Beitragsberechnung bei Gewinnen aus Aktien - Altverluste

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragsberechnung bei Gewinnen aus Aktien - Altverluste

Beitragvon digit » 05.11.2013, 12:49

Hallo,

vor vielen Jahren lief es an der Börse für mich mal richtig schlecht und ich habe noch zig Euro vom FA bescheinigte Altverluste (die Ende diesen Jahres 2013 verfallen). Dieses Jahr gibt es wohl mal wieder ein paar Gewinne - die sich mit den Altverlusten verrechnen ließen um die Abgeltungssteuer zurück zu bekommen.

Meine Frage ist: Wird die Verrechnung mit Altverlusten bei der Berechnung der Beitrages durch die GKV (freiw. Mitglied) berücksichtigt oder werden rein die einmaligen Gewinne berücksichtigt und die Altverluste ignoriert?

Ich fürchte ja, dass die GKV nur die Gewinne berücksichtigt, weil dann der Beitrag entsprechend höher ist; aber vielleicht gibt's ja gute Neuigkeiten?

Gruss digit

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 05.11.2013, 17:34

Du meinst sicherlich, wie dies im Rahmen des Beitragsrechtes der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt wird.

Eine Saldierung zeitraumübergreifend (von dem einem in das andere Jahr) ist hier NICHT möglich.

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragvon digit » 05.11.2013, 17:58

Hallo,

heinrich hat geschrieben:Du meinst sicherlich, wie dies im Rahmen des Beitragsrechtes der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt wird.

Eine Saldierung zeitraumübergreifend (von dem einem in das andere Jahr) ist hier NICHT möglich.

Wow! Dein erster Satz bringt es perfekt auf den Punkt.

Der zweite Satz überrascht mich nicht wirklich, aber ich möchte trotzdem gern etwas nachfragen:

Die GKV orientiert sich ja am Steuerbescheid. In diesem werden dann (meine Annahme) die "sonstigen Einkünfte" , die Verrechnung mit den Altverlusten und am Ende die verbleibenden, steuerpflichtigen Einkünfte ausgewiesen. Warum orientiert sich die GKV dann nicht an den ermittelten, im Steuerbescheid ausgewiesenen, Einkünften?

Die ursprünglichen Verluste, die meine damals verfügbaren Einkünfte massiv verringert haben, wurden damals ja leider auch schon nicht berücksichtigt. Welche "Fairness" verbirgt sich dahinter immer nur die positiven Einkünfte zu berücksichtigen, nicht aber die Negativen?

Gruss digit

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 05.11.2013, 19:02

hier der Grund in diesem Urteil nachzulesen

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragvon digit » 05.11.2013, 19:42

Hallo,

Danke für den Link. Ich denke jedoch, dass der Fall nicht 100%ig zutreffend ist, da es sich dort um die Verrechnung von gew. Einkünften und Verlusten dreht für die es auch in den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG keine Grundlage gibt.

Die Verrechnung von Neu-Gewinnen mit Alt-Verlusten aus Spekulationsgeschäften (Aktien, ...) findet im steuerlichen Bereich jedoch statt. Eine Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialrecht, wie im Urteil genannt, kann ich hier somit nicht erkennen, wenn die GKV die Verluste nicht berücksichtigt.

Bin aber nur Laie und tue mich mit dem Juristen-Deutsch etwas schwer ;-)

Gruss digit

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 06.11.2013, 23:57

Zur Beitragsbemessung gilt: Innerhalb einer Einkunftsart innerhalb eines Veranlagungszeitraums sind Verrechnungen zulässig, jedoch nicht zwischen verschiedenen Veranlagungszeiträumen.

Steuerliche Regelungen werden nicht zwingend übernommen:

§ 3
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente dergesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

Ein nicht genutzter Verlustvortrag ist nach 2013 nicht zwingend verloren; er kann noch für private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG, z.B. Gewinne bei Immobilienverkäufen innerhalb der 10-Jahresfrist oder Gewinne aus Edelmetallverkäufen innerhalb der 12-Monatsfrist) verwendet bzw. für diesen Zweck nach heutigem Stand unbegrenzt weiter vorgetragen werden.

