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GKV für Rentner

Verfasst: 12.10.2013, 14:44
von Andrea808
Hallo an Alle, ich habe mich gerade angemeldet, da mein Lebensgefährte im September seinen Rentenbescheid bekommen hat.
Er war als Azubi ( damals...) und ein paar Jahre länger in der GKV.
Danach PKv bei Selbständigkeit bis 1984, Insolvenz.
Ab da nicht versichert.
Ich lebe mit ihm seit 2000 zusammen.
1995 Aufnahme in die ikk- direct als Pflichtversicherter Angestellter Versichertenkarte gültig bis 2010. Der Arbeitgeber hat 1998 Insolvenz angemeldet, von der Krankenkasse hat er nichts gehört, sich aber auch nicht gekümmert. Sozialleistungen keine wegen meines Einkommens.( ich bin privat versichert).
Jetzt bei Rentenantrag die Versichertennummer von der Versichertenkarte abgeschrieben und eingereicht. Ikk- direkt ist jetzt Techniker.
Im Rentenbescheid steht gar nichts von Versicherung, eine Mail mit einer Nachfrage bei der Techniker ergab einen 5- seitigen Fragebogen.
Hier kommt meine Frage: wenn er doch vor ein paar Jahren schon dort versichert war, kann er dann als Rentner nicht einfach wieder dort versichert werden? Oder wie müssen wir das Thema jetzt angehen? In den Fragebogen würden wir ja die oben angegebenen Infos eintragen. Vielen Dank für Eure Hilfe!

Verfasst: 12.10.2013, 15:10
von Andrea808
Noch ein Nachtrag: würde es etwas ändern/ helfen, wenn er zusätzlich Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis hätte, was darstellbar wäre durch einen Freund.

Verfasst: 12.10.2013, 15:46
von Czauderna
Hallo,
ich nehme mal an dass er älter all 55 Jahre ist - da hilt ein Beschäftigungsverhältnis auch nicht mehr. Was aber richtig ist, wenn er zuletzt in einer GKV-Kasse war (das scheint ja geklärt zu sein), dann muss er sich ab dem 01.04.2007 wieder dort versichern.Also, den Fragebogen der Techniker ausfüllen und abgeben, gleichzeitig den Erlass der "rückständigen" Beiträge beantragen - das passt dann schon.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.10.2013, 16:10
von Andrea808
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also den Fragebogen mit den Hinweis auf die damalige Versicherung ausfüllen- die ganzen 4 Seiten? Schule/ Arbeitsverhältnisse usw? Oder mit Kopie der Versichertenkarte ( die hat er aufgehoben) und direkt nach Aufnahme per 1.4.2007 fragen, mit dem Antrag auf Erlass der " rückständigen Beiträge"

Verfasst: 12.10.2013, 17:43
von Rossi
Ich denke, dass auch ein Beschäftigungsverhältnis weiter helfen wird. Wenn er nur 500,00 € aus dem Arbeitsverhältnis verdient, dann zahlt er nur vom Arbeitseinkommen. Zusätzlich werden dann 10,2 % von der Rente einbehalten.

Er braucht dann selber nicht mehr Beiträge aufstockend an die Kasse zahlen. Dass der Freund über 55 Jahre alt ist, spielt hier keine Rolle. Denn er war zuletzt GKV versichert und unterliegt seit dem 01.04.2007 der allgem. Versicherungspflicht. Damit kommt er auch als über 55 Jähriger wieder in die GKV mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ich glaube, dass Czauderna dort zu schnell war.

Hinsichtlich der nachzuzahlenden Beiträge 01.04.2007 - lfd. kommt ein Erlass in Betracht, wenn rückwirkend keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Am besten Kontakt mit der Kasse aufnehmen. Nehme den Bogen mit und bespreche es persönlich mit der Kasse.

Verfasst: 12.10.2013, 18:17
von Andrea808
Ich habe gerade gesehen, dass ich die Jahreszahl der GKV falsch hatte: 2005 bis 2009. macht das einen Unterschied?
Das Arbeitsverhältnis wäre nur für die GKV, als Idee, um den Wieder-Einsteig zu gewährleisten. Welchen Zeitraum sollte man da " durchhalten"?
Dies Rentenbescheid ist über 550€ ab 31.11.2013, also ist er theoretisch noch kein Rentner, wenn man das spitzfindig sieht, oder? Hilft das evtl. Weiter?

Verfasst: 12.10.2013, 18:35
von Czauderna
Hallo Rossi,

" Denn er war zuletzt GKV versichert und unterliegt seit dem 01.04.2007 der allgem. Versicherungspflicht. Damit kommt er auch als über 55 Jähriger wieder in die GKV mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ich glaube, dass Czauderna dort zu schnell war".

