUR Gehalt), greift die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer. D.h. die Kasse muss eigentlich aufnehmen und die Lücke in der Vorversicherurung ist mit etwas Glück nicht mehr relevant. Sonst eine andere Kasse auswählen und sein Glück dort versuchen.

Fragendin
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Beitragvon Fragendin » 16.05.2013, 20:09

Hallo Dipling,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

MfG

Fragendin


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