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragvon digit » 07.11.2013, 08:43

Guten Morgen,

Danke @Dipling für die Erläuterung und sehr sachliche Darstellung.

Damit wird leider bestätigt, dass man als freiwilliges Mitglied in der GKV bei bestimmten Einnahmen noch immer deutlich schlechter gestellt ist wie ein Angestellter und zusätzlich noch vom "Rosinen-Picking" - auch wenn gesetzlich zulässig und in der Vergangenheit gerichtlich bestätigt - zusätzlich belastet wird.

Für mich als Laien und Betroffenen ist es leider nicht nachvollziehbar warum festgestellte Verluste - die nicht mehr für den Lebensunterhalt verbraucht werden konnten - nicht in die Beitragsberechnung einfliessen.

Ich muss mich wohl leider damit abfinden. Ich wünsche mir, dass sich zahlreiche Betroffene finden und man gemeinsam versucht gegen die - meiner Meinung nach existierenden - Ungerechtigkeiten zu kämpfen.

Es sollte nicht sein, dass Menschen die "Pech" (Verluste) hatten noch zusätzlich belastet werden. Und andersrum sollten alle Einkünfte (z.B. Zins-Erträge, Mieteinkünfte von Angestellten ...) aller Menschen die "Glück" hatten ebenso zur Beitragsberechnung herangezogen werden.

Für mich ist nicht nachvollziehbar warum nicht alle GKV-Versicherten jährlich einen Steuerbescheid vorlegen müssen - als Grundlage für die Beitragsberechnung.

Ebenso wenig nachvollziehbar ist für mich, dass sich die GKV zahlreiche Einkünfte aus KAP entgehen lassen, nur weil diese durch die Abgeltungssteuer nicht mehr in den Bescheiden stehen.

Ich warte darauf, dass der Gesetzgeber den GKV Zugriff auf Informationen bzgl. dieser Einkünfte verschafft oder bin ich da zu unrealistisch?

Gruss digit

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 07.11.2013, 21:46

ich arbeite seit 30 Jahren genau in diesem Bereich.

Du bist zu unrealistisch.

In einer 50seitigen Abhandlung könnte ich Dir schreiben, warum dies Unsinn ist. Dies erspare ich mir aber, weil ich mir sonst die Finger wund schreibe.

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragvon digit » 07.11.2013, 23:47

Hallo,

@heinrich: Danke für Deine Antwort. Schade, dass Du die Abhandlung nicht fertig in der Schublade hast - sie würde mich sehr interessieren ;-)
(Falls Du passende Abhandlungen im Netz kennst würde ich mich über Links freuen.)

Bin ich unrealistisch in dem Punkt, dass die GKV Zugriff auf die Daten bzgl. der Einkünfte aus KAP erhält? Oder in welchem Punkt?

In einem anderen Forum gibt es die Behauptung, dass versch. GKV bereits angefangen haben konkrete Auskünfte bzgl. Einkünften aus KAP bei den freiwilligen Mitgliedern einzufordern und zwar in Form von Bankbescheinigungen. Wer diese Bescheinigung nicht vorlegt muss angeblich den Höchstbeitrag bezahlen. Wenn so etwas bei freiwilligen Mitgliedern scheinbar machbar ist - warum dann nicht bei Allen?

Danke!

Gruss digit

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 08.11.2013, 12:23

Es gibt in der Tat große Ungerechtigkeiten. Beispiel: Pflichtversichete hat einem 451 EUR-Job und 5000 EUR Mieteinahmen monatlich. Herangezogen wird nur der 451 EUR-Job, was wenige Euro Beitrag ergibt. Für einen freiwillig Versicherten wäre der Höchstbeitrag (ca. 700 EUR inkl. PV) fällig.