Denke ich nicht, weil ich es auch so geschrieben bzw. gemeint habe - ohne GKV als letzte Kasse würde ihm eine Beschäftigung allein nix nützen oder siehst du das anders ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.10.2013, 09:53
von heinrich
die Sache mit dem Beschäftigungverhältnis ist noch nicht einmal nötig , um Versicherungsschutz zu erlangen.

Was es für ein Fragebogen ist, der zugeschickt wurde, kann man hier ja nicht erkennen. Ist auch egal.

Gehe hin zur Krankenkasse. Auszufüllen ist eine Anzeige (machen nennen es auch Antrag) mit dem eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V beantragt wird.

Er war zuletzt gesetzlich krankenversichert (jetzt bis 2009).

Hat er in der Lücke von 2009 bis zum 30.9.20213 (dem letzten Tag des Monats vor Eingang der Anzeige, die ja wohl in diesem Monat noch gemacht wird) KEINE Leistungen in Anspruch genommen

dann braucht kein Cent nachgezahlt zu werden
(= Erlass)

Diese Erlassregelung endet zum 31.12.2013. Danach ist ein vollständiger Erlass nicht mehr möglich.

ALSO: husch husch. Morgen sprecht ihr bei Eurer KK vor und macht die Anzeige und beantragt den Erlass, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Jetzt nicht länger warten. Seit 2009 warten die da schon auf euch.

Verfasst: 13.10.2013, 10:18
von Andrea808
Vielen, vielen Dank an Alle! Wir machen das sofort so, wie heinrich beschrieben hat.
Ich werde eine Rückmeldung über das Ergebnis geben.

Verfasst: 30.10.2013, 12:14
von Andrea808
So, wie versprochen hier ein Zwischenstand. Mein Lebensgefährte hat das wie von Heinrich beschrieben bei der Geschäftsstelle in Aachen gemacht. Der Antrag wurde entgegengenommen, man wollte aber unbedingt noch ein Gespräch " mit dem Geschäftsstellenleiter". Dazu wurde ein neuer Termin im November vereinbart. Weiß jemand, was ihn hier erwarten wird? Irgendwie werden wir das Gefühl nicht los, dass man ihn abwimmeln möchte . Ob der Antrag inzwischen bearbeitet wird, wissen wir auch nicht.
Hat jemand eine Idee, wie wir uns jetzt verhalten sollen, irgendwelche Tips?

Verfasst: 30.10.2013, 14:35
von Czauderna
Hallo,
hat er sich die Entgegennahme des Antrags bestätigen lassen ?
Der Novembertermin hat keine Bedeutung was den Beginn der Versicherung und damit den Leistungsanspruch betrifft.
Ich würde mal bei der Kasse fragen, was denn mit dem Leistungsanspruch wäre - er müsste mal einen Arzt aufsuchen und benötigt dafür einen Behandlungsausweis - das könne aber nicht bis November warten - da ist die Kasse schon aufgefordert direkt tätig zu werden, also die Mitgliedschaft zu bestätigen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.11.2013, 10:53
von Andrea808
Hat er ( leider ) nicht.
Irgendwie sind wir jetzt verunsichert, wegen des anstehenden Gespräches., weil wir Angst haben, irgendwas falsch zu machen oder was zu sagen im Gespräch, was zu unserem Nachteil seien könnte.
die Idee mit dem jetzigen Leistungsanspruch ist ok, aber irgendwie haben wir hierbei ein komisches Gefühl.
Was genau kann denn so ein Gespräch ( für die TK) bringen?

Verfasst: 01.11.2013, 11:33
von Czauderna
Hallo,
so wie ich die Sache sehe geht es um Klärung der Vorversicherungszeit und ggf. um Erlass der Beiträge bis zur Meldung (Monat vorher). Lass dich nicht verunsichern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.11.2013, 17:50
von Andrea808
So, der Termin ist rum. Man wollte lediglich nachhören, ob sich etwas an den Angaben verändert hat. Aussage des TK- Mitarbeiters. Jetzt erst wird der Antrag weitergeleitet und geprüft, grmpf.
Als er nach einer Kopie/ Bestätigung fragte, wurde geantwortet,dass eine Kopie in dem kommenden Schriftwechsel sein würde. Ich halte Euch auf dem Laufenden, bin aber irgendwie immer noch etwas verunsichert, ob jetzt noch was nachkommt.

Verfasst: 07.12.2013, 14:07
von Andrea808
Was lange währt wird endlich gut: es kam der Bescheid über den Erlass von 11.300€ und die neuen Beiträge ab 1.11. 13
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise!!