Seit 2005 nicht mehr versichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Wille
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Seit 2005 nicht mehr versichert

Beitragvon Wille » 05.10.2013, 16:33

guten tag

ein kumpel von mir ist seit 2005 nicht mehr versichert.ich wollte mich jetzt mal für ihn infomieren(weil er kein internet hat)ob er auch von diesen neuen gesetz auch betroffen ist.
er hat nie seine alte krankenkasse in anspruch genommen und wenn er mal beim arzt war hat er das immer selbst bezahlt.
ich verstehen aber die ganzen § des SGB nicht wirklich ,weil ich davon keine ahnung habe . ich belese mich jetzt seit 3 tage aber es sind für mich immer noch römische dörfer.und jetzt bin ich auf dieses nette forum gestossen und hoffe es kann mir jemand helfen.

jetzt wollte ich euch mal fragen ob einer so nett und mich aufklären kann .
kann er mit ein beitragserlass und säumniserlass rechnen ?
oder muss mein freund sowieso nix zahlen weil er vor der gesetzlichen versicherungspflicht (1.3.2007) nicht mehr versichert war ?


vielen dank thorsten

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 05.10.2013, 18:37

wenn er als letztes gesetzlich versichert war, greift der neue §256a SGB V für einen Erlass der Nachzahlungen

http://www.buzer.de/gesetz/2497/a183577.htm

heinrich
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Beitragvon heinrich » 06.10.2013, 13:09

ich mache es jetzt mal kurz und nicht juristisch

husch husch sollte dein Kumpel zur der KK laufen (nicht gehen), bei der er zuletzt versichert war.

Für die Vergangenheit braucht er KEINE Beiträge nachzuzahlen, wenn er seit 1.4.2007 keine Leistungen dieser KK in Anspruch genommen hat (hat er ja nicht).

Dies ist eine Art Amnestie. Diese läuft aber am 31.12.2013 ab.

Geht er DANACH zur KK, dann muss er NACHZAHLEN.

Trete ihm irgendwo hin, wo es weh tut, wenn er nicht sofort zu KK hinläuft.

So eine Chance wird es nie mehr geben.

Wille
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Beitragvon Wille » 06.10.2013, 14:52

erstmal vielen dank euch beiden !!!

ich werde ihn lieber einen schlag auf dein hinterkopf geben,wenn ich ihn irgendwo hin trete, dann müsste er ja vielleicht zum arzt und das will ich ja nicht.
ich hätte noch 2- 3 fragen,vielleicht könnt ihr mir auch dabei helfen.

gibt es ein formular dafür oder soll er persöhnlich zur AOK rennen .

er macht seit ca. ein jahr ein minijob ,kann er sich dann einfach Freiwillig Versichern (155 euro) ?
bei den minijob zahlt er ja eine pauschale an die knappschaft ,muss er dann diesen pauschale weniger zahlen oder trotzdem 155 euro?
die letzte frage fällt mir leider gerade nicht ein :?

vielen dank für eure hilfe
lg thorsten

heinrich
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Beitragvon heinrich » 06.10.2013, 15:56

ich empfehle den Menschen, dass sie persönlich kommen.

Man kann die Vordrucke natürlich auch verschicken.
Dann sitzt man zu Hause vor einem Berg von Papier und wird davon "erschlagen". Man füllt sich dann nicht aus und die Zeit verrennt.

In 2 Minuten hat der Mitarbeiter der Krankenkasse die Vordrucke zusammen mit Deinem Kumpel ausgefüllt.

Der Beitrag ist ca. 155 EUR. Mit oder ohne Minijob.

Wille
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Beitragvon Wille » 06.10.2013, 16:08

ich danke dir für deine hilfe !!!

ich hoffe er rennt nächste woche zur aok und lässt nicht noch mehr zeit vergehen.
ich wünsche euch noch einen schönen sonntag.
lg thorsten

Charly
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Beitragvon Charly » 25.10.2013, 17:44

Schön dieses neue Gesetz zum Beitragserlass. Ich nehme an, die Blöden, die vorher schon nachbezahlt haben können davon nicht mehr profitieren?

