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Beitragsschuldenerlass durch neues Gesetz - ab wann?
Verfasst: 16.07.2013, 11:34
von Green46
Seit 5. Juli ist das neue "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden" verabschiedet worden.
http://www.sueddeutsche.de/geld/versicherungspflicht-in-deutschland-krankenkassen-erlassen-schulden-bis-jahresende-1.1713896
Meine Krankenkasse meint jedoch, dass das Gesetz "noch nicht endgültig" verabschiedet wurde.
Was ist denn jetzt richtig. Wann ist das Gesetz für die gesetzlichen Krankenkassen denn nun bindend? Ich habe gelesen, dass der GKV-Spitzenverband bis zum 15. September eine ausgearbeitete Regelung vorlegen muss.
Weiss da jemand näheres?
Verfasst: 16.07.2013, 11:43
von Czauderna
Hallo,
das Gesetz ist auch durch den Bundesrat durch - nur die Durchführungsbestimmungen des Spibu. fehlt eben noch.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.07.2013, 13:03
von Green46
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das Gesetz ist auch durch den Bundesrat durch - nur die Durchführungsbestimmungen des Spibu. fehlt eben noch.
Gruss
Czauderna
Das heisst, wegen den "Spitzbuben" greift das ganze frühestens Ende September, oder so?
Verfasst: 16.07.2013, 13:08
von Rossi
Nun ja, das Gesetz ist zwar wohl schon verabschiedet worden.
Aber es muss zunächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden; denn erst nach dieser Veröffentlichung wird es rechtskräftig. Es ist auch vorgesehen, dass das Gesetz zum nächsten 1. des Monats der Veröffentlichung in Kraft tritt. D.h., wenn es im Juli 2013 noch veröffentlicht wird, dann tritt es zum 01.08.2013 in Kraft.
Danach muss der Spibu erst einmal seine Hausaufgaben machen und dem Ministerium bis zum 15.09.2013 einen Vorschlag vorlegen.
Was will denn Deine Kasse? Will sie noch mit einer Kanone auf Dich ballern?!
Ich habe für meine Kunden auch schon die ersten Anträge gestellt. Die Kassen sollten dies uff Eis legen. Alles andere bringt doch gar nix.
Verfasst: 16.07.2013, 13:20
von Green46
Rossi hat geschrieben:
Was will denn Deine Kasse? Will sie noch mit einer Kanone auf Dich ballern?!
Ich habe für meine Kunden auch schon die ersten Anträge gestellt. Die Kassen sollten dies uff Eis legen. Alles andere bringt doch gar nix.
Ich soll warten, "bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist". Oder eben die Beiträge rückwirkend zahlen, meinen die. Deshalb meine Frage.
Ich habe mich wegen der Hartz-Idiotie die letzten vier Jahre ohne Staat über Wasser gehalten. Und das geht bekanntllich nur ohne KV. Bin jetzt nebenberuflich selbständig neben einem 400er Job und könnte mich jetzt freiwillig versichern. Auch wenn die Beiträge leider immer noch jenseits von Gut und Böse sind. Nutze Ärzte nur im äussersten Notfall.
Verfasst: 16.07.2013, 13:45
von jan0
Verstehe bisher immer noch nicht, wieso diese Frist relativ kurz ist. Was spricht denn dagegen, dass diese Frist unbestimmt wäre, da es sich ja, wie im anderen Thread steht, evtl. nur an die Fälle vor Beginn der Versicherungspflicht richten könnte, wenn diese freiwilligen Versicherungsmöglichkeit nicht bestehen darf/dürfte.
@Green46:
viewtopic.php?t=5723&postdays=0&postorder=asc&start=15
Im Thread stehen von Rossi doch die aufgeführten Bedingungen. Die stehen natürlich nicht in den tollen Zeitungsmeldungen drin.
Verfasst: 16.07.2013, 14:23
von Dipling
Die Frist ist zum einen ein Anreiz, Nichtversicherte zeitnah zur Meldung bei der Krankenkasse zu bewegen. Zum anderen könnten Nichtversicherte bei unbestimmter Frist warten, bis sie irgendwann mal krank werden, sich erst dann versichern und damit Beiträge sparen, was nicht im Sinne einer Solidargemeinschaft bzw. Versicherung ist.
Da das Gesetz zur Befreiung von Nachzahlungen auch rückwirkend gilt, ist der genaue Termin des Inkrafttretens nicht entscheidend. Wichtig ist, dass man ggf. durch Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung, Ratenzahlung usw. die Zahlung hinreichend hinauszögern kann, denn bereits gezahlte Beträge gibt es nicht zurück.
Verfasst: 16.07.2013, 18:35
von Rossi
Na super
Zitat:
Ich soll warten, "bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist". Oder eben die Beiträge rückwirkend zahlen, meinen die.
Sag mal, geht es dem Kassenfuzzi noch gut!?
Stelle einfach sofort einen Antrag auf Stundung im Hinblick auf das kürze in kraft tretende Gesetz. Fertig aus und basta. Ansonsten soll doch die Kasse zwischenzeitlich den Pit-Bull (Gerichtsvollzieher) auf Dich losjagen. Wenn die Kasse meint, dass dies zwischenzeitlich geboten ist, dann bitteschön. Einige Kassen schießen immer noch mit Kanonen auf Spatzen.
Verfasst: 18.07.2013, 12:03
von Rossi
So, es ist soweit.
Das Gesetz wurde am 18.07.2013 offiziel verkündigt und tritt somit zum 01.08.2013 in Kraft.
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Verfasst: 20.07.2013, 00:16
von Green46
Danke für den Tip. Darf man das jetzt so interpretieren, dass die KV definitiv ab 01.08. mich inkl. Schuldenerlass aufnehmen MUSS?
Verfasst: 20.07.2013, 09:13
von Vergil09owl
Da fehlen noch die ausführungsbestimmungen des Spibu, man kannjetzt nur auf den Gesetzestext verweisen.
Verfasst: 22.07.2013, 23:54
von Green46
Vergil09owl hat geschrieben:Da fehlen noch die ausführungsbestimmungen des Spibu, man kannjetzt nur auf den Gesetzestext verweisen.
Danke, jetzt habe ich hier gelesen, dass Sebständigen die Schulden nicht erlassen werden:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/schulden-bei-krankenkasse-hartz-iv-empfaenger-muessen-nicht-zahlen-selbststaendige-schon_aid_1049408.html
Ich habe einen Gewerbeschein im Nebenerwerb. Bin ich damit auch betroffen, oder sind damit nur Sebständige im Vollerwerb gemeint?
Frag den ...
Verfasst: 23.07.2013, 00:39
von GS
... Focus. Der weiß das.
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 23.07.2013, 09:03
von Vergil09owl
Wieso bist du zur Zeit nicht versichert oder hast du Beitragsschulden?
Verfasst: 23.07.2013, 09:13
von Green46
Vergil09owl hat geschrieben:Wieso bist du zur Zeit nicht versichert oder hast du Beitragsschulden?
Ich beziehe kein ALG2. Ausser Minijob und seit neuestem Kleingewerbe habe ich kein Einkommen. Ich will mich jetzt selber versichern, kann dies aber nicht, weil ich mich dann bis 2009 zurückversichern müsste ... Also Beitragsschulden begleichen müsste. Das ist unmöglich. Jetzt steht da, dass Selbstständige keinen Erlass bekommen sollen ... Deshalb meine Frage?