Back to Job?
Verfasst: 25.07.2013, 07:37
Ein Regel-Altersrentner (73) mit Grundsicherung nach SGB XII sollt in ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Dabei stellen sich, die Krankenversicherung betreffend, folgende Fragen:
1) Der Mann bezieht zur Rente auch Grundsicherung und wird gem.
§264 SGB V bei einer GKV betreut.
2) Mit Antritt der Vollzeitbeschäftigung, er wird aus fachlichen Gründen benötigt, erlischt die Grundsicherung und damit auch die GKV-Betreuung.
3) Regulär in die GKV kann er jedoch nicht aufgenommen werden, da er gem. § 6 Abs. 3a "versicherungsfrei" ist.
Fragen:
a) Da eine Privatversichrung nicht mehr tragbar wäre (seine frühere PKV mit über 30-jähriger Versicherungsdauer und ca 25 Jahre darunter mit Prämienrückgewähr, fordert Beitragsnachzahlung für das lfd. Kalenderjahr und eine Monatspräme um die 1.000 EUR) könnte die GKV-Betreuung gem. §264 a nicht selbst finanzierte werden in einer quasi freiwilligen Versicherung? Im 5-jährigen Jahresdurchschnitt erwuchsen dem Sozialamt daraus bisher 1.200 EUR Kosten jährlich einschl. Verwaltungsabgabe.
b) Wenn der Arbeitgeber ohne Berücksichtung dieser Umstände die normale Anmeldung des Arbeitsverhältnisses vornehmen würde und man bei Prüfung durch die AOK auf diese Konstellation käme, müsste dann das Arbeitsverhältnis wieder aufgelöst werden?
1) Der Mann bezieht zur Rente auch Grundsicherung und wird gem.
§264 SGB V bei einer GKV betreut.
2) Mit Antritt der Vollzeitbeschäftigung, er wird aus fachlichen Gründen benötigt, erlischt die Grundsicherung und damit auch die GKV-Betreuung.
3) Regulär in die GKV kann er jedoch nicht aufgenommen werden, da er gem. § 6 Abs. 3a "versicherungsfrei" ist.
Fragen:
a) Da eine Privatversichrung nicht mehr tragbar wäre (seine frühere PKV mit über 30-jähriger Versicherungsdauer und ca 25 Jahre darunter mit Prämienrückgewähr, fordert Beitragsnachzahlung für das lfd. Kalenderjahr und eine Monatspräme um die 1.000 EUR) könnte die GKV-Betreuung gem. §264 a nicht selbst finanzierte werden in einer quasi freiwilligen Versicherung? Im 5-jährigen Jahresdurchschnitt erwuchsen dem Sozialamt daraus bisher 1.200 EUR Kosten jährlich einschl. Verwaltungsabgabe.
b) Wenn der Arbeitgeber ohne Berücksichtung dieser Umstände die normale Anmeldung des Arbeitsverhältnisses vornehmen würde und man bei Prüfung durch die AOK auf diese Konstellation käme, müsste dann das Arbeitsverhältnis wieder aufgelöst werden?