- Charly

aldi110
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Beitragvon aldi110 » 25.10.2013, 21:22

hi charly, ne ich glaub die waren wirklich zu blöd, genauso blöd wie die die immer Arbeiten gehen und somit die Beiträge zahlen. Auch blöd sind die die bei den Kassen arbeiten und hier in Ihrer Freizeit den saublöden hinweise geben damit diese nicht ihre Beiträge zahlen müssen. Und am bescheuertsten ist dein Beitrag, schmarotzer.

gruß vom Aldi

Charly
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Beitragvon Charly » 29.10.2013, 13:37

Oh, da ist ja jemand mit seinem Leben so richtig zufrieden ;-)

Ich zahl seit bald 25 Jahren meinem kompletten Beitrag bei der AOK selbst, und schmarotzt habe ich in der Zeit, lass mal überlegen, eine Notfallbehandlung einer Platzwunde und zwei Gesundheitschecks. Achja, und die Mitgliederzeitschrift.
Okay, manche Leute haben eben sehr hohe Ansprüche an anderer Leute Beitrag zum Solidarsystem...


- Charly

GS
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Charly, ich vermute mal, dass ...

Beitragvon GS » 29.10.2013, 21:53

... aldi110 die Ironie in deinem Beitrag übersehen hat.

Soll vorkommen.

Schlage vor, dass jeder von Euch mal sieht, was der jeweils andere hier sonst noch geschrieben hat.

Bin ziemlich sicher, dass dann 2 Groschen fallen, einer nach dem anderen, und gut is.

Grüße von
Gerhard

Wille
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was nun

Beitragvon Wille » 27.11.2013, 22:51

guten abend liebe forum gemeinde

nach ständigen briefwechsel mit der GKV hat heute mein kumpel wieder ein brief bekommen , und er ist ganz aufgeregt zu mir gekommen(was ich auch verstehen kann)
da steht drin...
ihr beitagskonto ist z.Z nicht ausgeglichen.bei unserer prüfung haben wir fest gestellt,das eine forderung von 9054 euro besteht....
wir waren damals zusammen im kundenzentrum und die nette mitarbeiterin hat die fragebögen zusammen mit mein kumpel ausgefüllt.(4 seiten)
vielleicht waren das die falschen fragebögen und nicht die für die "amnestie"
(wir haben natürlich drauf hingewiesen)
wie muss er sich jetzt verhalten?
erstmal ein widerspruch einlegen und auf den §256a SGB V verweisen?
oder ist das der falsche § , gibt es da noch mehr zubeachten.
soll er mal bei der GKV anrufen oder ins kundenzentrum fahren oder doch lieber alles auf dem postweg?
ich würde mich freuen wenn mir einer weiterhelfen könnte
vielen dank thorsten

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.11.2013, 07:02

Hallo,
richtig - schreiben und den Erlass der "aufgelaufenen" Beitragsrückstände gemäß den ab 1.8.2013 geltenden gesetzlichen Bestimmungen beantragen. In dem Schreiben nochmals darauf hinweisen, dass man diesen Antrag (mündlich) bereits beim Besuch in der Geschäftsstelle gestellt hat. Eine Eingangsbestätigung in schriftlicher Form fordern.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Wille » 28.11.2013, 20:56

ok vielen dank Czauderna.

mal gucken ob das klappt.

grüsse thorsten

Alfa12
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Beitragvon Alfa12 » 30.11.2013, 14:08

@Wille
Diese Erfahrung, nämlich der Glaube an kompetente Mitarbeiter, habe ich auch im negativen Sinn, öfters bei diesen Kassen gemacht.
Von diesem Glaube oder Eindruck darf man sich nicht täuschen lassen!
Es gibt sicherlich Kompetenzen in diesen Institutionen, aber die sind m.A. selten zu finden.
Darum immer alles schriftlich verlangen bzw. nach solchen Besprechungen im "Kundenzentrum" alles als Kopie aushändigen lassen. sonst wissen die "netten" Damen und Herren oft nicht mehr was sie gestern gesagt haben.
Bei mir hat es nach anfänglichen "Schwierigkeiten" dann auch geklappt, allerdings mußte ich fast 5 Wochen mit denen ringen.
Viel Erfolg wünsche ich.


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