Auf der anderen Seite wäre der Verwaltungsaufwand immens, wenn außer für die 5 Millionen freiwillig Versicherten auch noch für die 30 Millionen Pflichtversichten die Einkünfte geprüft werden müssten.
Politisch ist eine solche Änderung sehr schwer durchzusetzen. Gleichwohl wird sie auf Grund der demographischen Entwicklung und des tendenziell abnehmenden Anteils der beitragspflichtigen Löhne und Renten am Gesamteinkommen langfristig kommen.

Der einzelne freiwillig Versicherte kann prüfen:
Bin ich überhaupt betroffen, wenn der Verlustvortrag beitragsrechtlich nicht berücksichtigt wird? Das ist bei sehr geringen Einkünften oft nicht der Fall, da die Kasse selbst ohne Einkünfte ca. 900 EUR monatlich als Mindestbemessung heranzieht.
Oder die Einkünfte sind hoch (ca. 4000 EUR monatlich) und übersteigen ohnehin die Beitragsbemessungsgrenze, auch dann wirkt sich die Versagung des Verlustvortrages nicht aus.
Gezahlte GKV-Beiträge sind voll steuerlich absetzbar, was sich je nach individuellem Steuersatz auswirkt.

Sonst bleibt noch die aktive Sachverhaltsgestaltung, denn z.B. bei privaten Krankenversicherungen spielen die Einkünfte keine Rolle (d.h. Wechsel in die PKV oder EU/EWR-Dienstleister). Eine Rückkehr in die GKV ist bei Eintritt einer Versicherungspflcht (z.B. Jobaufnahme) möglich.

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragvon digit » 08.11.2013, 13:08

Hallo,

@Dipling: Danke für Deine interessante Antwort.

Dipling hat geschrieben:Der einzelne freiwillig Versicherte kann prüfen:
Bin ich überhaupt betroffen, wenn der Verlustvortrag beitragsrechtlich nicht berücksichtigt wird? Das ist bei sehr geringen Einkünften oft nicht der Fall, da die Kasse selbst ohne Einkünfte ca. 900 EUR monatlich als Mindestbemessung heranzieht.
Oder die Einkünfte sind hoch (ca. 4000 EUR monatlich) und übersteigen ohnehin die Beitragsbemessungsgrenze, auch dann wirkt sich die Versagung des Verlustvortrages nicht aus.

Leider trifft bei mir Beides nicht zu. Ich "liege" in der Mitte und damit schlägt die Nicht-Berücksichtigung der Altverluste voll durch ;-( Die momentan mageren Erträge werden dadurch noch weiter verkleinert.

Wie soll in so einer Situation eine Vorsorge für's Alter möglich sein? Ich meine ohne einer Versicherung (Lebens-, Riester, Rürup, ...) viel Geld (Abschlusskosten) in den Rachen zu werfen? Jeder Versuch durch Verzinsung der Rücklagen die Inflation auszugleichen wird durch die Berücksichtigung von Zins-Erträgen bei der Beitragsbemessung (bei freiw. Versicherten) enorm erschwert. Andererseits wird genau diesen Selbständigen - freiw. Mitgliedern - vorgeworfen, dass sie zu wenig für die Altersvorsorge tun, obwohl man ihnen - den Selbständigen - zusätzlich auch noch z.B. das "Riestern" verweigert.

Eine gesetzlich geregelte, freiwillige, private, versicherungs-unabhängige, steuerlich begünstigte Möglichkeit zur Altersvorsorge wäre meiner Meinung nach eine gute Sache ... im Kampf gegen die Altersarmut. [Aber ich schweife etwas ab ;-/ ]

Gruss digit

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 08.11.2013, 15:53

Es ist schon ohne Steuer schwer, mit einer sicheren Anlage zumindest einen Inflatiionsausgleich zu erzielen.
Kein Wunder, dass der Aktienmarkt bei der Null-Zins-Politik der EZB bommt. Mangels Anlagealternativen fliesst das Geld in oft dividendenstarke Aktien, und die Unternehmen müssen zudem weniger Fremdkapitalzinsen zahlen, was deren Gewinn erhöht.

