Entlastung für säumige Beitragszahler in der Krankenvers.
Verfasst: 14.06.2013, 16:44
Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss, wenn man
a) Beitragsrückstände hat
b) Säumniszuschläge, die zu 5 % Monatszins berechnet wurden, und die noch offen sind
c) Säumiszuschläge, die zu 5 % Monatszins berechnet wurden, und bereits bezahlt wurden
d) wann greift der Notlagentarif ?
e) unterschiedliche Behandlung von freiwiliig- , privat- und gesetzlich Versicherte ?
f) Kann ein Teil der Beitragsschulden erlassen werden ?
Muss ich die gleiche Frage im Bereich PKV stellen, damit dies auch jeder liest und darauf antworten kann ?
a) Beitragsrückstände hat
b) Säumniszuschläge, die zu 5 % Monatszins berechnet wurden, und die noch offen sind
c) Säumiszuschläge, die zu 5 % Monatszins berechnet wurden, und bereits bezahlt wurden
d) wann greift der Notlagentarif ?
e) unterschiedliche Behandlung von freiwiliig- , privat- und gesetzlich Versicherte ?
f) Kann ein Teil der Beitragsschulden erlassen werden ?
Muss ich die gleiche Frage im Bereich PKV stellen, damit dies auch jeder liest und darauf antworten kann ?