Bei den Rürup-Produkten gibt es Alternativen in Form von Banksparplänen und Fondssparplänen, die in der Regel mit geringeren Kosten verbunden sind (oft noch günstiger bei Direktbanken). Zur Zeit können Sparbeträge bis zu 15200 EUR (bei Einzelveranlagung) pro Jahr als Sonderausgabe bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragvon digit » 08.11.2013, 19:39

Hallo,

@Dipling: Wahre Worte.
Als vom Aktienmarkt vor vielen Jahren heftig gebranntes Kind scheue ich diese Anlageform noch immer und habe somit vom Boom nur sehr, sehr wenig profitiert - leider.

Rürup: Da schreckt mich der gesetzliche Rahmen (nicht vererbbar, nicht beleihbar, ...) und mit knapp über 40 ist es angeblich auch so, dass die jetzigen Steuervorteile später wieder komplett aufgefressen werden ;-/

Meine persönliche und vielleicht undurchdachte Wunschvorstellung wäre ein privater "Topf". In den tue ich etwas rein, wenn ich etwas rein tun will und kann. Mal mehr, mal weniger. Wenn ich etwas reintue, dann wird der Betrag als Vorsorge-Aufwand betrachtet und reduziert mein zu versteuerndes Einkommen. Wenn ich ab einem bestimmten Alter (z.B. 60) etwas aus dem Topf rausnehmen, wenn ich etwas brauche, dann wird dieser Betrag als Einkommen betrachtet und erhöht mein zu verst. Einkommen. Keinen Zwang jeden Monat zu sparen, keinen Zwang regelm. etwas zu entnehmen. Verzinsung z.B. je nach Laufzeit bis zum Mindestalter wie ein Festgeld oder Sparbrief. Verwaltungskosten minimal. Keine WP Käufe oder -Verkäufe. Keine Vermittler, keine Versicherungspaläste, nur 1x pro Jahr eine Bescheinigung für's FA oder direkte Übertragung der Daten ans FA. Es ist mein Topf. Ich kann ihn beleihen, vererben, ... ganz nach dem Prinzip: Keep it simple ;-)

Nun ja - eigentlich sind wir hier ja in einem KV-Forum und nicht beim Thema Altersvorsorge, Rente, Altersarmut, ... Falls einer der Mitleser ein entsprechendes Forum empfehlen kann - gerne ;-)

Schönen Abend.

Gruss digit

digit
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 23
Registriert: 09.06.2013, 23:14

Beitragvon digit » 20.11.2013, 11:06

Hallo @heinrich,

digit hat geschrieben:Bin ich unrealistisch in dem Punkt, dass die GKV Zugriff auf die Daten bzgl. der Einkünfte aus KAP erhält? Oder in welchem Punkt?

Wäre toll, wenn Du/Sie noch auf diese Rückfragen antworten könntest. Wäre für ein bessere Verständnis wirklich gut. Danke.

Gruss digit

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 20.11.2013, 19:18

ich stell ne Gegenfrage, dann dürfte Deine Frage klar sein.

zu Kapitaleinkünften alsoL:

Deine Bank, wohin sollte diese denn die Kapitaleinkünfte melden.
Es gibt schließlich über 130 gesetzliche Krankenkassen.
Außerdem könntest Du privat versichert sein.

Umgedreht wüsste Deine gesetzliche Krankenkasse ja bei Deiner Bank nachfragen. Ja ?? bei welcher denn. Es gibt ja schließlich in Deutschland nicht nur eine Bank. du könntest Konten, Fonds usw usw usw bei zahlreichen Banken, Fondgesellschaften , Investmenthäusern, Lebensversicherungen, Bausparkassen unterhalten.

Ich hoffe, du kannst Dir deine Frage jetzt selbst beantworten.

Das Wort Datenschutz will ich hier erst mal gar nicht erwähnen.

Außerdem gibt es auch noch Banken im Ausland.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste